Steuern in Dubai beim Immobilienkauf: Was zahlen Sie wirklich?

Einleitung: Investition in Immobilien in Dubai und die steuerlichen Rahmenbedingungen

Dubai, das ikonische Finanz-und Handelszentrum der Vereinigten Arabischen Emirate, hat sich als einer der weltweit führenden Standorte für internationale Immobilieninvestitionen etabliert. Die atemberaubende Skyline, die offene Wirtschaftspolitik und die zahlreichen steuerlichen Vorteile haben die Aufmerksamkeit zahlreicher internationaler Investoren auf sich gezogen. Doch trotz der bekannten steuerlichen Privilegien im Emirat bestehen einige verwaltungstechnische und gebührenrechtliche Aspekte, die beim Kauf einer Immobilie in Dubai zu beachten sind. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet die steuerlichen Strukturen, Abgaben, versteckten Kosten und alle relevanten Gebühren, die mit einer Immobilieninvestition in Dubai verbunden sind. Ob Sie aus steuerlichen Gründen investieren, einen Zweitwohnsitz planen oder eine bedeutende Kapitalanlage suchen: Das Verständnis der lokalen Besteuerung ist unumgänglich für eine langfristig erfolgreiche Strategie.

Rechtsrahmen für Immobilienbesitz in Dubai

Bevor auf die steuerlichen und abgabenrechtlichen Aspekte eingegangen wird, ist es von grundlegender Bedeutung, den rechtlichen Rahmen des Immobilienerwerbs in Dubai zu verstehen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten und insbesondere im Emirat Dubai ist das Zivilrecht stark von den lokalen Verordnungen und durch die Freehold-Zonen geprägt.

Freehold vs. Leasehold – Was bedeutet das?

Dubai unterscheidet grundsätzlich zwischen Freehold- und Leasehold-Eigentum. In Freehold-Zonen können ausländische Käufer Immobilien vollständig erwerben und besitzen, inklusive grundbücherlicher Eintragungen. Es existieren keine zeitlichen Begrenzungen, der Eigentümer kann frei verfügen und vererben.

Im Gegensatz dazu erhalten Käufer in Leasehold-Zonen in der Regel das Nutzungsrecht für einen Zeitraum von 10 bis 99 Jahren. Das Grundstück bleibt Eigentum des ursprünglichen Landinhabers; der Käufer hält das vertraglich zugesicherte Nutzungsrecht für den genannten Zeitraum.

Relevanz für Steuern und Gebühren

Die Unterscheidung zwischen Freehold und Leasehold besitzt auch steuerliche Relevanz, da zahlreiche Abgaben, insbesondere bei der Übertragung sowie Registrierung, an den Eigentumserwerb geknüpft sind. Im weiteren Verlauf wird spezifisch auf Freehold-Immobilien eingegangen, da diese für internationale Investoren den größten Spielraum bieten.

Steuern und Abgaben bei der Immobilienübertragung

Dubai hebt sich durch seine liberalen Steuerregeln, aber auch durch einheitliche Verwaltungsgebühren von anderen internationalen Immobilienstandorten ab. Dennoch fallen auch in Dubai bei der Immobilienübertragung Kosten an, die vor allem im Rahmen der offiziellen Abwicklung berücksichtigt werden müssen.

Dubai Land Department (DLD) Gebühren

Die Gebühr für die Eigentumsübertragung wird als wichtigste „steuerähnliche“ Abgabe beim Immobilienerwerb eingestuft. Diese wird vom Dubai Land Department erhoben, berechnet sich pauschal auf den Kaufpreis der Immobilie und beläuft sich auf aktuell 4% des Kaufpreises. Die Gebühr ist in der Regel zu gleichen Teilen (je 2%) vom Käufer und Verkäufer zu tragen, wobei es nicht unüblich ist, dass der Käufer diese Kosten allein übernimmt.

