API Registrierungsnummer in Spanien: Wichtige Infos

Einleitung: Was ist eine API Registratienummer in Spanien?

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen und Regulierungen rund um die Vermietung von Immobilien in Spanien deutlich verändert. Besonders für Eigentümer und Vermietungsagenturen, die touristische Unterkünfte anbieten, spielt die API Registratienummer eine zunehmend wichtige Rolle. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Bezeichnung? Welche gesetzlichen Vorgaben existieren in Bezug auf die API Registratienummer, wie wird diese beantragt, und welche Pflichten ergeben sich daraus für Immobilienbesitzer und Makler?

Diese umfassende Anleitung behandelt alle relevanten Aspekte, die Sie als Interessent, Eigentümer oder Vermietungsprofi in Bezug auf die API Registratienummer in Spanien wissen müssen. Aufgrund der europäischen und spanischen Gesetzgebung ist das Thema nicht nur komplex, sondern entwickelt sich auch ständig weiter. Daher bietet unser Ratgeber verlässliche, aktuelle und fundierte Informationen - damit Sie im Dickicht der Vorschriften und Formalitäten jederzeit den Überblick behalten.

Die rechtlichen Grundlagen der API Registratienummer

Der Begriff „API Registratienummer“ steht für eine Registrierungsnummer, die im Zusammenhang mit der spanischen Polizei – der Autoridad Policial de Intervención (API) – steht und für Unterkünfte erforderlich ist, die zur vorübergehenden touristischen Vermietung angeboten werden. Die rechtliche Verpflichtung zur Registrierung resultiert aus mehreren gesetzlichen Vorgaben, die in den unterschiedlichen autonomen Gemeinschaften Spaniens individuell umgesetzt wurden. Zentral ist dabei das Ziel, die Übernachtung von Touristen – insbesondere im Sinne der öffentlichen Sicherheit – nachvollziehbar und kontrollierbar zu machen.

  • Gesetz 4/2013 zum Schutz von Mietern und der Förderung des Vermietungsmarktes
  • Gesetz 29/1994 und 1/2000 (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU), u. a. zur Unterscheidung von touristischer und klassischer Vermietung
  • Spezifische regionale Gesetze, z. B. Dekrete in Andalusien, Katalonien, Valencia, Madrid oder auf den Balearen
  • Entsprechende Verordnungen des Innenministeriums zur Erhebung und Übermittlung von Gästedaten

Unabhängig von regionalen Besonderheiten schreiben die oben genannten Regelungen unter anderem vor, dass Unterkunftsanbieter Gästedaten an die Polizei (spanisch: Policía Nacional oder Guardia Civil) weiterleiten müssen. Dazu ist die API Registratienummer zwingend erforderlich.

Wozu dient die API Registratienummer konkret?

Mit dieser Identifikationsnummer sind Sie als Eigentümer, Verwalter oder Vermittler in der Lage, die notwendigen Daten Ihrer Gäste rechtlich korrekt und sicher online zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt an die spanische Polizei, wodurch gewährleistet wird, dass Sicherheitsbehörden vollständig und nachvollziehbar wissen, wer sich wann und wo aufhält. Das kommt nicht nur den Belangen der öffentlichen Sicherheit zugute, sondern schützt auch Anbieter vor etwaigen Bußgeldern aufgrund fehlender Meldungen.

Wichtig zu wissen: Die Verpflichtung zur Anmeldung betrifft auch Eigentümer, die ihre Wohnung nur gelegentlich vermieten. Zur Beantragung und Nutzung der API Registratienummer sind außerdem bestimmte technische Voraussetzungen zu erfüllen, die wir im Folgenden detailliert erläutern.

Wer benötigt eine API Registratienummer?

Die Verpflichtung zur Beantragung und Nutzung der API Registratienummer gilt grundsätzlich für jeden, der eine Immobilie in Spanien touristisch oder kurzfristig vermietet. Dazu zählen insbesondere:

  • Eigentümer von Ferienwohnungen, Apartments oder Villas, die Gäste über Online-Portale, direkt oder über Dritte aufnehmen
  • Vermittlungsagenturen, die im Namen der Eigentümer Wohnraum zur touristischen Nutzung anbieten
  • Betreiber von Gästehäusern, kleinen Hotels (Hostales), B&Bs oder Pensionen
  • Privatpersonen, die Zimmer oder Apartments vorübergehend an Touristen vermieten
  • Property Manager, die mehrere Objekte im Auftrag verschiedener Eigentümer verwalten

Ausgenommen sind nur wenige Sonderfälle – etwa die Vermietung an Familienangehörige oder enge Freunde bei unentgeltlicher Überlassung. Im Normalfall aber reicht bereits eine einmalige touristische Vermietung, um der Registrierungspflicht zu unterliegen.

