Französisches Erbrecht: Was gilt für Ihr zweites Haus?

Einleitung: Verständnis des französischen Erbrechts beim Zweitwohnsitz

Der Erwerb eines Zweitwohnsitzes in Frankreich ist ein Traum vieler Ausländer – ob als Feriendomizil, zur Altersvorsorge oder als renditestarke Investition. Doch während die idyllischen Lagen und das süße Leben locken, wird das Thema französisches Erbrecht oft unterschätzt. Im Falle eines Todesfalls gestaltet sich der Nachlassprozess anspruchsvoll, besonders für Ausländer mit Besitz in Frankreich. Wer nicht frühzeitig plant, riskiert unbeabsichtigte Folgen für Erben. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet alle relevanten Aspekte rund um das französische Erbrecht und Ihr zweites Haus, sodass Sie und Ihre Familie im Ernstfall optimal vorbereitet sind.

Rechtsgrundlagen: Das französische Erbrecht im Überblick

Das französische Erbrecht unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von dem in Deutschland, Belgien, den Niederlanden oder anderen europäischen Ländern. Frankreich folgt dem Prinzip der sogenannten „réserve héréditaire“ – dem Noterbrecht der Familienmitglieder. Die Nachlassregelungen sind kodifiziert und erfassen Immobilien, Bankguthaben sowie weitere Vermögenswerte, die sich auf französischem Boden befinden.

  1. Code Civil: Das Erbrecht in Frankreich ist hauptsächlich im Code Civil geregelt, konkret in den Artikeln 720 bis 892. Diese legen fest, wem was zusteht und in welchem Umfang Abweichungen per Testament möglich sind.
  2. Immobilien-Erbschaften: Für Immobilienbesitz gilt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, das französische Erbrecht.
  3. EU-Erbrechtsverordnung: Seit August 2015 erleichtert die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) die Nachlassabwicklung grenzüberschreitend für EU-Bürger, gibt jedoch Spielraum für nationale Sonderregeln.
Frankreich unterscheidet zudem zwischen der universellen und der partiellen Zuständigkeit des Nachlassgerichts, abhängig vom Ort und von der Art der Vermögenswerte.

Eigentumsformen französischer Immobilien und ihre Auswirkungen im Erbfall

Die Wahl der Besitzstruktur Ihres Zweitwohnsitzes beeinflusst maßgeblich, wie der Nachlassprozess im Todesfall abläuft. In Frankreich gibt es verschiedene Eigentumsformen:

  • En indivision: Gemeinschaftliches Eigentum aller Miteigentümer, meist bei mehreren Erben oder Eheleuten. Jeder besitzt einen ideellen Anteil; im Erbfall gehen die Anteile dem gesetzlichen Erbrecht entsprechend auf die Nachfolger über.
  • En tontine (Survivorship Clause): Hierbei handelt es sich um eine spezifisch französische Form: Stirbt einer der Eigentümer, wächst der Anteil automatisch dem oder den Überlebenden zu. Dies kann zu steuerlichen Vorteilen, aber auch zu (teils unerwünschten) Einschränkungen für die Erben führen.
  • SCI (Société Civile Immobilière): Viele künftige Immobilieneigentümer gründen eine Immobiliengesellschaft, die als juristische Person im Grundbuch eingetragen wird. Die Übertragung der Anteile an die Erben erfolgt nach gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Regeln, bietet jedoch Gestaltungsspielräume zur Optimierung der Erbschaftssteuer.
  • Alleineigentum: Der Eigentümer hinterlässt das Haus komplett. Die Teilung und steuerliche Belastung richtet sich streng nach dem französischen Erbrecht.

Jede Eigentumsform hat Vor- und Nachteile bezüglich Nachlass, Kosten und administrativem Aufwand. Wer sein Vermögen gezielt vererben oder steueroptimieren möchte, sollte sich bereits vor dem Kauf beraten lassen.

Die EU-Erbrechtsverordnung und ihr Einfluss auf Ihr französisches Zuhause

Mit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (auch „Brüssel IV“) am 17. August 2015 wurde das Erbrecht für internationale Nachlässe harmonisiert – mit weitreichender Bedeutung für alle, die ein zweites Haus in Frankreich besitzen.

Kernpunkt ist, dass auf den gesamten Nachlass einer Person grundsätzlich das Recht jenes Staates angewandt wird, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Besteht dieser in Frankreich, so gilt französisches Erbrecht – unabhängig von Staatsangehörigkeit und dem Ort der Immobilie.

