Legale Vermietung in Spanien: Wichtige Infos & Tipps

Einleitung: Legaal Vermieten in Spanien – Ein Überblick

Das Vermieten von Immobilien in Spanien ist für viele internationale Eigentümer eine attraktive Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Besonders in den beliebten Urlaubsregionen an der Küste, auf den Balearen oder den Kanaren stellt die Kurzzeit- oder Langzeitvermietung eine lukrative Gelegenheit dar. Allerdings unterliegt die Vermietung strengen gesetzlichen Regelungen, die Eigentümer kennen und einhalten müssen, um keine rechtlichen oder finanziellen Risiken einzugehen. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über alle Aspekte der legalen Vermietung in Spanien. Von den unterschiedlichen Vermietungsarten über Genehmigungen und steuerliche Pflichten bis hin zu häufigen Fehlern finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um sicher und erfolgreich zu vermieten.

Verschiedene Arten der Vermietung in Spanien

Bevor Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten, ist es entscheidend zu verstehen, welche Vermietungsarten es gibt und wie sie sich unterscheiden. Die geltenden Regelungen und Pflichten unterscheiden sich je nach Art der Vermietung deutlich.

Langzeitvermietung (Alquiler de Larga Temporada)

Von einer Langzeitvermietung spricht man in Spanien, wenn die Immobilie zum festen Wohnsitz eines Mieters über mehrere Monate hinweg wird – meist für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Diese Form ist durch das spanische Mietgesetz Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU) geregelt. Hierbei genießen Mieter einen hohen Kündigungsschutz und bestimmte Rechte, beispielsweise im Hinblick auf Mietpreiserhöhungen und Vertragslaufzeiten.

Kurzzeitvermietung (Alquiler de Corta Temporada)

Die Kurzzeitvermietung bezieht sich auf Zeiträume von wenigen Tagen bis zu einigen Monaten und wird häufig für Ferienzwecke genutzt. Besonders beliebt ist diese Form in touristischen Gebieten. Sie gilt rechtlich häufig als touristische Vermietung, mit spezifischen Vorschriften für Registrierung, Genehmigungen und Ausstattung.

Touristische Vermietung (Vivienda de Uso Turístico / Alquiler Vacacional)

Die touristische Vermietung ist eine Unterform der Kurzzeitvermietung und erfordert in den meisten autonomen Regionen Spaniens eine spezielle Lizenz. Immobilien, die an wechselnde Feriengäste vermietet werden, sind strengen Kontrollen unterworfen – von Meldepflichten bis hin zu Qualitätsstandards. Ohne entsprechende Genehmigung drohen hohe Bußgelder.

Gesetzliche Grundlagen und regionale Unterschiede

Spanien ist in 17 autonome Regionen unterteilt, die jeweils eigene Regelungen zur Vermietung, besonders zur touristischen Nutzung, erlassen. Daher ist es unerlässlich, die für Ihre Region geltenden Vorschriften genau zu prüfen.

Das nationale Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos – LAU)

Das Rahmenwerk für Wohnraummietverträge in Spanien stellt das LAU dar. Es regelt:

  • Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter
  • Kündigungsfristen und Verlängerungen
  • Mietpreisbremse und Kautionen
  • Instandhaltungs- und Reparaturpflichten

Bei touristischer Vermietung findet das LAU keine Anwendung. Hier gelten die regionalen Tourismusgesetze.

Regionale Besonderheiten und Einschränkungen

Andalusien (Costa del Sol), Valencia (Costa Blanca), die Balearen und Kanaren, Madrid und Katalonien haben zum Schutz des Wohnraums in touristischen Hotspots besondere Regelwerke aufgestellt. In einigen Gemeinden ist die Neuzulassung von Ferienvermietungen sogar beschränkt oder ausgesetzt. Auf den Balearen etwa sind Ferienlizenzen oft rar und mit langen Wartezeiten verbunden.

  • Katalonien: Verpflichtende Lizenz VUT, Bettenkontingente, Gästeanmeldung bei der Policía.
  • Andalusien: Registrierung im touristischen Register, Ausstattungsvorschriften (Klimaanlage, Erste-Hilfe-Set).
  • Valencia: Baugenehmigung und Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oft nötig.
  • Balearen: Limitierte Zahl an Lizenzen, strenge Umweltauflagen.

