Einleitung: Erfrecht und Successiebelasting in Portugal für Ausländer
Portugal ist seit Jahren ein beliebtes Ziel für Immigranten und Investoren aus aller Welt. Sonne, Meer, ein angenehmes Klima sowie steuerliche Vorteile, wie sie etwa das Non-Habitual Resident (NHR)-Programm bietet, machen das Land für Ruheständler, Unternehmer und Familien gleichermaßen attraktiv. Aber mit einer Immobilie, Geschäftsbeteiligungen oder weiterem Vermögen in Portugal werden auch komplexe rechtliche Fragen relevant, insbesondere das portugiesische Erbrecht („Erfrecht“) sowie die Besteuerung von Erbschaften („Successiebelasting“).
Dieser ausführliche Leitfaden verschafft Ihnen einen tiefgehenden Überblick über die Themen Erbrechtsregelungen, Testamente, Nachlassverwaltung und Nachlassbesteuerung in Portugal. Der Fokus liegt speziell darauf, was ausländische Staatsbürger – insbesondere aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz – beachten sollten, wenn sie Vermögen in Portugal vererben oder erben möchten.
Das portugiesische Erbrecht („Erfrecht“): Rechtliche Grundlagen
Das Erbrecht in Portugal regelt die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person (dem Erblasser) auf deren Erben. Die zentralen Rechtsquellen sind das portugiesische Zivilgesetzbuch (Código Civil) und weitere einschlägige nationale Gesetze. Für Ausländer besonders relevant ist die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 („Europäische Erbrechtsverordnung“), die die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht im Todesfall von Personen aus EU-Mitgliedsstaaten regelt.
Nach portugiesischem Recht ist das Erbrecht grundsätzlich sehr strukturiert. Es sieht eine zwingende gesetzliche Erbfolge vor mit Pflichtteilsregelungen zugunsten naher Angehöriger („descendentes“/„ascendentes“ und Ehegatte). In bestimmten Fällen haben Erblasser Handlungsspielraum durch ein Testament („testamento“). Wer als Ausländer in Portugal lebt oder Vermögen besitzt, sollte das Zusammenspiel von nationalem und internationalem Recht kennen, um unerwünschte erbrechtliche Folgen zu vermeiden.
Die gesetzliche Erbfolge in Portugal
Portugiesisches Erbrecht sieht eine klare Reihenfolge für gesetzliche Erben vor. Sie bevorzugt zunächst Nachkommen (Kinder, Enkel), dann die Eltern oder andere direkte Vorfahren, danach Geschwister und weitere Verwandte. Der Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein und wird in die Erbfolge einbezogen.
- Erste Ordnung: Kinder und Nachkommen
- Zweite Ordnung: Eltern und direkte Vorfahren
- Dritte Ordnung: Geschwister und deren Kinder
- Weitere Ordnungen: entferntere Verwandte
- Ehegatte: Parallel zu Nachkommen und Eltern mit einem Mindestanteil
Sollten weder Kinder noch Eltern oder Ehepartner vorhanden sein, wird das Vermögen an entferntere Verwandte vererbt oder, wenn keine Erben ermittelt werden, fällt es an den portugiesischen Staat („herança jacente“).
Pflichtteile und Freie Quote
Ein zentrales Merkmal des portugiesischen Erbrechts ist der Pflichtteilsanspruch („legítima“). Damit wird sichergestellt, dass bestimmte nahe Angehörige – insbesondere Kinder, Ehegatten oder Eltern – nicht komplett enterbt werden können. Dies betrifft:
- Kinder und deren Nachkommen
- Eltern und andere direkte Vorfahren (sofern keine Kinder vorhanden sind)
- Den Ehepartner
In der Praxis bedeutet das: Nur ein Teil des Nachlasses – die sogenannte freie Quote – kann nach Wunsch des Erblassers mittels Testament verteilt werden. Der Pflichtteil beträgt in der Regel zwei Drittel des gesamten Nachlasswerts, die freie Quote ein Drittel. Gibt es ausschließlich einen überlebenden Ehepartner (ohne Kinder und Eltern), beträgt dessen Pflichtteilsanspruch die Hälfte des Nachlassvermögens.
Anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Erbfällen
Für ausländische Staatsbürger mit Vermögen oder Lebensmittelpunkt in Portugal ist entscheidend, welches Erbrecht im Todesfall tatsächlich gilt: das Recht ihres Herkunftslandes oder das portugiesische Recht? Die für EU-Bürger maßgebliche Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012 bringt hier Klarheit.
