Einführung: Juristische Herausforderungen beim Erwerb von Immobilien in Spanien
Der spanische Immobilienmarkt zieht jährlich Tausende von Investoren, Kaufinteressenten und Urlaubssuchenden an, die von Sonne, Meer, Kultur und Lebensqualität fasziniert sind. Doch parallel zu diesen Visionen lauern zahlreiche juristische Fallstricke, die nicht nur den Traum vom Eigenheim, sondern auch erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken mit sich bringen. Ein fundiertes Verständnis der wichtigsten juristischen Aspekte beim Immobilienkauf in Spanien ist unerlässlich, insbesondere für ausländische Käufer, die mit den spezifischen Abläufen, Regelungen und Besonderheiten des spanischen Rechts nicht vertraut sind.
Überblick über den spanischen Immobilienmarkt
Spanien bietet eine breite Palette an Immobilien, von modernen Apartments an der Costa Blanca bis hin zu traditionellen Fincas im Landesinneren. Das Land zeichnet sich durch einen relativ geöffneten Markt für ausländische Käufer aus, auch Nicht-Residenten dürfen grundsätzlich Grundstücke und Häuser erwerben. Dennoch gilt es, strukturelle Unterschiede zwischen den Regionen, unterschiedliche Verwaltungsebenen sowie kulturelle Besonderheiten zu beachten, die juristisch erhebliche Folgen haben können.
Regionale Unterschiede und Besonderheiten
Spanien ist in 17 autonome Gemeinschaften unterteilt, die eigene Gesetzgebungen, Steuerregelungen und Immobilienrichtlinien haben. Während in Andalusien großzügige Regelungen für ausländische Käufer gelten, gibt es auf den Balearen oder den Kanaren bestimmte Einschränkungen etwa bei landwirtschaftlichen Flächen. Diese föderalen Strukturen erschweren eine universelle Herangehensweise und erfordern regionale Expertise, um juristische Probleme zu vermeiden.
Die wichtigsten Rechte und Pflichten von Immobilienkäufern in Spanien
Der spanische Gesetzgeber schützt grundsätzlich sowohl Käufer als auch Verkäufer durch eine Reihe verbindlicher Vorschriften, die jedoch mit lokalen Besonderheiten versehen sind. Zu den wichtigsten Rechten des Käufers zählen:
- Das Recht auf eine umfassende und wahrheitsgemäße Information über die Immobilie
- Das Recht auf Einsicht in das Grundbuch und alle relevanten Dokumente
- Das Recht auf Übertragung des vollen Eigentums frei von Altlasten und Nutzungsrechten Dritter
Gleichzeitig besteht eine Reihe von Pflichten wie die Zahlung von Steuern, Gebühren und die Einhaltung von Bau- und Wohnvorschriften.
Pflichten bezüglich Steuern und Gebühren
Spanien erhebt beim Immobilienkauf diverse Steuern, darunter Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP), Mehrwertsteuer (IVA) bei Neubauten sowie notarielle und katasteramtliche Gebühren. Die konkrete steuerliche Belastung hängt vom Immobilientyp, dem Standort und dem Status des Käufers (Resident oder Nicht-Resident) ab.
Typische juristische Fallstricke beim Immobilienerwerb
Der Erwerb einer spanischen Immobilie ist von einer Vielzahl komplexer juristischer Schritte geprägt. Zu den häufigsten und wichtigsten Risiken gehören:
- Fehlende oder fehlerhafte Eintragungen im Grundbuch (Registro de la Propiedad)
- Verschleierte Belastungen etwa durch Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Pfändungen
- Unklare Eigentumsverhältnisse, z.B. bei Erbengemeinschaften oder Mehrfacheigentum (Proindiviso)
- Illegale Bauzustände oder Nutzungsänderungen ohne Baugenehmigung
- Ausstehende kommunale Abgaben oder Altlasten
Unvollständige Grundbucheintragungen
Das Grundbuch spielt im spanischen Immobilienrecht eine zentrale Rolle. Es garantiert jedoch nicht automatisch, dass die Eintragungen vollständig oder korrekt sind. Wer eine Liegenschaft erwirbt, deren Eintragungen veraltet oder fehlerhaft sind, läuft Gefahr, im Ernstfall nicht als Eigentümer geschützt zu werden. Daher ist eine sorgfältige Prüfung und ggf. Aktualisierung der Eintragungen vor Vertragsschluss unerlässlich.