Ein Clou der Verordnung ist die Möglichkeit, per Testament das Recht des eigenen Heimatlandes zu wählen, sofern dieses ein EU-Mitglied ist. Dies muss ausdrücklich im Testament angeordnet werden („Rechtswahlklausel“). Ohne eine solche Klausel greift im Zweifel das französische Recht mit allen Besonderheiten.

  • Möchten Sie vermeiden, dass französische Nachlassvorschriften angewendet werden, ist eine formgültige Rechtswahl in Ihrem Testament unumgänglich.
  • Eine solche Klausel muss sorgfältig formuliert sein und die Folgen für Pflichtteilsberechtigte und steuerliche Belastungen berücksichtigen.
  • Jede Regelung sollte mit einem fachkundigen Experten abgestimmt werden, um die Gültigkeit sicherzustellen.

Die EU-Erbrechtsverordnung ist ein Meilenstein der Harmonisierung – allein die steuerliche Behandlung wird weiterhin ausschließlich durch französisches Steuerrecht geregelt!

Die "réserve héréditaire": Pflichtteilsschutz im französischen Recht

Zentraler Baustein des französischen Erbrechts ist die „réserve héréditaire“, also der gesetzliche Pflichtteilsschutz zugunsten der Kinder und in bestimmten Fällen des überlebenden Ehepartners. Im Gegensatz zum deutschen oder niederländischen Recht sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten in Frankreich begrenzt.

  • Mit einem Kind: 50% des Nachlasses bilden die „réserve“, die dem Kind zusteht; die andere Hälfte ist als „quotité disponible“ (frei verfügbare Quote) testierbar.
  • Mit zwei Kindern: 2/3 des Nachlasses sind gebunden, 1/3 kann im Testament anderweitig zugewiesen werden.
  • Mit drei oder mehr Kindern: 3/4 des Nachlasses sind Pflichtteil, 1/4 bleibt zur freien Verfügung.

Hinterlässt der Verstorbene keinen Nachkommen, so genießt der überlebende Ehepartner ein gewisses Schutzrecht, das jedoch in aller Regel hinter dem Anteil der Kinder zurücktritt. Eltern können einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, sofern keine Kinder vorhanden sind, jedoch in einem erheblich geringerem Umfang.

Ausländische Immobilieneigentümer, die beispielsweise ihren Ehepartner umfassend bedenken möchten, stoßen hier schnell an Grenzen – falls keine Rechtswahl getroffen wurde und französisches Recht gilt.

Testament und Nachlassplanung: Gestaltungsmöglichkeiten im System von Frankreich

Die Erstellung eines Testaments ist für Eigentümer eines Hauses in Frankreich von entscheidender Bedeutung. Dabei gilt es, das Testament form- und fristgerecht zu erstellen und anzumelden.

  • Testamentsformen in Frankreich:
    • Holographisches Testament: Eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben.
    • Öffentliches Testament: Vom Notar aufgenommen und in Gegenwart von zwei Zeugen oder einem weiteren Notar unterschrieben.
    • Internationales Testament: Für Ausländer, die verschiedene Wohnsitze und Nationalitäten haben, besonders empfehlenswert.

Um das französische Pflichtteilsrecht zu umgehen, ist eine exakte Rechtswahl im Testament essenziell. Ohne diese Angabe wird das Testament nach französischem Recht ausgelegt – unabhängig davon, wo das Dokument erstellt wurde. Neben der Rechtswahl ist auch der Ort der Aufbewahrung wichtig.

  • Testamente sollten zentral registriert werden, beispielsweise im zentralen französischen Nachlassregister Fichier Central des Dispositions de Dernières Volontés (FCDDV).
  • Deutsche, belgische oder niederländische Testamente werden anerkannt, müssen aber die Anforderungen an Formerfordernisse und die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen, um auch in Frankreich Bestand zu haben.

Eine individuelle Nachlassplanung, vorzugsweise mit Expertenbegleitung, gewährleistet, dass Ihre Wünsche auch tatsächlich rechtlich umgesetzt werden.

