Kaufnebenkosten in Spanien – Beispielrechnung & Übersicht

Einleitung: Der Erwerb von Immobilien in Spanien – Chancen und Herausforderungen für Käufer

Ein Immobilienkauf in Spanien ist für zahlreiche Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein langgehegter Traum. Ganz gleich, ob als Feriendomizil, zur Kapitalanlage oder als dauerhafter Wohnsitz: Der Erwerb einer Immobilie am Mittelmeer, in den Metropolen oder auf einer der beliebten Inseln zieht jedes Jahr tausende Interessenten an. Der Kaufprozess in Spanien unterscheidet sich allerdings in vielen Punkten vom heimischen Verfahren, vor allem in puncto Kaufnebenkosten und steuerliche Anforderungen. Wer eine fundierte Kaufentscheidung treffen möchte, muss sämtliche anfallenden Kosten – neben dem eigentlichen Kaufpreis – exakt kalkulieren. Dieser umfassende Ratgeber gibt Ihnen einen tiefen Einblick in sämtliche Kostenpunkte, die beim Immobilienerwerb in Spanien entstehen, und bietet Ihnen eine vollständige Beispielrechnung, um Ihr individuelles Vorhaben präzise planen zu können.

Die zentrale Rolle der Planung: Warum eine Kostenübersicht unerlässlich ist

Der Immobilienerwerb ist eine der bedeutendsten finanziellen Entscheidungen, die Sie im Leben treffen können. Besonders im Ausland ist es essenziell, die finanziellen Auswirkungen genau zu durchleuchten. Viele Käufer unterschätzen die Kaufnebenkosten, die in Spanien oft höher ausfallen können als erwartet. Steuerliche Verpflichtungen, Gebühren, Gutachterkosten, Übersetzungsdienste, rechtliche Prüfungen und regionale Besonderheiten schlagen sich rasch mit mehreren Prozentpunkten des Kaufpreises nieder. Daher ist eine detaillierte Übersicht aller Kosten nicht nur für die Finanzierungsplanung erforderlich, sondern auch für die Auswahl der passenden Immobilie und zur Vermeidung von bösen Überraschungen.

Kaufnebenkosten in Spanien – ein Überblick nach Kostenarten

Die Gesamtkosten für einen Immobilienerwerb in Spanien setzen sich aus einer Vielzahl einzelner Posten zusammen. Lassen Sie uns diese in folgende Hauptkategorien unterteilen, um einen klaren Überblick zu gewinnen:

  • Steuern (je nach Objektart: Neubau oder Bestand)
  • Notarkosten
  • Grundbuchgebühren
  • Maklerprovision (sofern zutreffend)
  • Rechtsanwaltskosten
  • Gutachter- und Übersetzungskosten
  • Bankgebühren und Finanzierungskosten
  • Versicherungen und weitere Nebenkosten

Jeder dieser Punkte wird im Folgenden ausführlich erläutert und mit konkretem Zahlenmaterial hinterlegt. So erlangen Sie ein präzises Verständnis für die finanziellen Auswirkungen Ihres Projektes.

Steuern beim Immobilienerwerb in Spanien

Die Steuerlast ist zumeist der größte Posten der Nebenkosten. In Spanien unterscheiden sich die Steuern je nachdem, ob Sie eine Neubau-Immobilie oder eine Bestandsimmobilie erwerben.

Mehrwertsteuer (IVA) bei Neubauten

Bei Neubauimmobilien – das heißt, wenn Sie direkt vom Bauträger kaufen – wird die Mehrwertsteuer IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) fällig. Diese beträgt derzeit landesweit 10 % des Kaufpreises auf Wohnimmobilien (es gibt reduzierte Sätze für Sozialwohnungen und Ausnahmen für den Kanarischen Inseln). Für gewerblich genutzte Immobilien oder Grundstücke können abweichende Steuersätze gelten.

Beispiel: Kaufpreis Neubauwohnung: 400.000 €
IVA: 40.000 €

Stempelsteuer (AJD) bei Neubauten

Zusätzlich zur Mehrwertsteuer fällt bei Neubauten die Stempelsteuer („Actos Jurídicos Documentados“, kurz AJD) an. Ihr Satz variiert je nach Region zwischen 0,5 % und 2 % des Kaufpreises.