Kaufprozess: Ablauf und rechtliche Schritte
Der Kaufprozess für eine Immobilie in Spanien gliedert sich grundsätzlich in mehrere Phasen, die jeweils eigene juristische Anforderungen stellen. Ein juristisch sauber gestalteter Ablauf erhöht die Rechtssicherheit und minimiert Risiken.
Die Reservierungsvereinbarung (Contrato de Reserva)
Zu Beginn wird oft eine Reservierungsvereinbarung geschlossen, meist verbunden mit einer Anzahlung. Dieses Dokument sollte klare Bedingungen zur Rückzahlung der Anzahlung, zum Zeitrahmen sowie zu etwaigen Rücktrittsrechten enthalten, um Streitfälle zu vermeiden.
Vorvertrag (Contrato de Arras)
Innenhalb von wenigen Wochen folgt häufig der Abschluss eines Vorvertrags, in spanisch „Contrato de Arras“, bei dem eine Anzahlung (üblich: 10% des Kaufpreises) geleistet wird. Hier wird das gegenseitige Kaufversprechen verbindlich geregelt und die Folgen eines Rücktritts festgelegt. Fehler in diesem Stadium können zu erheblichem Rechtsverlust führen, deshalb empfiehlt sich grundsätzlich juristische Unterstützung.
Notarieller Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa)
Der eigentliche Eigentumsübergang erfolgt durch die Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde beim Notar. Anders als bei privaten Verträgen, genießt die Notariatsurkunde öffentlichen Glauben und kann im Grundbuch eingetragen werden.
Die Bedeutung des Grundbuchauszuges (Nota Simple)
Eine der wichtigsten juristischen Maßnahmen beim Kauf spanischer Immobilien ist die Beantragung und sorgfältige Analyse der „Nota Simple“. Dieses offizielle Dokument gibt Aufschluss über Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Hypotheken, laufende Verfahren sowie die genaue Lage und Größe der Immobilie.
Analyse typischer Eintragungen
- Hypotheken und Pfandrechte: Alle Kredite oder Belastungen sind im Grundbuch vermerkt und müssen vor dem finalen Kauf gelöscht werden.
- Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte: Oft bestehen Wegerechte, Nießbrauchrechte oder andere beschränkte dingliche Rechte, die verpflichtend übernommen werden müssen.
- Vermerke über Bauverstöße: Vermerkte Rechtsstreitigkeiten oder Bauverstöße sollten stets sorgfältig geklärt werden.
Verborgene Schulden und Altlasten
Neben erkennbaren Belastungen gibt es zahlreiche potenzielle Altlasten, die erst nach dem eigentlichen Erwerb auftreten. Darunter fallen unbezahlte Grundsteuern, Gebühren für Wasser/Abwasser, ausstehende Beiträge zu Wohnungseigentümergemeinschaften oder baurechtliche Altlasten.
Haftung des Erwerbers
In Spanien haftet grundsätzlich der Käufer für öffentlich-rechtliche Lasten, die auf der Immobilie lasten, unabhängig von deren Ursprung. Daher ist die vollständige Klärung ausstehender Beträge vor Kaufvertragsschluss unerlässlich; andernfalls drohen unangenehme Nachzahlungen.
Probleme mit der Baulizenz und rechtmäßigen Nutzung
Nicht selten entspricht die tatsächliche Nutzung oder Bebauung einer Immobilie nicht den genehmigten Plänen oder es fehlen erforderliche Baugenehmigungen (Licencia de Obra) ganz. Besonders bei älteren Immobilien oder Fincas ländlicher Lage stellt dies ein häufiges Risiko dar.
- Erwerb einer illegal errichteten Immobilie führt zu einem erheblichen juristischen Unsicherheitsfaktor.
- Gefahr von späteren Abrissanordnungen oder hohen Strafzahlungen.
- Beeinträchtigung der Möglichkeiten für Um-, Aus- oder Neubau.