Nachlassabwicklung in der Praxis: Der Ablauf im Erbfall

Tritt ein Todesfall ein und gehört ein französisches Haus zur Erbmasse, werden unterschiedliche Behörden und Akteure involviert:

  1. Anzeige und Dokumentation des Todes:
    • Die Erben oder Bevollmächtigte müssen den Tod innerhalb von sieben Tagen dem französischen Standesamt melden.
    • Der notarielle Nachlassprozess beginnt in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod.
  2. Feststellung des Nachlasses:
    • Der Notar prüft sämtliche vorhandenen Vermögenswerte (insb. Immobilien, Konten, Wertgegenstände), offene Schulden und bestehende Testamente.
    • Es erfolgt eine Bewertung der Immobilie, meist durch einen unabhängigen Gutachter.
  3. Erbschein / Nachweis der Erbenstellung:
    • Der „acte de notoriété“ wird vom Notar erstellt und bestätigt die Erben, basierend auf Testament und gesetzlichen Vorgaben.
  4. Teilung und Übertragung der Immobilie:
    • Erfolgt in Form einer notariellen Urkunde („acte de partage“), bei mehreren Erben meist verbunden mit Kosten und weiterer Bewertung.
  5. Begleichung von Erbschaftsteuer:
    • Diese ist innerhalb von sechs Monaten bei Tod in Frankreich, bzw. zwölf Monaten bei Tod im Ausland, zu entrichten.

Die Nachlassabwicklung in Frankreich ist formalisiert, notariell geführt und in vielen Fällen mit Übersetzungen und Abstimmungen mit Behörden verbunden. Ohne gute Vorbereitung oder erfahrenen Beistand kann der Prozess erheblich verzögert oder verteuert werden.

Erbschaftssteuer in Frankreich: Berechnungsgrundlagen, Freibeträge und Tarife

Frankreich erhebt Erbschaftssteuer auf das gesamte Vermögen, das Sie an Ihre Erben übergeben, soweit es sich um in Frankreich belegene Immobilien handelt oder der Erbe in Frankreich ansässig ist. Die Höhe und die Freibeträge sind von Verwandtschaftsgrad und Wert des Nachlasses abhängig:

  • Nächste Angehörige (Ehepartner): Ehepartner sind in Frankreich seit 2007 von der Erbschaftssteuer befreit.
  • Kinder: Pro Kind gilt ein Freibetrag auf den geerbten Anteil – dieser beträgt aktuell 100.000 €. Wenn mehrere Kinder erben, steht jedem dieser Freibetrag pro Erbanteil zu.
  • Enkel: Enkelkinder, die direkt vom Großelternteil erben, erhalten einen Freibetrag in Höhe von 1.594 €.
  • Entferntere Verwandte und Dritte: Hier liegen die Freibeträge nur bei 1.594 € und die Steuersätze steigen je nach Verwandtschaftsgrad teils auf bis zu 60 %.

Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt:

  • Bis 8.072 €: 5 %
  • 8.073 – 12.109 €: 10 %
  • 12.110 – 15.932 €: 15 %
  • 155.932 – 552.324 €: 20 %
  • 552.325 – 902.838 €: 30 %
  • Über 1,805 Mio €: 45 %

Alleinstehende oder nicht verheiratete Partner, entfernte Verwandte und Nichtverwandte sollten besonders vorsichtig planen – sie sind in Frankreich steuerlich stark benachteiligt.

Der Notar: Unverzichtbarer Lotse im französischen Nachlassverfahren

Ein Notar ist in Frankreich der zentrale Sachwalter im Erbfall. Ohne dessen Mitwirken sind Immobilienübertragungen, Testamentsvollstreckungen oder Teilungen des Nachlasses unmöglich. Seine Aufgaben umfassen:

  • Feststellung und Registrierung der Erben.
  • Bewertung aller Nachlassbestandteile (Immobilien, Investments, bewegliches Vermögen).
  • Verwahrung, Eröffnung und Umsetzung von Testamenten.
  • Berechnung der Erbschaftssteuer und Abführung an den Fiskus.
  • Vornahme der Eigentumsübertragung im Grundbuch.
  • Bearbeitung von Erbscheinen („acte de notoriété“).

Die Notarkosten richten sich sowohl nach dem Wert des Nachlasses als auch nach festgelegten Gebührensätzen, meist zwischen 0,5 und 2 % des Vermögens. Hinzu kommen Kosten für Gutachten, Übersetzungen oder ggf. juristische Spezialisten.

Eine frühzeitige Absprache mit einem französischen Notar oder zweisprachigen Fachkräften ist dringend zu empfehlen – um rechtliche und steuerliche Überraschungen zu vermeiden.