Zusätzlich erhebt das DLD eine Registrierungsgebühr in Höhe von etwa 540 AED (je nach Immobilientyp und -wert).

Maklergebühren

Makler oder Immobilienvermittler erheben üblicherweise eine Provision. Die ortsübliche Höhe liegt zwischen 1% und 2% des Kaufpreises zzgl. der Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und kann abhängig vom Dienstleister variieren.

Verwaltungsgebühren und weitere Kosten

  • Verwaltungsgebühr für das Eigentumszertifikat: ca. 250 AED
  • Gebühr für Hypothekeneintrag (falls Finanzierung): 0,25% des Darlehensbetrages + 290 AED Verwaltungsgebühr
  • Zertifizierung & Beglaubigung von Verträgen: Variiert zwischen 500 und 5.000 AED je nach Aufwand

Alle anfallenden Gebühren werden üblicherweise im Voraus beim Dubai Land Department entrichtet und sind für die Gültigkeit des endgültigen Erwerbsvertrags unerlässlich.

Mehrwertsteuer (VAT) bei Immobilien in Dubai

Ein weiterer wichtiger Punkt bei Immobilienkäufen in Dubai ist die Frage der Mehrwertsteuer (VAT). Seit 2018 wird in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf bestimmte Transaktionen eine Mehrwertsteuer von 5% erhoben.

Ist Mehrwertsteuer auf Immobilienkäufe zu zahlen?

  • Wohnimmobilien: Der Kauf von neu errichteten Wohnimmobilien unterliegt einer Nullbesteuerung („zero-rated“). Das bedeutet, dass auf den reinen Kaufpreis keine Mehrwertsteuer anfällt. Bestandsimmobilien („second-hand properties“) sind in der Regel komplett von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Kauf vom Bauträger (Developer): Beim Erstverkauf innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung kann der Bauträger in Ausnahmen die Mehrwertsteuer separat ausweisen. Dies ist von der individuellen Baukonstellation abhängig, im Regelfall jedoch nicht die Norm.
  • Gewerbeimmobilien: Hier wird beim Kauf regelmäßig Mehrwertsteuer fällig. Der Satz beträgt 5% auf den Nettokaufpreis. Auch Dienstleistungen rund um Immobilien wie Maklerleistungen und Verwaltung werden mit 5% besteuert.

Bedeutung der VAT für Auslandskäufer

Für internationale Käufer von Wohnimmobilien hat die Mehrwertsteuer deswegen nur im Ausnahmefall direkte Relevanz. Indessen sollte bei Anlagegeschäften mit Gewerbeimmobilien die zusätzliche VAT kalkuliert werden. Es ist zu empfehlen, die Steueridentifikationsnummer und eine korrekte Rechnungsstellung durch den erworbenen Entwickler oder Verkäufer zu prüfen.

Einmalige und laufende Kosten nach dem Erwerb

Mit dem Abschluss des Immobilienkaufs in Dubai ist der Kostenfaktor jedoch nicht ausgeschöpft. Es fallen laufende Kosten an, die für die Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung relevant sind und zum Teil steuerlichen Charakter tragen.

Service- und Wartungsgebühren („Service Charges“)

Diese jährlichen Gebühren müssen von jedem Immobilieneigentümer an die Hausverwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft entrichtet werden. Die Service Charges decken die Kosten für die Wartung und Instandhaltung gemeinschaftlicher Anlagen (Lobby, Gärten, Aufzüge, Pools, Security etc.).

  • Höhe: Je nach Lage, Immobilientyp, Ausstattungsniveau und Serviceumfang variieren die jährlichen Kosten und bewegen sich typischerweise zwischen 10 und 30 AED pro Quadratfuß und Jahr.
  • Wertermittlung: Der Gesamtbetrag wird vom Real Estate Regulatory Agency (RERA) reguliert und jährlich überprüft. In einigen Luxuslagen können besonders exklusive Services einen Aufschlag nach sich ziehen.