Anforderungen an Unterkunftsanbieter: Was muss übermittelt werden?

Mit der erfolgreichen Beantragung und Zuteilung einer API Registratienummer sind Sie verpflichtet, bei jedem einzelnen Übernachtungsgast bestimmte Daten an die Polizei zu übermitteln. Diese personenbezogenen Informationen dienen der Identifikation und sind innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Gastes digital einzureichen.

Zu den verpflichtenden Angaben, die übermittelt werden müssen, zählen unter anderem:

  • Vollständiger Name und Vorname aller anreisenden Gäste
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Art, Nummer und Ausstellungsland des Ausweisdokuments (Reisepass, Personalausweis, etc.)
  • Datum der An- und Abreise
  • Adresse der Unterkunft

Dabei sind alle Gäste ab 16 Jahren zwingend zu registrieren. Die Meldung erfolgt über ein dafür vorgesehenes Online-Portal oder spezielle Schnittstellen-Software, für deren Nutzung Sie sich mit Ihrer API Registratienummer identifizieren.

Der Prozess der Beantragung: Schritt für Schritt zur API Registratienummer

Während die Grundvoraussetzungen für alle Regionen Spaniens ähnlich sind, gibt es regionale Unterschiede hinsichtlich der konkreten Behörde und des Ablaufs. Im Regelfall erfolgt die Beantragung bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle, manchmal online, andernorts persönlich vor Ort. Im Folgenden die Schritte im Detail:

  1. Vorbereitung der Unterlagen: Benötigt werden Personalausweis oder Reisepass, Nachweis der Eigentümerschaft bzw. eine Vollmacht bei Verwaltern, Nachweis des Wohnsitzes in Spanien sowie gegebenenfalls die NIE (Número de Identidad de Extranjero).
  2. Zuständige Behörde ermitteln: In manchen Regionen ist die Policía Nacional zuständig, in ländlichen Gegenden häufig die Guardia Civil.
  3. Formular ausfüllen: Je nach Region online oder persönlich, dabei alle relevanten Daten zum Objekt und zur Person angeben.
  4. Einreichung der Unterlagen und Identitätsprüfung: Persönlich oder digital, wobei in vielen Regionen eine Verifizierung vor Ort erforderlich ist.
  5. Zuteilung der Nummer: Nach Prüfung erfolgt die Zuteilung der individuellen API Registratienummer. Die Bearbeitungszeiten variieren von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.
  6. Integration und Nutzung: Nach Erhalt der Nummer müssen Sie diese in die Verwaltungssoftware oder das Online-Portal der Polizei eintragen, um Meldungen tätigen zu können.

Der korrekte Ablauf der Beantragung ist entscheidend, da jede fehlerhafte oder unterlassene Anmeldung zu erheblichen Bußgeldern führen kann.

Tipps und Stolperfallen bei der Beantragung

Die Beantragung der API Registratienummer ist grundsätzlich unkompliziert, sofern Sie sämtliche Unterlagen vollständig und korrekt zusammenstellen. Hier einige entscheidende Tipps:

  • Mehrere Objekte: Für jedes angemeldete Objekt benötigen Sie eine gesonderte Nummer. Vergessen Sie nicht, alle Adressen anzugeben.
  • NIE-Nummer: Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien müssen neben dem Ausweis auch ihre NIE vorlegen.
  • Vollmachten: Lassen Sie sich als Verwalter eine notariell beglaubigte Vollmacht ausstellen, um im Namen der Eigentümer agieren zu können.
  • Regionale Unterschiede beachten: In einigen Regionen weichen Formulare und Zuständigkeiten voneinander ab. Informieren Sie sich frühzeitig vor Ort.
  • Fristen einhalten: Die Registrierung muss vor der ersten Vermietung abgeschlossen sein!