Das Prinzip des gewöhnlichen Aufenthaltes
Die EU-Erbrechtsverordnung legt fest, dass grundsätzlich das Recht des Staates zur Anwendung kommt, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt (habitual residence) zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Dies gilt auch für Ausländer, die nicht die portugiesische Staatsbürgerschaft besitzen, aber in Portugal menschlich und wirtschaftlich integriert waren.
Beispiel: Eine deutsche Ruheständlerin lebt seit mehreren Jahren dauerhaft in Lissabon. Sie verstirbt dort. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt, dass ihr Nachlass grundsätzlich nach portugiesischem Recht (einschließlich der Pflichtteilsregelungen) zu verteilen ist.
Option der Rechtswahl im Testament
Die Erbrechtsverordnung erlaubt es EU-Bürgern jedoch, in ihrem Testament ausdrücklich das Recht ihres Heimatlandes (Staatsangehörigkeit) für ihren gesamten Nachlass zu wählen. Diese Möglichkeit bietet Steueroptimierung und Flexibilität, zumal manche Länder – wie etwa England – keine Pflichtteilsregelungen kennen.
Wichtige Hinweise zur wirksamen Rechtswahl:
- Eine eindeutige Formulierung im Testament ist erforderlich
- Die gewählte Rechtsordnung muss zum Zeitpunkt der Testamentserstellung oder zum Todeszeitpunkt eine bestehende Staatsangehörigkeit sein
- Die Rechtswahl muss sich auf den gesamten Nachlass beziehen (unzulässig: Rechtswahl nur für Teilbereiche)
Ohne wirksame Rechtswahl greift stets das Recht des Landes, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen hauptsächlichen Lebensmittelpunkt hatte.
Das portugiesische Testament: Form und Besonderheiten
Ein Testament ist in Portugal ein zentrales Instrument der Nachlassplanung, vor allem um die eigenen Wünsche – und ggf. das heimatliche Erbrecht – verbindlich durchzusetzen. Die wichtigsten Testamentsformen sind das notarielle öffentlich errichtete Testament („testamento público“) und das eigenhändige Testament („testamento cerrado“).
Testamentsformen im Überblick
-
Notarielles Testament („Testamento Público“):
- Wird beim Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen sowie eines Notars errichtet
- Vom Notar niedergeschrieben, vorgelesen und unterschrieben
- Höhere Rechtssicherheit und automatische Registrierung
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Eigenhändiges und geheimes Testament („Testamento Cerrado“):
- Eigenhändig verfasst, unterschrieben und in einem verschlossenen Umschlag dem Notar zum Hinterlegen übergeben
- Eröffnung erfolgt nach dem Tod
- Geringere Rechtssicherheit bei Formfehlern
Aufgrund der strikten Formvorschriften und der Gefahr formeller Fehler empfiehlt es sich insbesondere für Ausländer, das notarielle Testament zu wählen. Zudem sollte bei grenzüberschreitenden Nachlässen unbedingt ein auf internationales Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.
Testament und Rechtswahl: Typische Klauseln
Ausländische Staatsbürger können im portugiesischen Testament folgende Regelungen treffen:
- Anordnung einer Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts
- Bestimmung der Erben und der Verteilung der Vermögenswerte
- Evtl. Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ("testamenteiro")
- Berücksichtigung der erbrechtlichen Pflichtteilsansprüche nach portugiesischem oder gewähltem Recht
Wichtig: Selbst mit ausländischem Testament (z.B. in Deutschland oder Belgien errichtet) ist bei Vorhandensein von Vermögen in Portugal eine Übersetzung und legale Anerkennung (z.B. durch eine Apostille) erforderlich. Die Integration in das portugiesische Rechtssystem erfolgt dann im Rahmen des örtlichen Nachlassverfahrens.
Erbschaftsverfahren in Portugal: Praxisablauf von Todesfall bis Vermögensübergang
Der Tod eines Angehörigen oder Freundes kann emotional belastend sein – und in Portugal ereignen sich Erbschaftsverfahren nochmals anders als z. B. in Mitteleuropa oder dem angelsächsischen Raum. Für ausländische Erben sind Kenntnisse des portugiesischen Verfahrens von Vorteil.
Der administrative Beginn: Sterbeurkunde und Eröffnung des Nachlasses
- Als erstes wird eine Sterbeurkunde („certidão de óbito“) beim örtlichen Standesamt („conservatória do registo civil“) beantragt.