Beispiel (bei 1,5 % Stempelsteuer):
Stempelsteuer: 6.000 €

Grunderwerbsteuer (ITP) bei Bestandsimmobilien

Erwerben Sie eine Bestandsimmobilie (gebrauchte Immobilie, Kauf von einer Privatperson), fällt statt der Mehrwertsteuer die Grunderwerbsteuer („Impuesto de Transmisiones Patrimoniales“, kurz ITP) an. Auch hier gilt die regionale Zuständigkeit: Je nach Autonome Gemeinschaft schwankt der ITP-Satz zwischen 6 % und 11 %, gängig sind 7 % bis 10 %.

Beispiel (bei 10 % ITP in Katalonien):
ITP: 40.000 €

Wichtig: IVA und ITP schließen sich gegenseitig aus – es wird entweder die eine oder andere Steuer erhoben, niemals beide zusammen.

Weitere steuerliche Abgaben

  • Plusvalía Municipal: Hierbei handelt es sich um eine kommunale Wertzuwachssteuer auf den Bodenwert. Diese Steuer trägt in der Regel der Verkäufer, es gibt jedoch Verhandlungsspielraum.
  • Jährliche Grundsteuer: Nach Erwerb werden Eigentümer zur Grundsteuer „Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI)“ herangezogen.

Notarkosten beim Hauskauf in Spanien

Der Notar übernimmt beim Immobilienerwerb eine zentrale Rolle: Er beglaubigt die Kaufurkunde (escritura pública de compraventa). Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Rechtsgeschäftes, also dem Kaufpreis der Immobilie. Sie betragen in der Regel zwischen 0,3 % und 0,6 % des angegebenen Preises.

Beispiel:
Kaufpreis: 400.000 €
Notarkosten (bei 0,5 %): 2.000 €

Die Notarkosten werden üblicherweise vom Käufer getragen, ähnlich wie in Deutschland.

Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad)

Nach der notariellen Beurkundung muss der Eigentümerwechsel im spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) eingetragen werden.

Auch diese Gebühren sind gesetzlich geregelt. Sie sind abhängig vom Immobilienwert und belaufen sich meist auf ca. 0,2 % bis 0,5 % des Kaufpreises.

Beispiel:
Kaufpreis: 400.000 €
Eintragungsgebühr (0,3 %): 1.200 €

Maklerprovision: Wer zahlt, in welcher Höhe?

Immobilienmakler sind in Spanien gängige Vermittler auf dem Markt. Die Provision (comisión) variiert je nach Region und Vereinbarung. In Spanien trägt in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision. Diese liegt meist bei 3 % bis 6 % des Kaufpreises.

Sie bezahlen als Käufer meist keine extra Maklercourtage. Dennoch lohnt es sich, das individuell zu prüfen und einen genauen Blick in den Vertrag zu werfen. In seltenen Fällen trägt auch der Käufer oder beide Parteien anteilig die Courtage.

Rechtliche Beratung: Anwaltskosten und deren Bedeutung für Sie

Für ausländische Käufer ist es dringend empfohlen, einen unabhängigen, zweisprachigen Anwalt („Abogado“) zu beauftragen. Dieser überprüft in Ihrem Sinne nicht nur die Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Grundschulden und die Richtigkeit des Kaufvertrags, sondern übernimmt auch Behördengänge und Steuerabwicklungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies zwar nicht, doch angesichts der Komplexität regionaler Unterschiede und Sprachbarrieren sollte auf erfahrene ExpertInnen keinesfalls verzichtet werden.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt betragen üblicherweise zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises (zuzüglich Mehrwertsteuer). Bei sehr aufwendigen Mandaten können auch Festhonorare oder Stundensätze vereinbart werden.

Beispiel:
Kaufpreis: 400.000 €
Anwaltskosten (1 %): 4.000 € + 21 % MwSt. = 4.840 €

Gutachten, Übersetzungen & Sonstige Dienstleistungen

Zusätzliche Kosten können für Gutachten – sprich: Wertermittlungen, technische oder bauliche Überprüfungen (peritaje) – sowie für Übersetzungen anfallen. Für Käufer ohne Spanischkenntnisse empfiehlt sich unbedingt eine beglaubigte Übersetzung aller wichtigen Dokumente (Kostenpunkt: 200 € bis 1.000 €, je nach Umfang).

