Bankgarantien und Bürgschaften in Spanien
Gesetzgebung und Verpflichtungen bezüglich Bankgarantien und Bürgschaften in Spanien
In Spanien ist der Abschluss einer Bankgarantie (aval bancario) oder einer Versicherung (seguro de caución) für Projektentwickler verpflichtend. Diese Versicherung schützt die Anzahlungen des Käufers im Falle einer Nichtfertigstellung des Bauvorhabens, beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens. Diese Verpflichtung ist im Gesetz 57/1968 festgelegt.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle vom Käufer vor Fertigstellung des Immobilienkaufs gezahlten Beträge, einschließlich der Anzahlungen, garantiert werden müssen. Wird das Haus nicht innerhalb der vereinbarten Frist übergeben oder geht der Bauträger in Konkurs, hat der Käufer Anspruch auf die Rückzahlung der gezahlten Beträge einschließlich der gesetzlichen Zinsen.
Garantie mit dem Projektentwickler
Gegen dieses Risiko hat sich der Projektentwickler bei der Versicherungsgesellschaft Musaat versichert. Dies bedeutet, dass Sie beim Kauf eines Hauses und der Zahlung einer Anzahlung an den Projektentwickler automatisch durch die Garantie von Musaat abgedeckt sind. Dies bedeutet, dass Sie im Falle einer Nichtzahlung oder eines Zahlungsverzugs des Bauunternehmers die Garantie in Anspruch nehmen können. Der Vorteil hierbei ist, dass die meisten Käufer keine Bankbürgschaft benötigen, da diese Sicherheit bereits versichert ist.
Sollten Sie dennoch eine Bankgarantie wünschen, können Sie diese nach der Reservierung und der ersten Anzahlung anfordern. Das Einholen einer Bankbürgschaft kann mit Kosten verbunden sein, da der Bauherr diese Kosten häufig weitergibt, da die Versicherung bereits bezahlt ist.
Unterschied zwischen Bürgschaft und Bankgarantie
Die Königliche Spanische Akademie definiert eine Bürgschaft wie folgt: „Die Verpflichtung einer Person, im Falle der Nichterfüllung dieselben Verpflichtungen zu erfüllen, die eine andere Person versprochen hat.“ Der Begriff stammt ursprünglich aus Frankreich, wo das Konzept seine Rechtsgrundlage in der Ordinance de Commerce von Ludwig XIV. (1673) fand und später im Code de Commerce von 1807 kodifiziert wurde. Dieser Rechtsrahmen wurde weltweit übernommen.
Eine Bankbürgschaft ist eine besondere Art der Bürgschaft, bei der eine Bank, eine Sparkasse oder ein Kreditinstitut für die Verpflichtungen eines Dritten einsteht. Dies bedeutet, dass die Bank die Schulden begleicht, wenn die Partei, die die Garantie beantragt hat, ihrer Verpflichtung nicht nachkommen kann.
Kautionsversicherung vs. Bankgarantie
Bei einer Kautionsversicherung handelt es sich um eine Garantie, die die Erfüllung einer Verpflichtung durch den Versicherten sicherstellt. Kommt der Versicherte seinen Verpflichtungen nicht nach, ersetzt der Versicherer den Schaden, woraufhin der Versicherte den Betrag zurückzahlen muss. Sie stellt eine kostengünstige Alternative zur Bankbürgschaft dar, da die Kosten einer Bürgschaft in der Regel geringer sind und keinen Einfluss auf die Bonität des Versicherten haben.
Vorteile von Bürgschaften:
Kosten: Bürgschaften sind oft günstiger als Bankgarantien. Es fallen keine Anmelde-, Eröffnungs- oder Stornierungsgebühren an.
Flexibilität: Die Konditionen von Bürgschaften sind in der Regel flexibler als die von Bankgarantien.
Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Garantien werden beim CIRBE (Zentrum für Risikoinformationen der spanischen Zentralbank) nicht als Risiko erfasst.
Keine Geldblockierung: Im Gegensatz zu Bankgarantien wird kein Geld immobilisiert.
Abzugsfähigkeit: Der garantierte Betrag wird nicht in die Verbindlichkeiten einbezogen und ist eine abzugsfähige Betriebsausgabe.
Garantie für öffentliche Aufträge und Bauvorhaben
Seit 2017 bietet Musaat Garantien für Anzahlungen beim Kauf von Häusern und Immobilien an. Diese Garantien sind für Bauprojekte erforderlich, die dem Gesetz 38/1999 zur Bauregulierung unterliegen. Dieses Gesetz verpflichtet Bauträger dazu, eine Bankgarantie oder Bürgschaft zu stellen, um die Zahlung von Anzahlungen sicherzustellen, falls der Bau nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens fertiggestellt wird.
Bei öffentlichen Ausschreibungen verlangt das Gesetz 9/2017 von den an Ausschreibungen teilnehmenden Unternehmen die Stellung einer Bankgarantie oder Bürgschaft, um die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen. Die Prämie für Bürgschaften wird dem Risiko des Unternehmens angepasst, wobei für vorläufige Bürgschaften eine einmalige Prämie und für endgültige Bürgschaften eine jährliche Verlängerungsprämie erforderlich ist.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Bürgschaften und Bankgarantien erhalten Sie beim Versicherungsmakler Ihres Berufsverbandes oder direkt bei Musaat unter 91 384 11 65/66 oder [email protected] .
Dieser Artikel dient lediglich der Information und es können daraus keine Rechte abgeleitet werden. Für genaue Informationen bitten wir Sie, die aktuellen Informationen und Versicherungsbedingungen bei Ihrem Rechtsanwalt zu erfragen.