Es ist daher zwingend erforderlich, die Übereinstimmung von Katasterauszug, Grundbuchblatt und Bauplänen zu prüfen und etwaige Ungereimtheiten vorab zu klären.
Erwerb aus der Zwangsversteigerung: Besonderheiten und Risiken
Zwangsversteigerungen (Subastas) bieten attraktives Sparpotenzial, sind jedoch mit erhöhten Risiken verbunden. Bei diesen Auktionen ist in der Regel kein Rücktritt möglich und der Kauf erfolgt „wie besehen“. Wichtige juristische Fallstricke:
- Kaum Zeit für umfassende Due Diligence und Prüfung relevanter Dokumente.
- Ungewissheit über Altlasten, bestehende Mietverhältnisse oder laufende Rechtsstreitigkeiten.
- Möglichkeit, dass die Immobilie nicht „leer“ übergeben wird.
Wer sich für eine Zwangsversteigerung interessiert, sollte zwingend alle Risiken mit unabhängigen Experten vollständig analysieren und bewerten lassen.
Die Rolle des Notars und Einfluss auf die Rechtssicherheit
Im spanischen Immobilienrecht spielt der Notar (Notario) eine entscheidende Rolle. Er fungiert als öffentlicher Beamter, dessen Aufgabe es ist, die Rechtmäßigkeit der Urkunde und die Identität der Parteien zu prüfen. Die Aufgaben des Notars umfassen:
- Prüfung der Identiät und Geschäftsfähigkeit aller Vertragsparteien
- Überprüfung der Grundbuchdaten in Echtzeit
- Erstellung und Beurkundung der öffentlichen Kaufurkunde
- Information über Steuern und Gebühren
Es ist jedoch zu beachten, dass der Notar keine umfassende rechtliche oder steuerliche Beratung für Käufer oder Verkäufer anbietet – deshalb bleibt die detaillierte Prüfung und Risikoeinschätzung weiterhin in der Verantwortung des Erwerbers.
Vertragliche Besonderheiten und häufige Fehlerquellen
Der Immobilienkaufvertrag (Escritura de Compraventa) unterliegt spezifischen Klauseln, die häufig zu Missverständnissen oder Streitigkeiten führen. Zu den häufigsten Fehlern zählen:
- Unklare oder fehlerhafte Angaben zu Objekt und Kaufpreis
- Nicht vereinbarte Regelungen zu Inventar, Möbeln oder Zubehör
- Fehlende Vereinbarungen bezüglich Übergabetermin und Besitzübergang
- Unzureichende Klauseln bei Mängeln oder Schadensersatz
Besonders bei Sprachbarrieren können selbst kleinere Missverständnisse zu schwerwiegenden Nachteilen führen. Daher ist es ratsam, sämtliche Vertragsdokumente von qualifizierten Experten prüfen oder anfertigen zu lassen.
Bedeutung von Übersetzungen und beglaubigten Dokumenten
Amtliche Übersetzungen und internationale Beglaubigungen (Apostille) sind häufig notwendig, insbesondere wenn ausländische Käufer involviert sind. Fehlen Übersetzungen oder bestehen Unstimmigkeiten in den Dokumenten, drohen Verzögerungen oder gar Nichtigkeit des Vertrages.
Rolle der Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios)
Beim Erwerb von Wohnungen, Reihenhäusern oder Apartments innerhalb gemeinschaftlicher Anlagen wird der Käufer automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Daraus resultieren zahlreiche Rechte und Pflichten, die juristisch relevant sind:
- Verpflichtung zu regelmäßigen Beitragszahlungen für Instandhaltung, Reparatur und gemeinschaftliche Einrichtungen
- Einschränkungen bezüglich baulicher Veränderungen und Nutzungsarten
- Mitbestimmungsrecht und Stimmgewicht bei Gemeinschaftsversammlungen
Offene Beiträge (Recibos pendientes) gehen beim Eigentumserwerb automatisch auf den neuen Eigentümer über. Deshalb ist es zwingend erforderlich, vor Erwerb einen Nachweis über schuldenfreie Gemeinschaftsbeiträge einzuholen.