- Die Hinterbliebenen müssen den Tod dem lokalen Amtsgericht („cartório notarial“) anzeigen und das vorhandene Testament (falls existent) vorlegen.
- Erfassen sämtlicher Nachlasswerte inklusive Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge, Beteiligungen und sonstigem beweglichen Vermögen.
- Konsultation eines Anwalts sowie, bei internationalem Bezug, gegebenenfalls eines Steuerberaters dringend empfohlen.
Die Nachlassabwicklung („partilha de herança“):
In einem in der Regel notariellen Verfahren wird das Vermögen des Verstorbenen bewertet („inventário“). Enthält der Nachlass Immobilien, Bankguthaben oder sonstige Werte in Portugal, so erfolgt deren Bewertung in Euro. Sind Immobilien, Werte oder Bankkonten in anderen Ländern vorhanden, können je nach Vereinbarung der Erben oder Testament grenzüberschreitende Verfahren notwendig werden.
- Klärung der Erbenstellung: Feststellung, wer nach den gesetzlichen oder testamentarischen Regelungen erbberechtigt ist
- Aushändigung von Nachweisen: Erben aus dem Ausland müssen z.B. ihren Pass und Personenstandsurkunden vorlegen
- Nachlassinventar: Nachweis der Vermögenswerte, Darstellung etwaiger Verbindlichkeiten und Hypotheken
- Teilung und Übertragung: Im Beisein aller Erben sowie eines Notars werden die Nachlassteile festgelegt und formal auf die Erben übertragen
Das Verfahren erfordert eine Koordination zwischen Notar, Behörden, Banken und Grundbuchamt („conservatória do registo predial“), um die amtliche Übertragung des Eigentums sicherzustellen.
Besonderheiten für Ausländer beim Nachlassprozess
- Sprachbarrieren: In allen offiziellen Verfahren wird Portugiesisch vorausgesetzt; Übersetzungen amtlicher Dokumente sind oft Pflicht.
- Identifikation der Erben: Ausländische Dokumente müssen üblicherweise mit Apostille und Übersetzung vorgelegt werden.
- Steuerliche Anmeldung: Die Zahlung der „Imposto do Selo“ (Erbschaftssteuer, siehe nachfolgender Abschnitt) ist vor dem Erwerb des Eigentums obligatorisch.
Außerdem ist zu beachten, dass Erbengemeinschaften, wie sie in Deutschland oder Frankreich geläufig sind, in Portugal nicht in gleichem Maße bekannt sind; regelmäßig wird das Vermögen unmittelbar nach Abschluss des Nachlassverfahrens auf einzelne Erben übertragen.
Die Erbschaftsteuer („Successiebelasting“ / „Imposto do Selo“) in Portugal
Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern besteht in Portugal keine eigenständige allgemeine Erbschaftsteuer mehr. Im Jahr 2004 wurde die klassische „Imposto sobre as sucessões e doações“ (ISD) abgeschafft. Stattdessen fällt seitdem auf die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten regelmäßig die sogenannte Stempelsteuer („Imposto do Selo“) an.
Wer unterliegt der portugiesischen Erbschaftssteuer?
Die Stempelsteuer fällt grundsätzlich auf die Übertragung von Vermögenswerten an. Betroffen sind:
- Immobilien: Häuser, Wohnungen, Grundstücke
- Bankguthaben und Geldanlagen
- Unternehmensanteile und bewegliches Großvermögen
Die Steuerpflicht wird unabhängig vom Wohnsitz des Erben ausgelöst – sobald sich Vermögen in Portugal befindet (insbesondere Immobilien, Bankkonten), ist die Steuer zahlbar.
Freibeträge und Befreiungen: Wer zahlt, wer nicht?
Für bestimmte nahe Angehörige existieren beträchtliche Befreiungen. Konkret sind von der Erbschafts-Stempelsteuer befreit:
- Der Ehepartner
- Nachkommen (Kinder, Enkel etc.)
- Vorfahren (Eltern, Großeltern etc.)
Alle anderen Personen, darunter Geschwister, Nichten, Neffen sowie nicht verheiratete Lebenspartner, unterliegen der Steuerpflicht.