Konflikte und Sonderfälle: Patchworkfamilien, Enterbungen und internationale Nachlässe

Immer häufiger treten internationale Patchwork-Konstellationen auf, die nach klassisch französischem Erbrecht zu erheblichem Streit führen können. Zu beachten sind insbesondere:

  • Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten der Erben.
  • Erben aus früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften.
  • Vermögen in mehreren Ländern: Häuser in Frankreich, Bankkonten in anderen EU-Ländern, Aktien etc.
  • Enterbungsabsichten: Die Möglichkeiten, Pflichtteilsberechtigte zu enterben, sind im Französischen System äußerst begrenzt.

Umso wichtiger ist hier ein individuell gestaltetes, international validiertes Testament inklusive klarer Rechtswahl. Andernfalls unterliegt der Nachlass der komplexen Gemengelage verschiedener Rechtsordnungen und endet nicht selten in kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen.

Speziell bei gemeinschaftlichen Eigentum (en indivision) kann es leicht zu jahrelangen Blockaden und Streitigkeiten um die Nutzung, Kostenverteilung oder Weiterverkauf der Immobilie kommen.

Auch die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft ist in Frankreich ein formgebundener Prozess: Wer ausschlägt, verliert jeglichen Anspruch, kann sich aber auch etwaiger Verbindlichkeiten entledigen. Die Annahme ist zudem konkludent möglich – zum Beispiel bereits durch die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten oder den Einzug in die Immobilie.

Gemeinsames Eigentum für Ehepartner: Absicherungslösungen für den überlebenden Lebensgefährten

Vor allem in binationalen Ehen oder Partnerschaften ist die Erbsituation in Frankreich heikel. Das französische Recht schützt den überlebenden Ehepartner weniger umfassend als das vieler anderer Länder. Besonders bei Kindern aus früheren Beziehungen ist die Gefahr groß, dass der überlebende Partner nur einen geringen Anteil am Haus erhält oder dieses sogar verlassen muss.

Lösungsansätze umfassen:

  • Die Nutzung der Tontine-Klausel: Im Todesfall wächst das Eigentum des Verstorbenen dem überlebenden Partner zu – sehr effektiv, aber steuerlich bei Unverheirateten teuer.
  • Ein Testament mit Rechtswahl und maximal zugunsten des Partners gestalteter Verfügungsquote.
  • Gründung einer SCI und strategische Zuteilung der Gesellschaftsanteile (bspw. Schenkung zu Lebzeiten).

Es empfiehlt sich in jedem Fall eine länderübergreifende Nachlassberatung, um alle Eventualitäten und Wünsche rechtssicher umzusetzen.

Nutzung, Rechte und Pflichten der Erben am zweiten Haus in Frankreich

Nach der erfolgreichen Nachlassabwicklung stellt sich konkret die Frage, wie die Immobilie künftig genutzt wird:

  • Einzelner Erbe: Kann grundsätzlich frei verfügen, vermieten, verkaufen oder selbst nutzen, vorausgesetzt eventuelle Lasten und Steuern sind beglichen.
  • Mehrere Erben (En indivision): Die Immobilie kann nur gemeinsam genutzt, verkauft oder verwaltet werden. Entscheidungen über größere Maßnahmen erfordern meist einen Konsens von 2/3 der Erbanteile.
  • Davon abweichende Gestaltungen (SCI, Tontine): Die Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag bzw. den testamentarischen Vorgaben.

Wichtige Pflichten:

  • Zahlung von Grundsteuern, Gebühren und laufenden Kosten (z.B. Energie, Instandhaltung).
  • Meldung der Eigentumsübertragung bei der Kommune und im Grundbuchamt.
  • Einholung kommunaler oder baurechtlicher Genehmigungen bei Veränderungen an der Immobilie.

Verstöße gegen die formellen Vorgaben können empfindliche Bußgelder oder Rückabwicklungen nach sich ziehen.

Steueroptimierung und Lebzeitmodelle: Vorweggenommene Erbfolge, Schenkung & Co.

Angesichts der teils hohen Erbschaftssteuern, besonders bei weiter entfernten Verwandten oder Patchwork-Konstellationen, ist die Planung zu Lebzeiten oft sinnvoll. In Frankreich gibt es hierfür besondere Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Vorweggenommene Erbfolge: Durch Schenkung an Kinder profitieren Sie erneut von den Freibeträgen (100.000 € pro Kind alle 15 Jahre).
  • Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt: Die Immobilie wird überschrieben, Sie behalten sich aber das Nutzungsrecht vor – steuerlich vorteilhaft.
  • Alarm bei Schenkungen zwischen Lebenspartnern: Ohne Trauschein greifen hohe Steuersätze und niedrige Freibeträge (nur 1.594 €), selbst bei langjähriger Partnerschaft.
  • Utilisation von Lebensversicherungen: Der Einsatz französischer „assurance-vie“ Versicherungen ist steuerlich begünstigt und bietet flexible Gestaltung für die Verteilung des Vermögens außerhalb des Pflichtteils.
  • Familiengesellschaft (SCI): Gesellschaftsanteile lassen sich unter Nutzung der gesellschaftsrechtlichen Freiräume gezielt übertragen, um die Besteuerung zu minimieren und Nachfolge zu steuern.