Umgang mit bestehenden Mietverhältnissen und Nutzungsrechten
Nicht selten werden Immobilien mit bestehenden Mietverhältnissen oder Nutzungsrechten Dritter verkauft. In Spanien gelten dabei folgende Grundsätze:
- Bestehende Mietverträge bleiben auch nach Verkauf bestehen (Subrogation)
- Es bestehen gesetzliche Mindestlaufzeiten bei Mietverträgen, die einzuhalten sind
- Nießbrauchrechte oder Wohnrechte überdauern einen Eigentumsübergang und beeinträchtigen die Nutzungsmöglichkeiten
Ein detailliertes Studium aller bestehenden Verträge sowie eine explizite vertragliche Regelung sind unumgänglich.
Bedeutung der Steuern beim Immobilienkauf und -besitz
Die steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb sind vielfältig und komplex. Käufer müssen je nach Art der Immobilie, Standort, Status des Verkäufers und Käufer zahlreiche Steuern und Gebühren entrichten, u.a.:
- Grunderwerbsteuer (ITP): Fällig beim Erwerb von Bestandsimmobilien. Höhe: Regional unterschiedlich, üblicherweise zwischen 6% und 10% des Kaufpreises.
- Mehrwertsteuer (IVA): Bei Neubauten statt ITP, meist 10% des Kaufpreises.
- Stempelsteuer (AJD): Ergänzend zur Mehrwertsteuer bei Neubauten (zwischen 0,5% und 1,5%).
- Plusvalía Municipal: Gemeindesteuer auf den Wertzuwachs des Bodens, meist vom Verkäufer getragen, gelegentlich vertraglich anders geregelt.
- Laufende Steuern: Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI), Müllgebühren, Wasser-/Kanalgebühren.
Die Nichtbeachtung der Steuerpflichten kann zu erheblichen Nachzahlungen, Bußgeldern oder sogar Zwangsversteigerungen führen.
Steuerpflichten für Nicht-Residenten
- Nicht-Residenten sind verpflichtet, eine eigene Steueridentifikationsnummer (Número de Identidad de Extranjero, NIE) zu beantragen.
- Erträge aus der Vermietung sind steuerpflichtig, ebenso besteht eine jährliche Abgabe für nichtselbst genutzte Immobilien.
- Bei Verkauf droht Quellenbesteuerung, sofern der Verkäufer kein Resident ist.
Die steuerlichen Verpflichtungen sollten mit Experten abgestimmt und von Anfang an korrekt eingeplant werden.
Die Bedeutung von Due Diligence und unabhängiger Beratung
Sorgfältige Due Diligence und die Einschaltung unabhängiger Rechts- und Steuerexperten sind der wirksamste Schutz gegen juristische Fallstricke beim Immobilienkauf in Spanien. Empfehlenswert ist eine vollständige juristische Prüfung (Due Diligence), die folgende Punkte umfasst:
- Grundbuchprüfung und Überprüfung aller Lasten und Schulden
- Überprüfung der Katasterdaten
- Analyse der Baugenehmigungen, Nutzungsrechte und Eigentumsnachweise
- Überprüfung bestehender Verträge und Mitgliedschaften (z. B. Eigentümergemeinschaft)
- Prüfung offener Abgaben, Steuern und Gebühren (IBI, Plusvalía, Gemeinschaftsbeiträge etc.)
- Sicherstellung der Richtigkeit aller Übersetzungen und rechtlichen Dokumente
Nur durch eine solche ganzheitliche Prüfung können Risiken rechtzeitig erkannt und vermieden werden.
Vorteile unabhängiger Beratung durch Experten
Unabhängige Spezialisten bringen nicht nur vertieftes Wissen mit, sondern vertreten auch ausschließlich die Interessen des Käufers und sind frei von Interessenskonflikten. Sie begleiten rechtssicher durch alle Phasen des Kaufprozesses und sorgen für Transparenz sowie reibungslose Abwicklung.
Besondere Herausforderungen für ausländische Käufer
Ausländische Investoren stehen beim Erwerb spanischer Immobilien typischerweise vor weiteren Hürden und Fallstricken:
- Sprachliche Barrieren: Verträge und amtliche Dokumente sind meist nur auf Spanisch verfügbar, Übersetzungen sind notwendig.