Höhe der Stempelsteuer („Imposto do Selo“)
Der Regelsatz beträgt 10% des steuerpflichtigen Vermögens, das durch Tod oder Schenkung übertragen wird. Für Immobilien ist zusätzlich ein fester Prozentsatz für die Eintragung ins Grundbuch fällig (0,8%). Die Berechnung basiert auf dem Steuerwert („Valor Patrimonial Tributário“, VPT), der von den Behörden festgelegt ist.
Beispiel: Eine Immobilie in Porto mit einem VPT von 300.000 Euro wird durch Erbschaft auf einen Freund übertragen. Es müssen 30.000 Euro Stempelsteuer plus 2.400 Euro Grundbucheintrag gezahlt werden.
Termine, Erklärung und Zahlungspflichten
- Anzeigepflicht: Nach spätestens drei Monaten ab Todestag muss der Erwerb bei den portugiesischen Finanzämtern („Autoridade Tributária e Aduaneira“) angezeigt werden.
- Zahlung: Die Steuer ist innerhalb derselben Frist zu entrichten, andernfalls drohen Verzugszinsen und hohe Strafen.
Wichtig: Die Steuerpflicht ist Voraussetzung für den Eigentumserwerb, insbesondere bei Immobilien. Ohne Nachweis der Zahlung ist eine Grundbuchumschreibung unmöglich.
Steuerliche Aspekte für ausländische Erben und Erblasser
Während die portugiesische Stempelsteuer systematisch geregelt ist, kann es für Ausländer zusätzliche Steuerpflichten in ihrem Herkunftsland geben, beispielsweise bei Wohnsitz oder Domizilbesteuerung. Doppelbesteuerungsabkommen und ausländische Anrechnungsregelungen sind kritisch zu prüfen.
Nicht-Residenten mit portugiesischem Nachlass
- Steuerpflicht in Portugal beschränkt sich auf das in Portugal belegene Vermögen (Typischerweise Immobilien und Bankguthaben)
- In Deutschland, Niederlanden, Belgien etc. kann zusätzlich eine weltweite Besteuerung erfolgen, sofern die Erben ihren Wohnsitz dort haben
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bestehen teils, aber nicht immer decken sie die Erbschaftsbesteuerung ab
Ein praktisch häufiger Fall: Ein niederländischer Staatsbürger mit Steuerdomizil in den Niederlanden erbt eine portugiesische Immobilie. Er schuldet 10% Imposto do Selo für die Immobilie in Portugal, muss diese Erbschaft aber zugleich nach niederländischem Recht erklären. Die Anrechnung der bereits gezahlten Steuer erfolgt nicht automatisch – eine Steuerberatung ist empfehlenswert!
Residenten mit ausländischen Vermögenswerten
Wer als Ausländer in Portugal seinen Hauptwohnsitz („Steuerresident“) hat und Vermögen im Ausland vererben oder erben möchte, muss beachten:
- Portugiesische Steuerpflicht besteht nur auf in Portugal gelegenes Vermögen
- Deutsche oder andere ausländische Steuerpflichten hängen von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und nationalen Regeln ab
- Die Erbschaft oder Schenkung aus Deutschland, Belgien etc. ist grundsätzlich nicht in Portugal steuerpflichtig
Immobilien als Nachlassobjekt in Portugal
Immobilien gehören in Portugal oft zum wertvollsten Nachlassobjekt. Für ausländische Eigentümer bedeutet dies: Eine klare Nachlassregelung, saubere Dokumentation und rechtssichere Eigentumsübertragung sind essenziell.
Eigentumsübertragung im portugiesischen Immobilienregister
- Grundbuch („Conservatória do Registro Predial“): Zentrale Stelle für die Umschreibung des Eigentümers nach Erbschaft
- Nach Eintragung und Zahlung von Imposto do Selo ist der neue Eigentümer rechtlich abgesichert
- Für Erben mit Wohnsitz im Ausland werden beglaubigte Übersetzungen, internationale Urkunden und ggf. Vollmachten benötigt
Bewertung und Steuerwert („VPT“)
Der Steuerwert ist nicht immer identisch mit dem Marktwert. Der „Valor Patrimonial Tributário“ (VPT) wird durch die Finanzbehörden nach festen Kriterien ermittelt und ist die Bemessungsgrundlage für die Imposto do Selo.
Miteigentum und Liquidation von Immobilien
Oft kommt es vor, dass mehrere Erben eine Immobilie gemeinsam erben. Zur Verwaltung oder Verwertung der Immobilie (z.B. Verkauf) müssen alle Erben gemeinsam handeln. Eine Teilung, Auszahlung oder Verkauf an Dritte ist nach formeller Abwicklung meist unkompliziert, sofern sich die Erben einigen. Kommt keine Einigung zustande, kann ein gerichtliches Teilungsverfahren („partilha judicial“) beantragt werden.
Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder minderjährigen Erben ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers oder eines Nachlassverwalters ratsam. Portugiesisches Recht erlaubt die Einsetzung eines „testamenteiro“, der Verbindlichkeiten regelt, Vermögen verwaltet und die Nachlassteilung überwacht.
Die Rolle des Testamentsvollstreckers
- Umsetzung des letzten Willens des Erblassers
- Abwicklung des vollständigen Nachlassverfahrens
- Vertretung gegenüber Behörden, Banken und Grundbuchamt
- Vermögensverwaltung bis zur endgültigen Aufteilung
Dies ist besonders sinnvoll, wenn Erben minderjährig, im Ausland wohnhaft sind oder eine Streitvermeidung unter den Erben im Mittelpunkt steht.
Besonderheiten für bestimmte ausländische Staatsangehörige
Je nach Herkunftsland bestehen rechtlich und fiskalisch unterschiedliche Herausforderungen beim Vererben und Erben in Portugal.
Deutsche Staatsbürger
- Deutschland kennt eine umfassende Pflichtteilsregelung, jedoch kann durch Rechtswahl im Testament das deutsche Recht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden
- Deutsche Erbschaftssteuer bezieht sich auf das weltweite Vermögen aller Personen mit Wohnsitz oder Domizil in Deutschland
- Erbfälle mit Immobilien in Portugal lösen die portugiesische Stempelsteuer und oft auch die deutsche Steuer aus
Niederländische Staatsbürger
- Niederländisches Erbrecht kennt keine Pflichtteilsquote für Ehepartner, sehr wohl jedoch für Kinder
- Die niederländische Erbschaftssteuer besteuert ebenfalls grundsätzlich das weltweite Vermögen
- Steuerliche Doppelbelastungen durch Immobilienerbschaften in Portugal sind keine Seltenheit
Belgische, luxemburgische, österreichische und Schweizer Staatsbürger
- Belgien: Komplizierte Steuermodelle, Pflichtteile v.a. für Kinder, regionale Unterschiede in der Steuerhöhe
- Luxemburg: Pflichtteilsgarantien für Kinder, sehr hohe Freibeträge für Erben ersten Grades
- Österreich: Keine allgemeine Erbschaftssteuer, aber Schenkungs- und Immobilienerwerbssteuern
- Schweiz: Unterschiedliche Steuerbelastungen je nach Kanton, meist hohe Freibeträge für nahe Angehörige
Erben und Erblasser sollten stets einen spezialisierten Rechtsanwalt sowie Steuerberater beauftragen, um länderübergreifende Steuerfolgen und die optimale Gestaltung zu klären.
Gestaltungsmöglichkeiten zur Nachfolgeplanung
Komplexe Nachlassverhältnisse und grenzüberschreitende Vermögen verlangen nach maßgeschneiderten Lösungen. Nachfolgeplanung bedeutet, frühzeitig Strategien zu entwickeln, um Steuern zu optimieren, Familienfrieden zu sichern und Vermögenswerte rechtssicher zu übertragen.
Möglichkeiten zur Nachfolgeoptimierung
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Erstellung eines international anerkannten Testaments
- Mit eindeutiger Rechtswahl und Erbenbestimmung
- Beachtung formeller Anforderungen beider Staaten (Herkunft und Portugal)
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Vorweggenommene Erbfolge
- Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten (Schenkungen)
- Vorteil: Vermeidung der Erbschafts-Stempelsteuer für nahe Angehörige, Sicherung der Versorgung von Ehepartnern
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Einsatz von Gesellschaftsstrukturen
- Kauf oder Halten von Immobilien über eine Gesellschaftsstruktur (potenziell steueroptimierend, aber komplex in der Umsetzung)
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Absicherung minderjähriger oder schutzbedürftiger Erben
- Testamentsvollstreckung, treuhänderische Lösungen, Familienstiftungen
Pitfalls und typische Fehlerquellen für Ausländer
Erfahrungsgemäß passieren bei der Nachlassregelung in Portugal regelmäßig Fehler – insbesondere wenn internationale Aspekte nicht beachtet werden. Typische Fehlerquellen sind:
- Keine wirksame Rechtswahl im Testament – Folge: Unerwartetes portugiesisches Pflichtteilsrecht
- Unvollständige oder fehlerhafte Angaben beim Nachlassinventar
- Missachtung steuerlicher Melde- und Zahlungsverpflichtungen
- Fehlende amtliche Übersetzungen / Apostillen für ausländische Urkunden
- Unzureichende Beratung zu Doppelbesteuerungsrisiken und Pflichtteilsrechten im Heimatland
- Unklare gesellschaftsrechtliche Strukturen bei Beteiligungen oder Immobilien
Daher ist eine Kombination aus kompetenter anwaltlicher und steuerlicher Beratung im Inland und in Portugal dringend anzuraten.