Strom, Wasser und Versorgungsgebühren

Käufer müssen sich nach dem Erwerb beim Anbieter DEWA (Dubai Electricity and Water Authority) anmelden. Die Kosten variieren nach Verbrauch und Größe der Wohneinheit. Bei der Anmeldung fallen oft einmalige Anschlussgebühren (ca. 2.000-4.000 AED) an.

Kosten für Müll und Umweltabgaben

Die Entsorgung und Verwaltung werden über die Service Charges gedeckt, spezielle Umweltabgaben existieren momentan nicht.

Versicherungen (optional)

Eine Gebäudeversicherung ist in Dubai gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Die Prämien hängen vom Immobilienwert, Lage, Schutzumfang und Anbieter ab. Personen- und Hausratversicherungen sind individuell kalkulierbar.

Noch offene Steuern: Einkommensteuer, Grundsteuer und Vermögensabgaben – Gibt es sie in Dubai?

Dubai ist weltweit als Niedrigsteuerparadies bekannt. Doch stimmt es wirklich, dass keine klassischen Steuern auf Immobilien, deren Nutzung oder Veräußerung anfallen?

Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und Wertzuwachs

In Dubai existiert keine staatliche Einkommensteuer auf Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Das betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen im In- und Ausland. Die reinen Mieterträge sind steuerfrei, solange keine geschäftlichen Aktivitäten über die Mieteigentümergesellschaft abgewickelt werden.

Grundsteuer oder laufende Immobiliensteuer?

Eine klassische jährliche Grundsteuer, wie sie aus europäischen Ländern bekannt ist, existiert in Dubai nicht. Der Hauptkostenfaktor bleibt die einmalige Eigentumsübertragungsgebühr beim Kauf sowie etwaige laufende Verwaltungsgebühren.

Vermögenssteuer

Dubai erhebt keine Vermögenssteuer auf das Immobilienvermögen – unabhängig von Wert, Lage, Nutzung oder Besitzdauer.

Lokale Abgaben – die „Housing Fee”

Bei Vermietung oder Eigennutzung fällt jedoch für Dubai-Ansässige eine Kommunalabgabe an, bekannt als Housing Fee (Wohnraumnutzungsabgabe). Diese wird von der Gemeinde Dubai direkt an lokale Haushalte erhoben und beträgt aktuell 5% des geschätzten Mietwerts pro Jahr. Für nichtansässige Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie leer stehen lassen oder von außen nutzen, entfällt diese Abgabe.

Immobilienfinanzierung und steuerliche Aspekte

Der Erwerb einer Immobilie in Dubai kann vollständig aus Eigenkapital oder über eine Hypothekenfinanzierung erfolgen. Für Immobilienfinanzierungen gelten eigene Gebühren und Vorschriften.

Hypothekenbearbeitungsgebühren und Registrierung

  • Hypothekenregistrierung beim DLD: 0,25% des Darlehensbetrages + 290 AED Verwaltungsgebühr
  • Bearbeitungsgebühr der Bank: Ca. 1% des Darlehensbetrags, je nach Bank

Zinszahlungen und steuerliche Absetzbarkeit

Da in Dubai keine persönliche Einkommensteuer auf lokale Mieteinnahmen erhoben wird, besteht auch keine Möglichkeit der steuerlichen Absetzung der Hypothekenzinsen. Für internationale Anleger sollte jedoch geprüft werden, ob das eigene Herkunftsland steuerliche Rückerstattungen oder Anrechnungen gewährt.

Steuern bei Wiederverkauf: Kapitalertragssteuer und Transaktionsgebühren

Beim Verkauf von Immobilien in Dubai bleiben die steuerlichen Rahmenbedingungen liberal.

Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax)

Dubai erhebt keine Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf. Weder natürliche noch juristische Personen müssen Gewinne aus Immobilienveräußerungen an die Regierung abführen.