Es ist entscheidend, sich im Vorfeld beim zuständigen Ayuntamiento oder der Regionalverwaltung über die konkrete Rechtslage zu informieren.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die legale Vermietung

Sowohl für die Langzeit- als auch für die touristische Vermietung müssen Eigentümer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese betreffen bauliche, rechtliche und administrative Aspekte.

Eindeutiger Eigentumstitel (Escritura)

Voraussetzung ist stets der Nachweis des Eigentums an der Immobilie. Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, darf eine Vermietung vornehmen. Im Zweifelsfall wird eine Kopie der Escritura pública bzw. des Grundbuchauszugs verlangt.

Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad)

Jede Immobilie, die zu Wohnzwecken vermietet werden soll, benötigt eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung. Sie bestätigt, dass das Objekt mindestens den Mindestanforderungen an Größe, Belüftung, sanitäre Anlagen und Sicherheit entspricht. Die Gültigkeit beträgt meist zehn Jahre.

Lizenz für touristische Vermietung

Ferienwohnungen benötigen eine offizielle Lizenz (z. B. “VUT” für Vivienda de Uso Turístico, “ETV” auf Mallorca). Das Antragsverfahren ist regional unterschiedlich. Benötigt werden fast immer:

  • Bebauungsplan und Nutzungsgenehmigung
  • Nachweis der technischen Ausstattung (Internet, Heizung, Erste-Hilfe-Kasten)
  • Einverständnis der Eigentümergemeinschaft (bei Wohnungen)
  • Einmalige Registrierungsgebühren, jährliche Abgaben

Eintragung ins Mietregister

Die erfolgreiche Lizenzierung führt zu einer Registrierungsnummer, die in allen Werbeunterlagen, Buchungsportalen und dem Mietvertrag angegeben werden muss. Ohne Registriernummer drohen empfindliche Strafen.

Versicherungen

Für Vermieter empfiehlt sich eine umfassende Gebäude- und Haftpflichtversicherung. Sie sichert gegen Schäden durch Mieter, Unfälle oder rechtliche Ansprüche ab und kann bei manchen Regionen sogar verpflichtend sein.

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt zur Vermietungslizenz

Der Weg zur legalen Vermietung einer Immobilie in Spanien ist von zahlreichen Verwaltungsschritten geprägt. Eine professionelle Begleitung durch einen Gestor oder Anwalt kann hier helfen.

  1. Unterlagen zusammenstellen: Eigentumsnachweis, Bewohnbarkeitsbescheinigung, Energiepass, Grundriss.
  2. Antrag einreichen: Beim zuständigen Tourismusamt oder Ayuntamiento.
  3. Wahrung der Eigentümerinteressen: Bei Wohnungen im Gemeinschaftseigentum ist regelmäßig eine Zustimmung der Miteigentümer erforderlich.
  4. Technische Prüfung: Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften (Ausstattung, Sicherheit, Hygiene, Umwelt).
  5. Entrichtung von Gebühren: Einmalige und/oder laufende Gebühren je nach Region.
  6. Erhalt der Registrierungsnummer: Nach positiver Prüfung wird die Lizenznummer erteilt.
  7. Veröffentlichung und Bewerbung: In jeder Mietanzeige und im Mietvertrag muss diese Nummer angegeben werden.

Die Durchlaufzeiten für diesen Prozess variieren stark: In beliebten Ferienorten kann die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Verpflichtungen während der Vermietung

Nach der Erteilung der Genehmigung setzt das Gesetz dem Vermieter zahlreiche weitere Verpflichtungen. Diese betreffen insbesondere die Verwaltung der Mietverhältnisse und den Umgang mit Gästen.

Meldepflichten bei Kurzzeitvermietung

In vielen Regionen muss jeder Gast innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der Guardia Civil oder Policía Nacional gemeldet werden. Dazu wird ein spezielles Online-Portal verwendet. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet.