Jede Strategie sollte individuell zu Ihrer Familien- und Vermögenssituation passen – und stets mit länderspezifischen Experten abgestimmt werden.

Transparenz für Erben: Zentrale Register, Immobilienbestand und Schulden

Die Transparenz im französischen Nachlasssystem schützt sowohl Erben als auch Gläubiger. Folgende Register und Dokumentationen spielen eine Rolle:

  • Fichier Central des Dispositions de Dernières Volontés (FCDDV): Das zentrale Testamentsregister listet alle notariellen Testamente mit Standortnachweis auf.
  • Grundbuchamt (Service de la Publicité Foncière): Hier werden alle Immobilien – inklusive bestehender Belastungen, Hypotheken und Eigentumsverhältnisse – registriert.
  • Inventar des Nachlasses: Der Notar erstellt ein detailliertes Nachlass-Inventar – Pflicht für alle Beteiligten!

Potenzielle Erben erhalten beim Notar oder der Kommune Auskunft, können aber auch private Suchdienste für Dokumente, Konten und Versicherungen beauftragen, um böse Überraschungen wie unbekannte Schulden oder Komplizierte Gesellschaften (SCI) zu vermeiden.

Die Rolle von Versicherungen und Banken beim Todesfall

Wer in Frankreich ein Haus und ein Bankkonto besitzt, sollte sich bewusst machen, dass Bankguthaben „eingefroren“ werden können, bis der Notar die Erben festgelegt hat. Auch Fremdwährungen oder Aktien werden in die Nachlassabwicklung einbezogen.

Versicherungspolicen (z.B. Lebensversicherungen) genießen hingegen Sonderstatus: Sie fallen grundsätzlich nicht in den Nachlass, sofern ein Begünstigter benannt wurde. Diese Regel eröffnet zusätzliche Spielräume für gezielte Vermögensweitergabe an bestimmte Personen – auch unter Umgehung der normalen Quote, jedoch je nach Police und Zahlungssumme mit Sonderregelungen für Steuern und Pflichtteile.

Erbengemeinschaften sollten sich auch über mögliche Kredite, Hypotheken oder offene Zahlungsverpflichtungen beim Notar informieren, da diese ggf. vom Nachlass (z.B. durch Verkauf der Immobilie) ausgeglichen werden müssen.

Juristische Unterschiede im Vergleich: Frankreich und andere EU-Länder

Frankreichs Erbrecht gilt als eines der strengsten Europas – insbesondere was den Schutz der Familie und die Nachlassbindung an Immobilien betrifft. Im Unterschied zu vielen anderen Ländern:

  • Plichtteilsbindung: Die réserve héréditaire (Pflichtteil) bindet das Vermögen weitgehend zugunsten der Kinder, während z.B. das britische oder niederländische Recht dem Erblasser mehr Freiheit lässt.
  • Erbschaftssteuer: Die Belastung für entfernte Verwandte oder unverheiratete Paare ist in Frankreich deutlich höher als z.B. in den Niederlanden oder Belgien.
  • Notarkontrolle: In Frankreich läuft jeder Nachlassvorgang zwingend über einen Notar. In manchen Staaten gibt es „private probate“-Verfahren ohne notarielle Bindung.
  • Eigentumsübergang: Der Übergang erfolgt im Moment des Todes, aber rechtlich wird die Übertragung erst mit der notariellen Urkunde und Eintrag ins Grundbuch vollzogen.

Wer ein zweites Haus in Frankreich besitzt, muss sich zwingend mit diesen Unterschieden auseinandersetzen – schon um spätere Überraschungen oder familiäre Konflikte zu vermeiden.