Besonders bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um Fehler von Beginn an zu vermeiden. IMMO ABROAD steht Ihnen als erfahrener Partner gerne beratend zur Seite.

Wie funktioniert die Übertragung der Gästedaten im Alltag?

Sobald Sie Ihre API Registratienummer erhalten und die erste Buchung realisiert haben, beginnt der eigentliche Kern der Verpflichtung: Jeder Check-in muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Dies geht heute beinahe ausschließlich online.

Zwei gebräuchliche Methoden zur Datenübermittlung

  1. Bisheriges Online-Portal der Polizei: Hier melden Sie sich mit Ihrer Registratienummer und den persönlichen Zugangsdaten an und können die Gästedaten manuell erfassen und absenden.
  2. Nutzung spezialisierter Verwaltungssoftware: Viele professionelle Vermietungsunternehmen und Hausverwalter setzen Buchungssysteme ein, die eine direkte, automatisierte Schnittstelle zur Polizei bieten. Hier können Sie die Check-ins direkt aus dem PMS oder Channel Manager übertragen.

Wichtig in beiden Fällen: Die Übertragung erfolgt stets verschlüsselt und unter Einhaltung der Datenschutzanforderungen. Die entsprechenden Nachweise und Quittungen über die Meldung sind systematisch abzuheften und für Rückfragen der Behörden mindestens drei Jahre aufzubewahren.

Vor-Ort-Meldung und mobile Lösungen

In ländlichen Gebieten ohne Internetanbindung oder bei technischen Problemen ist es in Ausnahmefällen auch möglich, die Meldung telefonisch oder per Fax an die Polizei zu schicken. Inzwischen gibt es zudem mobile Apps, die eine Anmeldung von unterwegs erlauben, ideal für Vermieter mit mehreren Objekten.

  • Vorbereitung eines Unterschriftenbuchs: Jeder Gast muss bei Ankunft ein Erfassungsformular unterschreiben, welches ebenfalls drei Jahre aufbewahrt werden muss.
  • Nutzung mobiler Schnittstellen-Apps zur komfortablen Erfassung aller Daten via Smartphone oder Tablet.

Datenschutz und Sicherheit: Schutz der Gästeinformationen

Das Thema Datenschutz gewinnt gerade im sensiblen Bereich der persönlichen Daten von Reisegästen stetig an Bedeutung. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spanische Datenschutzgesetze sind strikt einzuhalten. Die wichtigsten Punkte:

  • Gäste müssen beim Check-in über die Erfassung und Verarbeitung ihrer Daten unterrichtet werden.
  • Die Speicherung der gesammelten Daten ist auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß begrenzt. Darüber hinaus gehende Aufbewahrungen sind nicht zulässig.
  • Geprüfte Softwarelösungen und sichere, verschlüsselte Übertragungswege sind Pflicht. Einfach zugängliche Excel-Listen oder ungeschützte E-Mails sind tabu.
  • Sorgfältige Dokumentation: Nachweise der Übermittlung und unterschriebene Erfassungsformulare sind sicher aufzubewahren, um bei Kontrollen jeder Zeit lückenlose Auskunft geben zu können.

Die hochwertigen Lösungen, mit denen IMMO ABROAD arbeitet, stellen sicher, dass alle datenschutzrelevanten Vorgaben in jeder Phase tadellos eingehalten werden.

Rechtsfolgen bei fehlender oder fehlerhafter Registrierung

Die Vernachlässigung der Meldepflicht durch Nichtbeantragung oder Missbrauch der API Registratienummer führt zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen:

  • Bußgelder: Je nach Region und Schwere des Verstoßes drohen Strafen von mehreren Hundert bis Zehntausenden Euro.
  • Vermietungsverbot: In Einzelfällen kann ein behördliches Vermietungsverbot ausgesprochen werden, wodurch Sie keinerlei Gäste mehr aufnehmen dürfen.
  • Rufschädigung: Negative Einträge in behördlichen Registern und bei Online-Portalen wirken sich massiv auf Ihr Image aus.
  • Strafrechtliche Schritte: Bei wiederholter oder vorsätzlicher Missachtung können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Die praktische Einhaltung aller Formalitäten und die korrekte Registrierung im Vorfeld schützen Sie effektiv vor diesen Folgen und ermöglichen einen sorglosen, rechtskonformen Betrieb als Vermieter.