- Unterschiedliches Rechtssystem: Das spanische Immobilienrecht basiert auf dem Zivilrecht und unterscheidet sich teils erheblich vom deutschen, französischen oder niederländischen Recht.
- Fehlende Kenntnisse über administrative Abläufe: Fehler in Steuererklärungen oder beim Umgang mit Behörden führen leicht zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten.
- Falsches Vertrauen in Vermittler: Nicht alle Makler verfügen über die erforderliche juristische Expertise; Unabhängigkeit der Beratung ist zwingend.
Daher sollten sich ausländische Käufer von Anfang an umfassend beraten und unterstützen lassen.
Beantragung der NIE (Steueridentifikationsnummer) und Kontoeröffnung
- Ihr Antrag auf eine NIE ist Voraussetzung für alle offiziellen Vorgänge (Kauf, Steuer, Versorgungsanschlüsse).
- Die Kontoeröffnung in einer spanischen Bank ist zumeist ebenfalls nötig, um Steuern und Rechnungen korrekt bezahlen zu können.
Nach dem Kauf: Wichtige juristische und administrative Maßnahmen
Auch nach dem formalen Eigentumsübergang sind weitere juristische und administrative Schritte zu beachten, um spätere Probleme zu vermeiden:
- Eintragung der notariell beurkundeten Kaufurkunde im Grundbuch (unverzichtbar für den Eigentumsschutz)
- Umregistrierung und Aktualisierung im Kataster (für Steuerzwecke notwendig)
- Anmeldung von Wasser, Strom, Gas und Hausmüll beim jeweiligen Anbieter
- Anpassung bestehender Versicherungen und Abschluss einer Gebäude- und Haftpflichtversicherung
- Kontrolle steuerlicher und kommunaler Forderungen, etwa zur Grundsteuer
Versäumnisse bei einem dieser Schritte können negative Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zum späteren Verlust des Eigentums oder zur Blockade wichtiger Dienste.
Immobilienkauf auf dem Land: Spezielle Risiken und Besonderheiten
Der Erwerb ländlicher Immobilien (Fincas, Landhäuser) ist mit weiteren besonderen Herausforderungen verbunden:
- Grundbuchamt und Kataster stimmen oft nicht überein, parzellierte Grundstücke können unklar abgegrenzt sein.
- Viele Bauernhäuser oder Casitas wurden ohne Baugenehmigung errichtet und gelten daher als illegal.
- Infrastruktur (Wasser, Strom, Abwasser) ist nicht immer gewährleistet oder offiziell genehmigt.
- Besondere Einschränkungen bei der weiteren Bebauung oder Nutzungsänderung durch spanisches Agrar- und Umweltrecht.
Es empfiehlt sich, Fincas, Rusticos oder ländliche Häuser besonders intensiv prüfen zu lassen und von sämtlichen offiziellen Ämtern (Gemeinde, Kataster, Grundbuchamt) schriftliche Bestätigungen einzuholen.
Schutz vor Betrug und unseriösen Angeboten
Der Immobiliensektor in Spanien ist in den letzten Jahren stärker reguliert worden, dennoch gibt es weiterhin betrügerische Angebote und dubiose Methoden, etwa:
- Verkauf nicht existierender oder mehrfach verkaufter Immobilien
- Vorenthalten wichtiger Dokumente oder Verschleiern von Mängeln
- Kaufverträge ohne notariellen Abschluss oder mit gefälschten Unterschriften
Erkennungsmerkmale unseriöser Angebote:
- Zahlung großer Beträge vor Einsicht aller Dokumente
- Insistieren auf Barzahlungen oder Überweisungen ins Ausland
- Kein Nachweis über Eigentum im Grundbuch
- Drängen auf schnelle Entscheidungen ohne Bedenkzeit oder professionelle Prüfung
Um sich vor Betrug zu schützen, sollten sämtliche Prozesse transparent und unter Beteiligung erfahrener Fachleute abgewickelt werden.