Eine Immobilienbewertung durch zertifizierte Gutachter ist ratsam, vor allem bei Unsicherheiten zu Zustand, Legalität oder Marktwert der Immobilie. Für die Finanzierung durch spanische Banken ist ein offizielles tasación zwingend vorgeschrieben.

Gutachterkosten liegen meist zwischen 300 € und 1.500 €, je nach Komplexität und Objektgröße.

Bankgebühren und Finanzierungskosten: Hypothek, Kontoeröffnung & Transaktionsspesen

Möchten Sie die Immobilie in Spanien finanzieren, kommen weitere Kosten auf Sie zu:

  • Kreditbewilligungsgebühr: Spanische Banken verlangen eine Gebühr für die Prüfung und Bearbeitung Ihres Hypothekenantrags (meist 0,5 % bis 1 % des Kreditbetrags oder Fixbeträge).
  • Wertermittlungskosten: Die Bank verlangt ein Gutachten zum Beleihungswert (tasación) – die Kosten schwanken zwischen 300 € bis 800 €.
  • Hypothekeneintragung: Die Grundbuch- und Notargebühren für die Eintragung.
  • Kontoeröffnungsgebühr: Viele Banken erheben eine Einrichtungsgebühr (einmalig, oft 100 € bis 300 €).
  • Transaktionskosten für internationale Überweisungen: Für Fremdwährungstransfers und Transfers nach Spanien fallen eventuell Wechselkursaufschläge und Bearbeitungsgebühren an.

Zusätzliche Versicherungen und laufende Kosten nach dem Erwerb

Nach dem Erwerb entstehen fortlaufende Kosten für Versicherungen und Unterhalt:

  • Wohngebäudeversicherung: Unverzichtbar für Schutz gegen Feuer, Wasser, etc.
  • Hausratversicherung: Für Schäden am Inventar.
  • Haftpflichtversicherung: Schutz vor Ansprüchen Dritter.
  • Gemeinschaftskosten (Comunidad): Bei Wohnungen/Residenzen ggf. monatliche Betriebskosten für Gemeinschaftseinrichtungen, Gärtner, Pool, etc.
  • Jährliche Grundsteuer (IBI): Vom lokalen Katasteramt erhoben.
  • Wasser, Strom, Gas, Internet: Laufende Kosten je nach Verbrauch.

Berechnen Sie hierfür Summe von mehreren tausend Euro jährlich, abhängig von Wohnfläche, Ausstattung und Lage.

N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero): Die Ausländer-Identifikationsnummer als Voraussetzung

Bereits vor dem Kauf müssen ausländische Erwerber eine gültige Identifikationsnummer für Ausländer (Número de Identidad de Extranjero, NIE) beantragen. Diese wird für den Grundbucheintrag, Steuererklärungen und die Kontoeröffnung zwingend benötigt. Die Beantragung erfolgt bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) oder über spanische Konsulate im Ausland.

Kostenpunkt: ca. 150 € bis 300 € pro Antragsteller (je nachdem, ob über Anwalt oder privat beantragt). Planen Sie zusätzlich Übersetzungs- und Beglaubigungskosten ein.

Regionale Unterschiede: Wie Autonome Gemeinschaften die Kosten beeinflussen

Spanien ist ein land mit ausgeprägten regionalen Unterschieden und weitreichender Autonomie der einzelnen Gemeinschaften. Dies betrifft nicht nur die Steuersätze (ITP, AJD), sondern oftmals auch die Richtlinien für Notarkosten und die Höhe der Grundsteuer.

Beispiele für regionale Unterschiede (Stand 2024):

  • Andalusien: ITP zwischen 7 % und 10 %, Stempelsteuer 1,2 %
  • Katalonien: ITP 10 %, Stempelsteuer 1,5 %
  • Balearen: ITP gestaffelt, bis zu 11 %
  • Madrid: ITP 6 %, Stempelsteuer 0,75 %


Die genauen Werte müssen stets zum Zeitpunkt des Kaufs und entsprechend der Region geprüft werden. Lassen Sie sich hier unbedingt von Experten vor Ort beraten.