Regionale Besonderheiten: Unterschiede je nach spanischer Gemeinschaft

Spaniens Autonomiepolitik führt dazu, dass nahezu jeder Landesteil eigene Gesetze zur touristischen Vermietung und zur API Registrierung entwickelt hat. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regionen und deren Besonderheiten:

Andalusien

Hier ist die Registrierung im Registro de Turismo de Andalucía und zusätzlich die Anzeige bei der Policía Nacional bzw. Guardia Civil verpflichtend. Ohne die gültige Registrierungsnummer (VFT / CTC) erfolgt keine API Zuteilung.

Katalonien

In Katalonien handelt es sich um die Nummer im Registro de Turisme de Catalunya (RTC), die wiederum auch an die Polizeibehörden weitergegeben werden muss. Es besteht zudem eine Steuerabgabepflicht je Übernachtung.

Valencia / Costa Blanca

Auch hier erhält jede Immobilie eine Tourismusnummer, die für sämtliche Gästemeldungen verwendet werden muss. Eine gesonderte Registrierung bei der Polizei ist für jede Provinz individuell geregelt.

Madrid

Die Hauptstadtregion hat ihre eigenen Vorschriften (Decreto 79/2014). Erst nach Eintrag in das lokale Tourismusregister kann die API Registratienummer beantragt werden. Oft erfolgt die Übermittlung der Daten an die Policía Municipal oder die Guardia Civil.

Baskenland und Kanarische Inseln

Im Norden und auf den Inseln gelten noch einmal teils eigene Besonderheiten. Die Meldesysteme sind oft rein digital; zumeist ist ein Bezug zur entsprechenden Stadtratsverwaltung (Ayuntamiento) herzustellen.

Zusätzliche Pflichten: Steuerliche und administrative Verpflichtungen

Wer als Eigentümer oder Verwalter Vermietungen in Spanien tätigt, muss neben der polizeilichen API Registrierung zahlreiche weitere gesetzliche Vorgaben einhalten. Besonders relevant:

  1. Anmeldung im Tourismusregister: Ohne diese Vorabregistrierung erfolgt kein Zugang zur API Nummer.
  2. Meldung von Einnahmen: Sämtliche Einnahmen aus Vermietung müssen in der spanischen Steuererklärung deklariert werden, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers.
  3. Abführung der Touristensteuer: In vielen Regionen ist eine spezielle Abgabe pro Übernachtung und Gast zu leisten (z. B. „Ecotasa“ auf den Balearen).
  4. Befolgung baulicher und hygienischer Mindeststandards: Die Immobilie muss gewisse Anforderungen hinsichtlich Ausstattung, Brandschutz und Sauberkeit erfüllen, um zur Vermietung zugelassen zu werden.
  5. Führung von Gästebüchern und Übergabeprotokollen: Alle Buchungen und Meldungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Digitale Systeme sind hierfür ideal.

Abweichungen können zu steuerlichen Nachteilen und Bußgeldern führen, weshalb große Sorgfalt in allen administrativen Prozessen geboten ist.

Praxisbeispiel: So funktioniert die Umsetzung mit IMMO ABROAD

Unser Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der touristischen Vermietung und Verwaltung exklusiver Immobilien in Spanien. Im nachfolgenden Praxisbeispiel zeigen wir, wie eine vollständige und rechtssichere Umsetzung aller Formalitäten – angefangen bei der Registrierung bis zur täglichen Verwaltung und Überwachung – mittels professioneller Beratung abläuft.

1. Erstberatung und Analyse

In einem ersten Schritt analysieren wir gemeinsam mit dem Eigentümer die individuellen Gegebenheiten der Immobilie und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für die touristische Vermietung — stets unter Berücksichtigung aller regional spezifischen Vorgaben.

2. Vorbereitung und Einreichen der Unterlagen

Das Team begleitet Sie bei der Zusammenstellung sämtlicher nötiger Dokumente und übernimmt (sofern gewünscht) die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Unklare Fristen und regionale Unterschiede werden transparent erklärt und – falls erforderlich – an die aktuelle Gesetzgebung angepasst.