Vertragsgestaltung

Für jeden Mieter, unabhängig von der Mietdauer, muss ein schriftlicher Vertrag erstellt werden. Dieser enthält:

  • Name und Ausweise der Parteien
  • Objektbeschreibung und Übergabeprotokoll
  • Dauer und Mietpreis
  • Regelung über Nebenkosten, Reinigung, Kaution

Die Vertragsgestaltung sollte möglichst detailliert sein, um spätere Streitpunkte zu vermeiden.

Hygiene- und Sicherheitsanforderungen

Verpflichtend ist die Wartung von Gas- und Elektroinstallationen. Im Objekt müssen Rauchmelder, Feuerlöscher und ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein. Die regelmäßige Desinfektion der Unterkunft – insbesondere bei häufiger Gästewechsel – ist vorgeschrieben.

Steuern und Abgaben für Vermieter

Die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung in Spanien bringt steuerliche Pflichten mit sich. Hier unterscheidet sich die Situation je nach Steuerresident und Nicht-Resident maßgeblich.

Besteuerung für Nicht-Residenten

Vermieter, die ihren Wohnsitz außerhalb Spaniens haben, unterliegen der nicht-residenten Einkommensteuer (IRNR, Impuesto sobre la Renta de No Residentes). Der Steuersatz beträgt:

  • 24% auf die erzielten Nettoerträge (EU/EWR-Bürger)
  • 24,75% auf die erzielten Bruttoerträge (Nicht-EU/EWR-Bürger)

Wichtig: EU/EWR Bürger dürfen Kosten für Reparaturen, Makler, Reinigung etc. absetzen, andere Nationalitäten nicht.

Die Steuererklärung ist vierteljährlich abzugeben (Formular 210).

Besteuerung für Residenten

Hat der Vermieter seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien, werden die Einnahmen aus Vermietung im Rahmen der spanischen Einkommensteuer (IRPF) versteuert. Hier gelten ebenfalls Absetzbarkeiten für Kosten, jedoch unter weiteren Voraussetzungen.

Zusätzliche Steuern und Abgaben

  • Kommunale Grundsteuer (IBI): Immer vom Eigentümer zu begleichen.
  • Müllgebühren: Ebenfalls Pflicht für Eigentümer.
  • Mehrwertsteuer (IVA): Bei touristischer Vermietung in der Regel nicht fällig, es sei denn, zusätzliche Dienstleistungen wie Frühstück, tägliche Reinigung oder Wäscheservice werden angeboten.
  • Lizensierungsgebühren: Teils jährliche Abgaben für registrierte Ferienwohnungen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Da die Besteuerung komplex ist und wichtige Fristen eingehalten werden müssen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Eine korrekte steuerliche Behandlung schützt vor Nachzahlungen und Bußgeldern.

Rechte und Pflichten der Eigentümer

Als Vermieter genießen Sie Rechte, tragen aber auch Pflichten gegenüber dem Mieter und spanischen Behörden.

Rechte des Eigentümers

  • Kautionshinterlegung: Erhebung einer Kaution ist gesetzlich erlaubt; in einigen Regionen muss sie bei einer Behörde hinterlegt werden.
  • Recht auf pünktliche Mietzahlungen
  • Zutritt zur Wohnung: Nur nach Absprache oder in Notfällen möglich.
  • Kündigungsrecht: Bei Vertragsverletzungen kann unter bestimmten Umständen das Mietverhältnis gekündigt werden.

Pflichten des Vermieters

  • Bereitstellung einer mängelfreien, sicheren und bewohnbaren Unterkunft
  • Schnelle Mängelbeseitigung
  • Jährliche Wartung der technischen Anlagen
  • Meldung von Gästen bei der Polizei (touristische Vermietung)
  • Einhaltung aller steuerlichen und verwaltungstechnischen Vorschriften

Häufige Probleme und Stolperfallen

Die Vermietung in Spanien ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Besonders häufig werden folgende Fehler gemacht:

  • Illegale Vermietung ohne Lizenz: Ein häufiger Grund für hohe Geldstrafen.
  • Zweckentfremdung von Wohnraum: In manchen Gebieten besteht ein Vermietungsverbot, das ignoriert wird.
  • Fehlerhafte Verträge: Unklare Vertragsklauseln führen zu Streitigkeiten.
  • Steuerhinterziehung: Nicht gemeldete Einkünfte werden rückwirkend besteuert – meist mit Zuschlägen und Zinsen.
  • Nichteinhaltung der Gästemeldepflicht: Besonders bei Ferienwohnungen ein häufiger und teurer Fehler.