Transaktionsgebühren beim Verkauf

Auch beim Verkauf muss die Eigentumsübertragung beim Dubai Land Department registriert werden; der Käufer entrichtet die üblichen Übertragungsgebühren in Höhe von 4%. Auf Verkäuferseite fallen ggf. Maklerprovisionen sowie Bearbeitungsgebühren für Vertragsauflösung oder Vorfälligkeitsentschädigungen bei laufender Hypothek an.

Relevanz für Nicht-Residente und Steuerausländer

Investoren, die Immobiliengewinne nach Dubai transferieren, müssen die Steuerpflicht im Heimatland klären. Die VAE unterhalten Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Staaten, die eine steuerliche Doppelbelastung minimieren. Die Steuererklärungspflicht liegt in solchen Fällen im Herkunftsland des Investors.

Erbschaft, Schenkung und Nachfolgeregelungen in Dubai

Immobilienvermögen spielt auch im Rahmen der Nachfolge, insbesondere bei international aufgestellten Familien, eine zentrale Rolle. Wie werden Erbschaften und Schenkungen in Dubai gehandhabt? Welche steuerlichen Folgen sind zu erwarten?

Erbschaftssteuer

In Dubai existiert keine Erbschaftssteuer auf den Immobilienbesitz. Der Nachlass wird geregelt durch:

  • Die gesetzliche Erbfolge nach lokalem Scharia-Recht (sofern keine anderweitige testamentarische Verfügung getroffen wurde), oder
  • Ein beim Dubai International Financial Centre (DIFC) eingetragenes Testament, das nach internationalen Standards gestaltet ist.

Schenkungen

Auch Schenkungen sind in Dubai steuerfrei. Die Übertragung auf nahe Familienangehörige kann jedoch einzelne Registrierungsgebühren auslösen, insbesondere wenn eine formelle neueigentümerschaft angelegt wird.

Empfohlene juristische Absicherung

Internationale Investoren sollten ein lokales Testament errichten oder sich rechtlich beraten lassen, um die Übertragung des Vermögens entsprechend den eigenen Wünschen abzusichern.

Immobilien als Kapitalanlage: Steuerliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten

Der Erwerb von Immobilien in Dubai kann nicht nur zum Wohnzweck oder als Ferienimmobilie dienen, sondern ist auch ein beliebtes Instrument zur Vermögensbildung und -sicherung. Welche steuerlichen Vorteile genießen Investoren konkret?

Steuerliches Optimierungspotenzial

  • Keine laufenden Steuern auf Wertsteigerung: Wertzuwächse sind in Dubai unversteuert.
  • Keine „Wealth Tax“ oder Vermögensabgaben: Auch große Portfolios verursachen keine Zusatzsteuer.
  • Mieteinnahmen steuerfrei: Erträge aus Vermietung unterliegen keiner lokalen Steuer.

Einzelgesellschaft (SPV) und steuerliche Strukturierung

Für größere Investments bietet sich die Gründung einer Special Purpose Vehicle (SPV) oder einer Offshore-Gesellschaft in einer der Free Zones an. Diese Konstellationen erlauben komplexe Erbfolgeregelungen, strukturierten Verkauf von Anteilen sowie optimale Nutzung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform kann auch Vermögensschutz und Anonymität bieten.

Private Nutzung vs. Vermietung

Die steuerlichen Regeln gelten unabhängig davon, ob die Immobilie privat genutzt, langfristig vermietet oder als Ferienimmobilie angeboten wird.

Soziale Gebühren und Abgaben vermeiden

Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern werden von den Emirates keine Sozialabgaben oder Umlagen auf Immobilien erhoben, was die Nettorendite weiter steigert.

Fallstudien: Beispielrechnungen zum Immobilienkauf in Dubai

Im Folgenden werden beispielhafte Kalkulationen aufgeführt. Voraussetzung ist jeweils der Kauf einer Freehold-Wohnimmobilie.