Beispielrechnung: Gesamtkosten beim Kauf einer Bestandsimmobilie von 400.000 Euro in Katalonien

Im Folgenden kalkulieren wir die lückenlosen Nebenkosten für einen fiktiven, aber realistischen Immobilienkauf in Katalonien im Jahr 2024 aus Sicht deutscher KäuferInnen:

  • Kaufpreis: 400.000 €
  • Grunderwerbsteuer (ITP, 10 %): 40.000 €
  • Notarkosten (0,5 %): 2.000 €
  • Grundbuchkosten (0,3 %): 1.200 €
  • Rechtsanwaltsgebühren (1 %, +MwSt.): 4.840 €
  • Gutachter/Übersetzungen: 1.000 €
  • NIE-Nummer: 300 €
  • Bank-/Finanzierungskosten (Kredit, Eintragung, Schätzung, etc.): 2.000 € (je nach Umfang deutlich mehr möglich)

Summe der Nebenkosten (ohne Hypothek): ca. 49.340 € (entspricht etwa 12,3 % des Kaufpreises).

Falls Sie eine Finanzierung nutzen, erhöhen sich die Kosten durch zusätzliche Gebühren (z.B. Notar und Grundbuch für die Hypothek, Kreditabschluss, Gutachten).

Achtung: Die jährlichen laufenden Kosten sind in dieser Beispielrechnung nicht enthalten. Für Verwaltungs-, Grund- und Gemeinschaftskosten, Versicherungen, etc., sollten Sie zusätzliche Puffer einplanen.

Alternative Szenarien: Kauf über Kredit – Belastungen und Zusatzkosten

Möchten Sie den Kaufpreis ganz oder teilweise über eine spanische Bank finanzieren, kommen weitere relevante Kosten hinzu. Im Regelfall gewähren spanische Banken zwischen 60 % und 70 % des Verkehrswertes als Hypothekarkredit an ausländische Käufer. Zu den laufenden Zinsen gesellen sich:

  • Eintragungsgebühren für die Hypothek (0,1 % bis 0,3 % des Kreditbetrags)
  • Bankgebühren für Kreditbeantragung und Abschluss (0,5 % bis 1 % des Kreditbetrags)
  • Wertermittlungskosten (300 € bis 800 €)
  • ggf. Gebäudeversicherung als Auflage der Bank

Ein Beispiel: Sie möchten 60 % des Kaufpreises (240.000 €) über Kredit finanzieren.

  1. Hypotheken-Eintragungsgebühr (0,2 %): 480 €
  2. Bankgebühr (1 %): 2.400 €
  3. Wertermittlung: 500 €
  4. ggf. Police für Feuerversicherung: ab 200 €/Jahr

Zuzüglich der laufenden Zinsen. Diese Zusatzkosten summieren sich durch Zinsbelastung über die Laufzeit des Kredites auf einen erheblichen Betrag. Ein detaillierter Vergleich der Offerten lohnt sich angesichts der oft variablen spanischen Zinssätze.

Vergleich: Kaufnebenkosten in Spanien vs. Deutschland/Österreich/Schweiz

Um Ratsuchenden die Einordnung zu erleichtern, folgt ein kurzer Überblick über die prozentualen Nebenkosten im Vergleich:

Posten Spanien Deutschland Österreich Schweiz
Grunderwerbsteuer/IVA/ITP 6 %-11 % (meist 7-10 %) 3,5 %-6,5 % laut Bundesland 3,5 % plus 1,1 % für Grundbucheintrag variabel, Grundbuch- und Notarkosten, je nach Kanton
Maklerprovision meist Verkäufer, 3 %-6 % bis zu 7,14 % (Hälfte/Hälfte oder Käufer) meist Käufer, ca. 3 % bis 5 %
Notar + Grundbuch 0,5 % - 1,1 % 1 % - 2 % ca. 1,5 % gemäß Kanton
Anwalt, Übersetzung 1 % - 2 % selten notwendig selten notwendig selten notwendig

Im internationalen Vergleich sind die Kaufnebenkosten in Spanien – besonders bei Bestandsimmobilien – im oberen Mittelfeld. Insbesondere für Ausländer empfiehlt sich ein Puffer von 10 % bis 13 % des Kaufpreises für alle anfallenden Nebenkosten.

