Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie Steuern an die Hacienda oder das Finanzamt für die Gewinne zahlen, die Sie beim Verkauf Ihres Hauses erzielt haben. Der Betrag, den Sie bezahlen und wie Sie ihn bezahlen, hängt davon ab, in welche der folgenden Kategorien Sie fallen.
Um sich als spanischer Einwohner zu qualifizieren und zu behandeln, müssen Sie mindestens 3 Jahre in Spanien gelebt haben und dies nachweisen können, indem Sie die Steuererklärungen für die letzten 3 Jahre vorlegen, eine Escritura in Ihrem Namen, die mehr als 3 Jahre beträgt alt oder ein Zertifikat von Ihrem lokalen Rathaus zu sagen, dass Sie seit mehr als 3 Jahren als dort registriert registriert sind. Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie beabsichtigen, weiterhin in Spanien zu wohnen, indem Sie einen Vertrag über den Kauf eines neuen Eigenheims oder einen Mietvertrag für mindestens 6 Monate abschließen. Ihr Anwalt oder asesoria wird eine Bescheinigung (O2) vom Finanzamt beantragen, um zu sagen, dass Sie von der normalen Zurückbehaltung von 3% befreit sind.
In diesem Fall müssen Sie 20% Steuern auf die Gewinne aus dem Verkauf zahlen. Dieser Betrag wird nicht bei Abschluss des Verkaufs gezahlt, sondern wird in der Steuererklärung Ihres folgenden Jahres angegeben. Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren nach dem Verkauf den gesamten Verkaufserlös in ein anderes Hauptwohnsitz investieren, müssen Sie diese Steuer nicht bezahlen. Wenn Sie das nicht tun, zahlen Sie 20% auf das, was nicht für Ihr nächstes Zuhause ausgegeben wird.
Wenn Sie ein zweites spanisches Haus verkaufen, müssen Sie 20% des Gewinns bezahlen. Rollover-Guthaben ist für kein anderes Haus als Ihren Hauptwohnsitz verfügbar.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkaufen, müssen Sie keine Kapitalertragssteuer zahlen. Wieder müssen Sie nachweisen, dass Sie seit 3 Jahren oder länger in Spanien leben und beabsichtigen, hier weiter zu leben. Wenn Sie beabsichtigen, in Ihr Heimatland zurückzukehren, zahlen Sie 3% Steuern auf den vollen deklarierten Preis bei Fertigstellung und dann in Ihrer Steuererklärung für das nächste Jahr, Sie können dieses Geld vom Finanzamt zurückfordern. Wenn Sie Ihre Steuern hier nicht angeben, aber nachweisen können, dass Sie weniger als 11.200 Euro pro Jahr verdienen, sind Sie von der Kapitalgewinnsteuer befreit.
Sie müssen 20% auf den Gewinn aus dem Verkauf Ihres Hauses zahlen ( der Unterschied zwischen dem, was Sie beim Kauf des Hauses erklärt haben und dem, was Sie beim Verkauf des Hauses angeben werden ).
An dem Tag, an dem Sie den Verkauf abgeschlossen haben, wird Ihnen eine Pauschale von 3% auf den vollen Betrag des angegebenen Verkaufspreises (der in der Escortura oder Eigentumsurkunde ausgewiesene Betrag) berechnet . Dieser Betrag wird vom endgültigen Geld abgezogen, das Sie erhalten, wenn Sie den Notar besuchen, um den Verkauf der Immobilie abzuschließen. (Käufer von nicht ansässigen Verkäufern müssen 3% des Gesamtkaufpreises einbehalten und direkt an die spanische Steuerbehörde zahlen, in der Regel durch ihren Anwalt oder Buchhalter).
Diese 3%, die am Tag der Fertigstellung gezahlt werden, sind eine Teilzahlung in Höhe von 20%, die auf den Gewinn aus dem Verkauf zu zahlen sind. Sie müssen den Restbetrag von 20% des Gewinns auf Anfrage des Finanzamtes bezahlen.
Alle Nichtansässigen müssen am Tag der Fertigstellung eine Anzahlung von 3% leisten.
Wenn die 20% des Gewinns weniger als die 3% des vollen Betrages ausmachen, ist es vielleicht eine gute Idee, Ihren Anwalt oder Buchhalter zu bitten, einen Antrag auf Zahlung der 20% zu stellen, und dann kann er die 3 zurückfordern % bereits bezahlt und zahlen nur den geringeren Betrag von 20%. Er hat einen Monat nach der Fertigstellung, um diesen Antrag zu stellen.
Neben der Kapitalertragsteuer wird in diesem Bereich auch die Mehrwertsteuer vom Verkäufer bezahlt.
Die Steuer von plusvalía basiert auf der Erhöhung des Werts Ihres Landes vom Kaufdatum bis zum Verkaufsdatum und wird von Ihrem örtlichen Rathaus berechnet.
Jedes Rathaus bestimmt die Menge an Plusvalía, die bei jedem Hausverkauf erhoben wird. Der ursprüngliche Kaufpreis und der Verkaufspreis der Immobilie haben keinen Einfluss auf die Plussteuer.
Die Plussteuer berechnet sich nach dem steuerpflichtigen Wert des Grundstücks und der Anzahl der Jahre, in denen es sich im Besitz des Verkäufers befand.
Für einen Hinweis auf den Betrag der plusvalía Steuer, die Sie wahrscheinlich zahlen müssen, müssen Sie Ihre örtlichen Rathaus mit Ihrer Escritura und eine IBI Quittung für Ihre Eigenschaft gehen. Sie können Ihnen die anfallenden Steuern mitteilen, wenn die Immobilie an diesem Tag verkauft werden sollte