Beispiel 1: Kauf einer Eigentumswohnung für 1.200.000 AED

  • Kaufpreis: 1.200.000 AED
  • Dubai Land Department Gebühr (4%): 48.000 AED
  • Registrierungsgebühr: 540 AED
  • Maklerprovision (2%): 24.000 AED
  • Eigentumszertifikatgebühr: 250 AED
  • DEWA Anschlussgebühr: 2.500 AED (angenommen)
  • Einmalgesamtsumme: ca. 75.290 AED

Die laufenden jährlichen Service Charges können je nach Gebäude zwischen 15.000 und 30.000 AED pro Jahr betragen.

Beispiel 2: Erwerb einer Gewerbeeinheit für 4.000.000 AED (mit Hypothek)

  • Kaufpreis: 4.000.000 AED
  • DLD Gebühr (4%): 160.000 AED
  • Maklerprovision (1,5%): 60.000 AED
  • Registrierung + Zertifikat: 800 AED
  • Hypothekenregistrierung (0,25%, Darlehen 2.000.000 AED): 5.000 AED
  • Hypothekenbearbeitung (Bank, 1%): 20.000 AED
  • VAT auf Gewerbeeinheit (5%): 200.000 AED
  • Gesamtsumme (einmalig beim Erwerb): 445.800 AED

Hier sieht man: Während private Wohnkäufe von der VAT unbelastet bleiben, ist sie bei Gewerbeimmobilien ein erheblicher Kostenpunkt.

Vergleich: Immobilienerwerb in Dubai versus andere Standorte

Die steuerlichen und gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in Dubai werden oftmals mit internationalen Metropolen wie London, Paris oder New York verglichen. Was macht Dubai so besonders?

Keine laufende Grundsteuer

In den meisten globalen Finanzzentren fällt eine jährliche Grundsteuer von 0,5-2% des Immobilienwertes an. Dubai verzichtet darauf vollständig.

Übertragungskosten im Branchenvergleich

Die DLD-Gebühr ist mit 4% moderat, im Vergleich zu europäischen und angelsächsischen Ländern. In Frankreich erreichen Notar- und Grundbuchkosten teilweise 7-10%, in Deutschland 5-7%, in Großbritannien bis zu 15% (Stamp Duty).

Steuerfreiheit bei Miete und Verkauf/Vererbung

Hier bietet Dubai einen erheblichen Vorteil; die steuerlichen Belastungen auf laufende Mieterträge und zu versteuernde Kapitalgewinne sind weitgehend eliminiert.

Transparenz der Gebührenstruktur

Die Kosten für Kauf und Besitz sind überwiegend transparent und im Vorfeld klar kalkulierbar; unerwartete Steuerforderungen sind nicht zu erwarten – ein weiterer Pluspunkt.

Pflichten und Compliance: Meldepflichten, Visa und „Golden Visa“

Auch bei Abwesenheit klassischer Steuern müssen internationale Investoren bestimmte Regularien und Administration einhalten.

Meldepflichten für ausländische Käufer

Es bestehen keine Meldepflichten hinsichtlich lokaler Steuerbehörden, da keine Steuern auf Immobilienbesitz oder Mieterträge erhoben werden. Für ausländische Investoren ist es jedoch wichtig, die Verpflichtungen im eigenen Heimatland zu prüfen.

Residency und Golden Visa

Dubai bietet ausländischen Immobilieneigentümern Möglichkeiten, ein „Golden Visa“ zu beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis über ein unverschuldetes Immobilienvermögen ab 2 Millionen AED. Das Golden Visa bietet einen 10-jährigen Aufenthaltstitel inklusive Familienzusammenführung, ohne dass zusätzliche Einkommensteuern anfallen.

Compliance in internationalen Strukturen

Investoren, die ihre Immobilien über Offshore- oder Free Zone-Gesellschaften halten, sollten sicherstellen, dass alle lokalen und internationalen Compliance-Anforderungen erfüllt sind, darunter Know Your Customer (KYC), Anti-Money-Laundering (AML) und Berichtspflichten nach internationalen Standards.