Risiken und Fallstricke beim Hauskauf in Spanien: Worauf Käufer besonders achten müssen

Ein Immobilienkauf im Ausland birgt gewisse Risiken und Eigenheiten, die mit fachkundiger Beratung, Akribie und Vorsicht minimiert werden können. Im Folgenden die wichtigsten Punkte:

  • Illegale Bebauungen: Besonders in ländlichen Regionen und auf beliebten Inseln gab es in der Vergangenheit „schwarze Bauten“. Prüfen Sie Baugenehmigungen, Nutzungsrechte und sämtliche Eintragungen im Grundbuch!
  • Abweichende Flächenangaben: Unterschied von „bewohnbarer Fläche“ (superficie útil) und Gesamtfläche (superficie construida). Schauen Sie sich stets die Flurkarte (catastro) an!
  • Offene Lasten: Altlasten, Hypotheken oder Pfandrechte werden mitübernommen, wenn sie nicht vor dem Kauf gelöscht werden. Anwaltliche Prüfung ist Pflicht!
  • Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypotheken: Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Kosten/Klauseln bei vorzeitiger Rückzahlung.
  • Steuerliche Pflichten nach dem Kauf: Eigentümer unterliegen der jährlichen Steuerpflicht in Spanien und ggf. in Deutschland (sog. „Welteinkommensprinzip“). Lassen Sie sich zu Doppelbesteuerungsabkommen beraten!
  • Kaufabwicklung in mehreren Etappen: Anders als in deutschsprachigen Ländern erfolgt der Kauf oft mit einer Anzahlung (Arras-Vertrag) und erst später mit dem Übergabeakt beim Notar.
  • Währungsschwankungen: Wechselkursveränderungen zwischen Euro und Fremdwährungen können Einfluss auf den finalen Betrag haben – insbesondere bei Finanzierung aus Nicht-Euro-Ländern.

Checkliste: Ablauf und Kostenkontrolle beim Hauskauf in Spanien

  • 1. Finanzierungsrahmen abstecken – Festlegung Kaufbudget + Puffer für Nebenkosten
  • 2. NIE-Nummer beantragen – Voraussetzung für alle Property-Transaktionen
  • 3. Objekt recherchieren & rechtlich prüfen lassen – Anwalt/Immobilien-Spezialist einschalten
  • 4. Vorvertrag (Arras) abschließen – 5 % bis 10 % Anzahlung
  • 5. Finanzierung regeln/bankseitige Unterlagen einholen
  • 6. Notartermin vereinbaren & Kaufpreisrest überweisen
  • 7. Nachbeurkundung im Grundbuch veranlassen
  • 8. Steuerliche Registrierung & Zahlungen (ITP/IVA/AJD) – Frist beachten
  • 9. Ummeldung von Strom, Wasser, Gas, Internet, Müllgebühren etc.
  • 10. Laufende Kosten überwachen & Steuerberater vor Ort einschalten

Mit dieser Checkliste sind Sie jederzeit in Kontrolle über alle anfallenden Kosten und die administrativen Herausforderungen beim Immobilienkauf in Spanien.

Fazit: Sorgfältige Kalkulation schafft Sicherheit beim Immobilienkauf in Spanien

Der Traum vom eigenen Haus oder Apartment in Spanien ist greifbarer denn je und kann mit einer guten Planung Wirklichkeit werden. Wer die spanischen Abläufe, Rechtssysteme und Steuervorschriften kennt, kann nicht nur von Renditechancen und Lebensqualität profitieren, sondern minimiert auch Risiken und Zusatzkosten erheblich. Unsere umfassende Beispielrechnung und der strukturierte Überblick über alle relevanten Kostenpunkte bieten Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Ziehen Sie immer spezialisierte Rechts- und Steuerberater hinzu, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

Mit diesem tiefgehenden Verständnis der Käuferkosten ist Ihr Schritt in die spanische Immobilienwelt optimal vorbereitet – für ein sicheres, rentables und erfreuliches Immobilieninvestment am Mittelmeer.