Eigentümer sollten sich regelmäßig über Änderungen in der spanischen Gesetzgebung informieren und im Zweifel professionelle Unterstützung suchen.

Die Rolle der Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios)

Wer eine Wohnung in einer Anlage oder einem Mehrfamilienhaus besitzt, muss zusätzlich auf die Bestimmungen der Eigentümergemeinschaft achten. Die Zustimmung der Gemeinschaft ist in vielen Regionen Voraussetzung für die touristische Vermietung.

Satzungen und Beschlüsse

In der Gemeindeordnung kann die Ferienvermietung ausdrücklich ausgeschlossen werden. Neue Satzungsbeschlüsse, die touristische Vermietung untersagen, binden häufig auch Bestandsbesitzer.

Verfahren bei Auseinandersetzungen

Bei Streit innerhalb der Gemeinschaft sollte stets versucht werden, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gerichte haben im Zweifel die Satzung und geltendes Recht zu beachten – eine professionelle Mediation kann ratsam sein.

Vermarktung – Was ist bei Werbung, Buchungsportalen und Verträgen zu beachten?

Die erfolgreiche Vermietung lebt von einer durchdachten Vermarktung. Doch Werbung und Buchung müssen im Einklang mit gesetzlichen Pflichten stehen.

Angabepflichten in Inseraten

Alle Anzeigen, Inserate und auch Auftritte auf Buchungsplattformen (wie Airbnb, Booking, FeWo-Direkt) müssen stets die offizielle Registrierungsnummer enthalten. Fehlende oder falsche Angaben werden streng geahndet.

Transparenz für Gäste

Der Mietpreis, etwaige Zusatzkosten (Reinigung, Wäsche, Stromverbrauch) und geltende Hausregeln müssen von Anfang an klar und transparent kommuniziert werden.

Vertrag und Buchungsbestätigung

Jede Buchung – egal ob direkt oder über ein Portal – sollte mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung und einem Mietvertrag dokumentiert werden. Oberste Priorität haben dabei die Korrektheit der Angaben und die Zusicherung aller genehmigten Leistungen.

Praktische Tipps für die Verwaltung der Vermietung

Die professionelle Verwaltung ist ein Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg. Hier einige bewährte Tipps:

  1. Regelmäßige Wartung: Planen Sie regelmäßige Inspektionstage für Reparaturen und Reinigung ein.
  2. Gäste-Manual: Stellen Sie eine Hausordnung und Tipps zu lokaler Infrastruktur bereit.
  3. Check-in/Check-out-Prozesse: Klare Übergabe, Rückgabe und Protokollierung minimieren Konflikte.
  4. Kommunikationskanäle: Halten Sie Kontaktdaten für Notfälle aktuell.
  5. Rücklagen bilden: Legen Sie einen Anteil der Mieteinnahmen für unerwartete Kosten zurück.

Besondere Fallstricke für ausländische Eigentümer

Internationale Eigentümer sehen sich oft mit sprachlichen und administrativen Hürden konfrontiert:

  • Sprachbarrieren: Spanische Dokumente und Behördenkommunikation erfordern oft professionelle Übersetzung oder einen lokalen Anwalt.
  • Bürokratie: In Spanien sind Verwaltungsgänge häufig aufwändig und langwierig. Digitale Identifikation (NIE) und elektronische Signatur sind zwingend erforderlich für Amtsgänge.
  • Konto in Spanien: Für die meisten gesetzlichen Vorgänge muss ein spanisches Bankkonto eingerichtet werden.
  • Pflichten rund um die NIE-Nummer: Ohne sie sind steuerliche Meldungen und der Erwerb der Lizenz nicht möglich.

Unterstützung durch Profis

Spezialisierte Steuerberater, Gestores und Anwälte können Eigentümer in allen Phasen – von der Lizenzierung über Steuern bis zur Gästebetreuung – kompetent begleiten. Dies sichert nicht nur den legalen Rahmen, sondern steigert auch den Komfort und die Rentabilität Ihrer Investition.