3. Technische Einrichtung und Übergabe

Nach erfolgreicher Registrierung unterstützen wir bei der Integration der API Registratienummer in die verwendeten Softwarelösungen. So kann der gesamte Prozess zwischen Buchung, Check-in und Meldung automatisiert und effizient abgebildet werden.

4. Laufende Betreuung und Compliance

Auch nach der Einrichtung behalten wir laufende Gesetzesänderungen stets im Blick und bieten einen Support-Service für kurzfristige Rückfragen oder Kontrollen. Im Rahmen von regelmäßigen Audits prüfen wir, ob die Prozesse und Systeme weiterhin den aktuellen Anforderungen entsprechen.

5. Schulung und Information

Wir bieten auf Wunsch individuelle Schulungen für Eigentümer und deren Personal an, sodass jeder Schritt nachvollzogen und im Arbeitsalltag korrekt umgesetzt werden kann. Änderungen in der Gesetzgebung kommunizieren wir zuverlässig und setzen notwendige Anpassungen umgehend um.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur API Registratienummer in Spanien

  1. Ist die API Registrierung auch für Langzeitvermietungen erforderlich?
    Nein, sie gilt ausschließlich für temporäre Vermietungen, etwa an Touristen, die weniger als zwei Monate bleiben. Für klassische Langzeitmietverträge ist keine Meldepflicht gegenüber der Polizei vorgesehen.
  2. Müssen alle Gäste persönlich gemeldet werden?
    Ja, für alle anreisenden Gäste ab 16 Jahren ist die vollständige Meldung Pflicht. Kinder unter 16 werden in den meisten Regionen nicht einzeln gemeldet, sollten aber in der Buchungsübersicht erscheinen.
  3. Wie schnell muss die Meldung erfolgen?
    Die Übermittlung der Gästedaten hat binnen 24 Stunden nach Ankunft zu erfolgen. Verspätungen sind bußgeldbewehrt.
  4. Welche Daten werden übermittelt?
    Zu übermitteln sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer, Art und Ausstellungsstaat, sowie An- und Abreisedatum.
  5. Kann ich die Meldung auch über Dritte durchführen?
    Ja, mit einer entsprechenden Vollmacht können auch Verwalter oder Agenturen den Prozess übernehmen.
  6. Muss ich die unterschriebenen Gästeblätter aufbewahren?
    Ja, für mindestens drei Jahre!
  7. Was tun bei technischen Problemen?
    Wenden Sie sich umgehend an die Polizei; in Ausnahmefällen ist eine telefonische oder manuelle Übermittlung möglich.

Aktuelle Entwicklungen rund um das API Verfahren

Seit der Verschärfung spanischer Gesetze zur touristischen Nutzung von Immobilien ergeben sich laufend Neuerungen, die Sie beachten müssen:

  • Digitalisierung: Immer mehr Regionen führen volldigitale Antrags- und Verwaltungsportale ein.
  • Striktere Kontrollen: Polizeiliche Überprüfungen sind häufiger geworden, insbesondere in Ballungszentren und beliebten Urlaubsorten.
  • Klarere Definitionen: Die Abgrenzung zwischen touristischer und privater Nutzung wird weiter geschärft, mit Auswirkungen auf die Meldepflicht.
  • Verschärfte Strafen: Die Bußgeldrahmen werden laufend angepasst; bereits bei kleinen Verstößen drohen schmerzhafte Sanktionen.
  • Steuerliche Koppelung: In einigen Regionen werden API Meldungen automatisch mit den Steuerakten verknüpft, um Schwarzvermietung zu bekämpfen.

Es lohnt sich, die Entwicklungen regelmäßig im Blick zu behalten, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Die Rolle spezialisierter Agenturen und die Bedeutung von IMMO ABROAD

Aufgrund der Komplexität und Dynamik rund um die API Registrierung, gesetzlicher Änderungen und regionaler Unterschiede profitieren Eigentümer erheblich, wenn sie mit erfahrenen Profis zusammenarbeiten. Die Betreuung durch eine spezialisierte Agentur bringt Ihnen unter anderem folgende Vorteile:

  • Fundierte Kenntnisse der rechtlichen und regionalen Besonderheiten
  • Professionelle Antragsstellung und Behördenkontakt
  • Beratung rund um steuerliche und administrative Pflichten
  • Rechtssichere Einführung und Handhabung digitaler Meldeverfahren
  • Laufende Information bei Änderungen im spanischen Recht
  • Schulung und Weiterbildung für Eigentümer und Mitarbeiter

IMMO ABROAD unterstützt Sie ganzheitlich bei allen Belangen – von der Erstberatung über die Registrierung und das laufende Management bis zur langfristigen Optimierung Ihrer Vermietungstätigkeit.