Zusammenfassung, Prävention und Empfehlungen für den sicheren Immobilienerwerb
Der Kauf spanischer Immobilien ist verlockend, birgt aber zahlreiche juristische Risiken. Die wichtigsten Präventionsmaßnahmen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Komplettprüfung aller rechtlichen, steuerlichen und baurechtlichen Dokumente vor jeder Zahlung oder Unterschrift
- Anfertigung aller Verträge und Vereinbarungen durch unabhängige, qualifizierte Spezialisten
- Klare schriftliche Regelungen über Kaufpreis, Zahlweise, Inventar und Besitzübergabe
- Prüfung und Klärung aller etwaigen Altlasten, Steuerschulden und Beitragsrückstände
- Sorgfältige Prüfung des Grundbuchauszuges und Abgleich mit den tatsächlichen Gegebenheiten
- Eintragung sämtlicher Änderungen im Grundbuch und Kataster nach Eigentumserwerb
- Regelmäßige Kontrolle aller laufenden Verpflichtungen (Steuern, Gebühren, Gemeinschaftsbeiträge)
- Bei Sprachproblemen amtlich beglaubigte Übersetzungen anfertigen
- Absicherung durch passende Versicherungen (Wohngebäude, Haftpflicht, ggf. Rechtsschutz)
- Vertrauen ausschließlich auf bewährte, transparente Dienstleister und Experten
Mit fundierter Information, qualifizierter Beratung und der sorgfältigen Beachtung aller rechtlichen Vorgaben können Käufer auch in Spanien ihren Immobilientraum sicher verwirklichen.
Häufig gestellte Fragen zum rechtssicheren Immobilienkauf in Spanien
Welche Dokumente sind beim Immobilienkauf in Spanien besonders wichtig?
Die wichtigsten Dokumente sind: Aktueller Grundbuchauszug (Nota Simple), Nachweis über Bezahlung aller Steuern und Gemeinschaftsbeiträge, gültiger Energieausweis, Baugenehmigungen, Katasterpläne und – bei Neubauten – die Erstbezugsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad).
Wer haftet für Altlasten und offene Gemeinschaftsbeiträge?
Der Erwerber haftet in Spanien automatisch für alle öffentlich-rechtlichen Schulden (z.B. Grundsteuer) sowie bis zu drei Jahre rückwirkend für offene Beiträge der Eigentümergemeinschaft.
Muss der Käufer persönlich in Spanien erscheinen?
Eine persönliche Anwesenheit beim Notartermin ist zwar üblich, nicht aber zwingend. Über eine Vollmacht (Poder) ist der Kauf auch durch einen bevollmächtigten Vertreter möglich.
Darf ich meine Immobilie sofort vermieten?
Grundsätzlich ja, jedoch können regionale Vorschriften und ergänzende Genehmigungspflichten z. B. für touristische Vermietungen bestehen. Um Strafen zu vermeiden, sind die geltenden Bestimmungen im Vorfeld genau zu prüfen.
Benötige ich für den Immobilienkauf eine spanische NIE?
Ja, eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist für alle Kaufverträge, Grundbucheintragungen und Steuerangelegenheiten erforderlich.
Abschließende Empfehlungen: So schützen Sie sich bei Ihrem Immobilienerwerb in Spanien
- Sorgfältige Auswahl der Experten: Profitieren Sie von spezialisierter Rechts- und Steuerberatung um unnötige Risiken zu vermeiden.
- Transparenz und Dokumentenprüfung: Lassen Sie sich alle rechtlich und behördlich notwendigen Unterlagen vorlegen und prüfen.
- Keine Zahlungen ohne juristische Absicherung: Gehen Sie keine finanziellen Verpflichtungen ein, bevor alle Risiken geklärt sind.
- Laufende Überwachung: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob alle Steuern, Abgaben und Gebühren rechtzeitig abgeführt werden.
- Beachten Sie die individuellen Besonderheiten: Jede Region in Spanien hat ihre eigenen Regeln und Abläufe – lassen Sie sich auch hierzu gezielt beraten.
Der Immobilienkauf in Spanien ist eine sichere und lohnende Investition – vorausgesetzt, alle rechtlichen Fallstricke werden bedacht und professionell gehandhabt. Mit umfassender Vorbereitung, korrekter Dokumentation und juristischer Präzision steht dem Traum von der eigenen Immobilie auf der iberischen Halbinsel nichts mehr im Wege.