Spezielle Aspekte: Off-Plan-Käufe und Bauträgerprojekte

Ein Großteil der Immobilientransaktionen in Dubai findet als Erwerb im sog. Off-Plan-Verfahren direkt vom Bauträger statt. Was ist bei Steuern und Gebühren besonders zu beachten?

Zahlungsmodalitäten und Gebührenstruktur

  • Käufer zahlen Raten nach Baufortschritt, die Registrierung beim DLD erfolgt nach Fertigstellung.
  • DLD-Gebühren werden meist vollständig bei Eintragung des Eigentums fällig.

VAT auf Off-Plan Immobilien

Auch hier gilt: Bei Wohnimmobilien keine VAT, bei Gewerbe oder Sondernutzungen 5% VAT, je nach Nutzungskonzept und Projektstatus.

Absicherung durch den Treuhand-Account

Seit 2017 sind Bauträger verpflichtet, alle Käufergelder auf eigens eingerichteten Treuhandkonten zu verwalten. Der Schutz vor Missbrauch und vorzeitiger Insolvenz ist damit strukturell besser als in vielen anderen Märkten.

Kostenfallen, Risiken und praktikable Lösungen im Immobilienerwerb

Bei aller steuerlichen Attraktivität bestehen im transaktionalen Ablauf und der Besitzphase einige Fallstricke und Kostenfallen, auf die Käufer vorbereitet sein sollten.

  • Nachträgliche Service Charge-Anpassungen: Insbesondere in den ersten Betriebsjahren können die Servicegebühren nach oben korrigiert werden.
  • Maklerhonorare und Doppelprovisionen: Sorgfältig den Maklervertrag prüfen, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden.
  • Hypothekenvorfälligkeitsentschädigung: Bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens fallen hohe Strafzahlungen an.
  • Unklare Nutzungsrechte außerhalb Freehold Zones: Nur Freehold-Immobilien bieten maximale Sicherheit und Veräußerungsflexibilität.

Die Wahl eines verlässlichen lokalen Partners, Transparenz bei den Gebühren und genaue Prüfung aller Vertragsinhalte helfen, Risiken zu minimieren.

Zusammenfassung: Steuerliche und gebührenrechtliche Bilanz für Dubai-Investoren

Dubai bietet Immobilieninvestoren ein weltweit nahezu einzigartiges steuerliches Umfeld:

  • Keine laufende Einkommenssteuer auf das Immobilienvermögen oder Mieteinnahmen
  • Keine klassische Grundsteuer und Vermögenssteuer
  • Selten VAT auf Wohnimmobilien, aber bei Gewerbeimmobilien relevant
  • Einmalige Erwerbs- und Transaktionskosten, die vorab klar beziffert werden können
  • Maximale Flexibilität bei Vererbung und Übertragung von Eigentum

Die verbleibenden Pflichtkosten beschränken sich auf DLD-Gebühren, Immobilienmaklerhonorare und laufende Service Charges zur Instandhaltung und Verwaltung. Das steuerliche Umfeld, kombiniert mit politischer Stabilität, moderner Infrastruktur und einem wachsenden Immobilienmarkt, macht Dubai zu einer der attraktivsten Adressen für internationale Immobilieninvestoren, Privatpersonen und Unternehmen.

Wer in Dubai Immobilien erwirbt, kann langfristig und steueroptimiert investieren – vorausgesetzt, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen werden beachtet. Für das Erschließen dieser Potenziale empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit erfahrenen lokalen Experten, welche die spezifischen Besonderheiten Dubais und die regelmäßigen Anpassungen im Gesetzesrahmen laufend verfolgen.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf in Dubai

  1. Muss ich als ausländischer Käufer in Dubai Steuern auf die Immobilie zahlen?

    Abgesehen von einmaligen Transaktions- und Registrierungsgebühren existieren keine laufenden Steuern auf Immobilienbesitz oder Mieteinnahmen in Dubai. Steuerpflichten können jedoch im Heimatland entstehen.