Zusammenfassung: Die API Registratienummer als Schlüssel zur legalen Vermietung

Die Beantragung und Nutzung der API Registratienummer ist heute unumgänglich für jeden, der in Spanien Immobilien an Touristen vermieten möchte. Sie garantiert einerseits Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber dem Gesetzgeber, schützt aber ebenso effektiv vor betrügerischen Vorkommnissen und Bußgeldern.

Mit umfassendem Wissen, rechtlicher Klarheit, den richtigen Tools und einem erfahrenen Dienstleister wie IMMO ABROAD an Ihrer Seite wird die Umsetzung sowohl sicher als auch effizient gestaltet. So steht dem erfolgreichen und nachhaltigen Betrieb Ihrer Ferienunterkunft in Spanien nichts mehr im Weg.

Weiterführende Empfehlungen für Eigentümer und Vermieter

  • Informieren Sie sich regelmäßig: Prüfen Sie Änderungen in Gesetzen und Vorschriften.
  • Setzen Sie auf geprüfte Software: Nutzen Sie moderne, datenschutzkonforme Guest-Management-Systeme.
  • Schulen Sie Personal und Reinigungskräfte: Jeder, der mit Gästedaten arbeitet, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
  • Dokumentieren Sie sämtliche Vorgänge: Lückenlose Nachweise schützen im Ernstfall vor Sanktionen.
  • Vertrauen Sie auf erfahrene Experten: So vermeiden Sie Fehler und können sich voll auf das Gästeerlebnis konzentrieren.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die API Registratienummer kein Bürokratiemonster, sondern der Schlüssel zu einer transparenten, legalen und erfolgreichen Vermietung moderner Ferienunterkünfte in Spanien ist. Mit der richtigen Vorbereitung, Sorgfalt und professioneller Unterstützung steht Ihrem Vorhaben nichts mehr im Weg.

Glossar: Wichtige Begriffe rund um die API Registrierung

  • API Registratienummer: Identifikationsnummer zur Anmeldung und Übermittlung von Gästedaten an die spanischen Polizeibehörden.
  • Registro de Turismo: Lokales oder regionales Register, in das jede touristisch genutzte Immobilie eingetragen werden muss.
  • NIE: „Número de Identidad de Extranjero“ – Ausländeridentifikationsnummer, erforderlich für rechtliche Transaktionen.
  • Gästeblatt (Parte de Entrada): Spezielles Formular, auf dem Gäste bei Check-in ihre Anwesenheit bestätigen.
  • PMS/Channel Manager: Software, mit der Buchungen und Gäste verwaltet werden und die eine Schnittstelle zur Polizeimeldung bieten können.
  • Guardia Civil / Policía Nacional: Zuständige Polizeiorgane, an die die Gästedaten übermittelt werden.
  • Touristensteuer: In einigen Regionen obligatorische Abgabe pro Aufenthaltsnacht, die von Vermietern einzuziehen und abzuführen ist.
  • Unterschriftenbuch: Buch oder digitales Äquivalent, in dem alle Gästeblätter abgelegt und aufbewahrt werden.

Abschließende Hinweise

Die gesetzlichen Grundlagen, Pflichten und Abläufe im Zusammenhang mit der API Registratienummer sind in Spanien auf höchstem Niveau reguliert – und unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Vertrauen Sie auf IMMO ABROAD, Ihren Partner für professionelle und sorgenfreie touristische Vermietung hochwertiger Immobilien.

Dank umfassender Beratung, erfahrener Durchführung und effizienter Managementsysteme profitieren Sie schon heute von lückenloser Rechtssicherheit, organisatorischer Entlastung und maximaler Gästezufriedenheit. Setzen Sie auf einen Marktführer, der Ihr Vorhaben in Spanien von Anfang an begleitet – kompetent, individuell und zukunftssicher.