Besondere Hinweise für Residenten mit Non-Habitual Resident (NHR)-Status
Das portugiesische Steuerregime für Non-Habitual Residents stellt einen wichtigen Standortvorteil für Ausländer dar. Bei der Nachlass- und Steuerplanung sollten allerdings auch folgende Punkte beachtet werden:
- Der NHR-Status befreit nicht von der Imposto do Selo auf Erbschaften innerhalb Portugals
- Erbschaften aus dem Ausland, auf die portugiesisches Steuerrecht keine Steuer erhebt, bleiben auch unter NHR steuerfrei
- Für Pensionen, Kapitalerträge oder Immobilienverkäufe gelten ggf. eigene Regelungen unter NHR
Die Einbindung der NHR-Regeln in die Nachfolgeplanung ist für eine optimale Gestaltung empfehlenswert.
Fazit: Erfolgreiche Nachlassregelung in Portugal für Ausländer
Die Nachlassregelung in Portugal verlangt von Ausländern eine umsichtige, rechtssichere und steuerbewusste Planung. Pflichtteilsrechte, Steuerregeln, internationale Testamente und die Verwaltungsabläufe gestalten sich im Detail komplex. Nur durch rechtzeitige Gestaltung, professionelle Begleitung und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten können unerwünschte Überraschungen vermieden werden.
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick:
- Frühzeitige Testamentsgestaltung mit optionaler Rechtswahl für das gewünschte Erbrecht
- Detaillierte Aufstellung des Nachlassvermögens, insbesondere portugiesischer Immobilien
- Prüfung und Planung potenzieller Doppelbesteuerungsrisiken
- Beachtung der Formvorschriften für testamentarische und notarielle Dokumente
- Enger Austausch mit spezialisierten Anwälten, Steuerberatern sowie internationalen Experten
- Regelmäßige Aktualisierung der Nachfolgeplanung bei Änderungen persönlicher, familiärer oder rechtlicher Umstände
Wer diese Grundsätze beherzigt, kann die Vorteile des Lebens und Investierens in Portugal voll nutzen und zugleich maximale Sicherheit für sich und seine Erben schaffen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Erbrecht und Nachlassbesteuerung in Portugal
-
Welches Recht gilt für mein Erbe, wenn ich als Deutscher oder Niederländer in Portugal lebe?
Grundsätzlich das portugiesische Recht, es sei denn, Sie wählen per Testament ausdrücklich Ihr Heimatrecht. -
Muss ich in Portugal Erbschaftsteuer zahlen?
Nahe Angehörige sind von der Steuer befreit, alle anderen zahlen 10% Stempelsteuer plus Grundbuchgebühren. -
Wie kann ich mein Testament in Portugal hinterlegen?
Das notarielle Testament (testamento público) ist rechtssicher, von einem Notar erstellt und automatisch registriert. -
Können meine Kinder enterbt werden?
In Portugal gilt eine Pflichtteilsregel – zumindest ein Teil des Vermögens muss an Ihre Kinder oder andere Nachkommen gehen. -
Wie lange dauert ein Erbschaftsverfahren in Portugal?
Je nach Komplexität zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten, insbesondere falls Immobilieneigentum umfasst ist oder Dokumente aus dem Ausland einbezogen werden müssen. -
Was tun, wenn ich in mehreren Ländern Vermögen habe?
Eine koordinierte Nachlass- und Steuerplanung ist Pflicht, um Konflikte, Doppelbesteuerung sowie Fragmentierung des Nachlasses zu vermeiden. -
Brauche ich einen portugiesischen Anwalt?
Ein portugiesischer Anwalt ist in jedem Fall zu empfehlen, insbesondere bei internationalen Nachlassfällen und Immobilienübertragungen.
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