  2. Welche laufenden Kosten fallen für Eigentümer in Dubai an?

    Service Charges (Instandhaltungsgeld), Gebühren für Strom und Wasser (DEWA), eventuell eine Versicherung. Steuerliche Abgaben werden, außer der optionalen Housing Fee für Ansässige, nicht erhoben.

  3. Wie sicher ist der Immobilienbesitz für Ausländer in Dubai?

    In Freehold-Zonen ist der grundbücherliche Besitzrecht vollkommen abgesichert. Leasehold begünstigt Nutzungsrechte, kein vollständiges Eigentum. Transparenz und Rechtssicherheit bieten weitere Schutzmechanismen.

  4. Was ist bei Hypotheken besonders zu berücksichtigen?

    Hypotheken müssen beim DLD registriert werden. Beim Verkauf vor vollständiger Tilgung fallen Vorfälligkeitsentschädigungen an. Banken erheben 1-1,5% Bearbeitungsgebühr.

  5. Fällt beim Wiederverkauf eine Steuer oder eine Gebührenlast an?

    Beim Weiterverkauf erhebt das DLD die übliche 4%-Transaktionsgebühr. Steuern auf den Gewinn werden nicht erhoben. Es gelten weltweite Doppelbesteuerungsabkommen.

  6. Sind Off-Plan-Käufe steuerlich anders zu bewerten?

    Bei Wohnimmobilien fällt auch hier keine VAT an, es gelten jedoch die üblichen Registrierungsgebühren und vertragliche Besonderheiten je Bauträger.

  7. Wie regelt Dubai die Übertragung im Todesfall?

    Erbfolge nach Scharia, es sei denn, ein Testament wurde bei DIFC beglaubigt. Keine Erbschaftssteuer, eventuell Notar-und Registrierungsgebühren.

  8. Können Hypothekenzinsen steuerlich geltend gemacht werden?

    In Dubai nicht. Im Heimatland des Investors können je nach nationalem Steuerrecht andere Regelungen greifen.

  9. Ist der Erwerb von Immobilien in Dubai auch für Kapitalanleger empfehlenswert?

    Ja, besonders aufgrund der steuerlichen Vorteile, Stabilität und Renditechancen. Transparenz der Abgaben und fehlende laufende Steuern sprechen für Dubai.

  10. Wie kann man sich vor späteren Gebührenanpassungen schützen?

    Service Charges vor Kaufabschluss sorgfältig prüfen, Vereinbarungen zu künftigen Anpassungen einholen, professionelle Eigentümervertretung beauftragen.

Abschließende Bewertung für internationale Investoren

Für Käufer von Immobilien in Dubai steht nicht allein das Objekt im Mittelpunkt, sondern auch die langfristige finanzielle Planung. Die Abwesenheit klassischer Steuern, die einmaligen und transparenten Gebühren, die schnelle Abwicklung sowie die steueroptimierten Strukturen schaffen ein Investitionsumfeld, das mit den attraktivsten globalen Finanzplätzen konkurrieren kann.

Wer als internationaler Käufer in den vielversprechenden – und oft steuerbefreiten – Immobilienmarkt von Dubai einsteigt, trifft eine nachhaltige und renditestarke Entscheidung. Vorausgesetzt, alle lokalen Gebühren und administrativen Besonderheiten werden umfassend berücksichtigt, lassen sich so Vermögen aufbauen, absichern und generationenübergreifend weitergeben.

Eine gezielte Beratung durch Experten und eine präzise Kalkulation aller Kosten und Abgaben erleichtern den Einstieg und helfen, jede Investition in Dubai zum Erfolg zu führen. Dubai bleibt damit das Tor zu einer steuerlich begünstigten Immobilienzukunft.