Kosten und Aufwand bei der Erbabwicklung französischer Immobilien

Ein Erbfall in Frankreich kann schnell erhebliche Kosten auslösen. Relevant sind neben den bereits beschriebenen Steuern vor allem:

  • Notarkosten: Gesetzlich reguliert, i.d.R. zwischen 0,5 und 2 % des Nachlasswerts. Aufwand und Spezialaufträge (z.B. bei internationalen Erbschaften) verursachen Zusatzkosten.
  • Gutachten/Bewertungen: Oft erforderlich und kostenintensiv – etwa zur Verkehrswertermittlung von Immobilien.
  • Gerichtskosten und Übersetzungen: Insbesondere bei uneinheitlichen oder länderübergreifenden Nachlassfällen entstehen Zusatzgebühren.
  • Sonstiger Verwaltungsaufwand: Z.B. bei Ermittlung von Konten, offener Schulden, Gesellschaften oder Versicherungen.

Versäumte Fristen oder Streitigkeiten zwischen den Erben verzögern die Auszahlung und verursachen häufig erhebliche Zusatzkosten, da weiterhin laufende Kosten für die Immobilie beglichen werden müssen, bis der Nachlass rechtlich endgültig verteilt ist.

Wichtige Fristen, Formvorschriften und Fallstricke

Im französischen Erbrecht gelten zahlreiche Fristen, deren Nichteinhaltung zu erheblichen Nachteilen führen kann:

  • Erbschaftssteuer: Zahlung und Erklärung spätestens sechs Monate nach Ableben (bei Tod außerhalb Frankreichs: zwölf Monate).
  • Formgerechte Testamentserstellung: Holographische Testamente müssen in Gänze eigenhändig geschrieben sein; notarielle Testamente bedürfen zweier Zeugen oder eines weiteren Notars.
  • Testamentseröffnung und Registrierung: Unverzüglich nach Tod; ohne zentral registriertes Testament kann dessen Auffindung Zufall sein.
  • Anzeige von ausländischen Bankkonten und Häusern: Für die Erben können Meldepflichten bei ausländischen Nachlassbestandteilen entstehen.

Fehler bei Erstellung, Aufbewahrung oder Nachmeldung von Testamentsdokumenten und Vermögenswerten führen oft zum Ausschluss bestimmter erhoffter Regelungen oder finanziellen Einbußen.

Empfehlungen für Käufer und Eigentümer eines zweiten Hauses in Frankreich

Wer ein Haus in Frankreich besitzt oder kaufen will, sollte sich frühzeitig über die Konsequenzen im Todesfall informieren und präventive Maßnahmen ergreifen:

  1. Erstellung eines Testaments (ggf. mit ausdrücklicher Rechtswahl nach EU-Regelung)
  2. Beratung beim Notar, idealerweise zweisprachig – für Absicherung, Übersetzung und optimale Steuerplanung
  3. Überprüfung und Dokumentation sämtlicher Vermögenswerte sowie Erfassung und Registrierung aller Testamente
  4. Klarheit über Eigentumsform (SCI, tontine, en indivision) und die jeweiligen Konsequenzen im Erbfall
  5. Offene und rechtzeitige Kommunikation mit allen potenziellen Erben zur Vermeidung von Konflikten
  6. Ergänzender Schutz durch Lebensversicherungen oder gezielte Schenkungen zu Lebzeiten

Eine professionelle, länderübergreifende Beratung ist angesichts der Komplexität stets zu empfehlen, um unliebsame Überraschungen im Erbfall zu vermeiden.

Fazit: Sichern Sie Ihr zweites Zuhause und Ihre Familie für kommende Generationen

Ein Zweitwohnsitz in Frankreich eröffnet große Lebensqualität und chancenreiche Investitionen, doch bringt er auch hochkomplexe rechtliche und steuerliche Herausforderungen im Erbfall mit sich. Das französische Erbrecht kennt strenge Regeln für die Nachfolge, zwingt zur Pflichtteilsbindung, fordert notarielle Kontrolle und erhebt teils hohe Steuern – vor allem bei internationalen Ehen und nicht ehelichen Partnerschaften.

Mit sorgfältiger Planung – von der optimalen Eigentumsstruktur über eine maßgeschneiderte Testamentsgestaltung bis zu steuerlichen Gestaltungsmodellen wie Schenkung, Versicherung und SCI – lassen sich unliebsame Überraschungen und finanzielle Belastungen vermeiden. Rechtzeitige Vorbereitung, die Unterstützung erfahrener Berater und die offene Kommunikation mit den künftigen Erben sind der Schlüssel zu nachhaltiger Absicherung und einer sorgenfreien Zukunft für Ihre Familie.

Lassen Sie sich beraten, handeln Sie proaktiv – und genießen Sie Ihr zweites Zuhause in Frankreich in dem Bewusstsein, dass Sie Ihre Liebsten in jeder Eventualität optimal geschützt haben.