FAQ – Die häufigsten Fragen zum Immobilienkauf in Spanien

  • Wie hoch sind die Nebenkosten für Käufer in Spanien tatsächlich?
    Je nach Region, Objektart und Finanzierung müssen Käufer zwischen 10 % und 13 % Nebenkosten vom Kaufpreis einplanen.
  • Was sind die häufigsten versteckten Kosten?
    Nicht selten unterschätzt werden Anwalts-, Übersetzungs- und Bankgebühren, jährliche Steuern/Beiträge sowie Kosten für die Nachbearbeitung.
  • Muss ich als Deutscher Käufer zusätzlich in Deutschland Steuern zahlen?
    Das kommt auf Ihre steuerliche Ansässigkeit und die Nutzung der Immobilie an. Das Doppelbesteuerungsabkommen hilft, doppelte Steuerbelastung zu vermeiden – eine professionelle Beratung ist aber unverzichtbar.
  • Kann ich als Ausländer problemlos Immobilien erwerben?
    Ja, EU-Bürger sind spanischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Empfehlenswert ist aber die Zusammenarbeit mit versierten Anwälten und Immobilienmaklern.
  • Sind die Kaufnebenkosten bei Neubauten und Gebraucht-Immobilien unterschiedlich?
    Ja! Bei Neubauten zahlen Sie IVA (MwSt.) + AJD (Stempelsteuer), bei Gebrauchtimmobilien hingegen ITP (Grunderwerbsteuer).
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen?
    Hauskauf kann bar oder über spanische Hypothek mittels Grundschuld erfolgen. Eigenkapital von mind. 30-40 % wird von den Banken meist vorausgesetzt.

Glossar der wichtigsten Begriffe rund um den Hauskauf in Spanien

ITP
„Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“ – Grunderwerbsteuer bei Bestandsimmobilien.
IVA
„Impuesto sobre Valor Añadido“ – spanische Mehrwertsteuer, für Neubauten relevant.
AJD
Stempelsteuer („Actos Jurídicos Documentados“), bei bestimmten Immobilienkäufen zusätzlich fällig.
Arras-Vertrag
Vorvertrag mit Anzahlung zur Reservierung der Immobilie, üblich 5-10 % des Kaufpreises.
Escritura pública
Öffentliche Kaufurkunde, die beim Notar beurkundet wird.
NIE
Identifikationsnummer für Ausländer, Muss für jeden Hauskauf in Spanien.
Catastro
Katasteramt – führt Flurkarten und die bauliche Beschreibung der Immobilie.
Comunidad
Eigentümergemeinschaft und deren monatliche Beiträge für Gemeinschaftsanlagen.

Weiterführende Tipps für einen gelungenen Immobilienkauf in Spanien

  • Vergleichen Sie Angebote lokal und online. Vertrauen Sie auf renommierte Maklerbüros. Achten Sie auf die Seriosität und Referenzen.
  • Setzen Sie auf unabhängige Sachverständige. Ein Gutachten über Zustand und Wert der Immobilie ist bei Unsicherheiten Pflicht.
  • Planen Sie ausreichend Puffer im Budget ein. Auch für unvorhergesehene Reparaturen, laufende Kosten und Gebühren.
  • Halten Sie alle Verträge und Unterlagen auch auf Deutsch bereit. Offizielle Übersetzungen schützen vor Missverständnissen.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage und Steuer-Updates. Steuersätze, Kaufabfolge und Eigentumsrechte können sich ändern – relevanter Stand ist stets der Zeitpunkt des Kaufs.

Mit diesen zusätzlichen Hinweisen und bewährten Methoden navigieren Sie sicher durch den spanischen Immobilienmarkt und schaffen sich zuverlässige Voraussetzungen für Ihre Investition.

Literatur, Quellen und externe Ansprechpartner

  • Offizielle Portale der spanischen Regierung: Ministerio de Transportes, Movilidad y Agenda Urbana
  • Informationen zu Steuern und Grundbüchern: Spanisches Notariat
  • Rechtsanwälte und Gutachter: Empfehlungen von deutschsprachigen Anwaltskammern, lokalen Konsulaten und Branchenverbänden
  • Deutsche Handelskammer für Spanien: Netzwerk und Informationen für Auswanderer und Investoren

Für individuelle Anliegen lassen Sie Ihre persönliche Kaufnebenkosten-Kalkulation stets von einem erfahrenen Immobilienanwalt oder Steuerberater auf Aktualität prüfen!