Fallbeispiele und Praxisberichte

Anhand von realen Beispielen lassen sich typische Herausforderungen und Lösungswege beim Vermieten in Spanien gut veranschaulichen. Nachfolgend finden Sie drei exemplarische Fälle:

Fall 1: Erfolgreiche Vermietung in Andalusien

Ein deutscher Eigentümer möchte seine Villa an der Costa del Sol an Feriengäste vermieten. Nach Einholung aller Dokumente, Antrag auf Tourismuslizenz und Austausch mit der Eigentümergemeinschaft wird die Genehmigung zügig erteilt. Dank umfangreicher Gästeinformationen und der konsequenten Umsetzung aller Anforderungen – inklusive Gästemeldung – laufen die Buchungen reibungslos.

Fall 2: Stolperfalle Gästemeldung auf Mallorca

Ein österreichisches Ehepaar vermietet seine Finca erfolgreich per Online-Plattform. Nach einer Kontrolle durch die Inspektoren wird offenbar, dass die Meldepflicht gegenüber der Polizei vernachlässigt wurde – es folgt ein Bußgeld. Das Paar optimiert die Prozesse und arbeitet künftig mit einem lokalen Verwalter, um alle Verpflichtungen einzuhalten.

Fall 3: Eigentümergemeinschaft in Valencia verhindert Vermietung

Ein niederländischer Investor kauft ein Apartment in einer beliebten Wohnanlage. Nach dem Kauf beantragt er die Ferienlizenz – die Eigentümergemeinschaft stellt sich jedoch quer und verweist auf eine entsprechende Satzung. Der Eigentümer nutzt die Wohnung fortan ausschließlich privat, da rechtliche Schritte kaum Aussicht auf Erfolg bieten.

Zukünftige Entwicklungen: Wie verändert sich die Gesetzeslage?

Der spanische Markt für touristische Vermietung befindet sich im stetigen Wandel. In den letzten Jahren wurden viele Regelungen verschärft, insbesondere zum Schutz des regionalen Wohnraummarktes und zur Begrenzung des Massentourismus. Folgende Tendenzen zeichnen sich ab:

  • Weitere Einschränkungen in Hotspots: Neue Lizenzen werden immer seltener vergeben. Teilweise werden bestehende Genehmigungen nicht verlängert.
  • Stärkere Regulierung der Buchungsportale: Airbnb, Booking & Co. dürfen künftig nur noch registrierte Unterkünfte listen.
  • Vermehrte Kontrollen und Sanktionen: Die Behörden verschärfen Prüfungen und ahnden illegale Vermietungen konsequenter.
  • Immer höhere Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit: Energieeffizienz und Umweltverantwortung gewinnen an Bedeutung.

Eigentümer sollten sich regelmäßig über Gesetzesänderungen informieren und ihre Strategie gegebenenfalls anpassen, um vom Mietmarkt in Spanien weiterhin legal und profitabel zu profitieren.

Fazit: Sicher und legal vermieten – Ihr Fahrplan zum Erfolg

Das legale Vermieten in Spanien bietet hervorragende Chancen, birgt jedoch auch rechtliche und administrative Herausforderungen. Wer sich frühzeitig mit den regionalen Vorgaben, steuerlichen Verpflichtungen und Vermarktungsanforderungen auseinandersetzt, kann als Eigentümer nachhaltige und sichere Einnahmen generieren. Professionelle Unterstützung durch lokale Experten bietet zusätzliche Sicherheit und Flexibilität – Ihr Investment bleibt damit erfolgreich und risikofrei.

IMMO ABROAD begleitet Sie von Anfang an: von der Prüfung Ihrer Immobilie und Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente über die Antragsstellung bis hin zur laufenden Betreuung. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, damit Ihre Vermietung in Spanien nicht nur legal, sondern auch rentabel bleibt.

Erweiterte FAQ: Häufig gestellte Fragen zur legalen Vermietung in Spanien

  1. Kann jede Immobilie touristisch vermietet werden?

    Nicht jede Immobilie ist für die touristische Vermietung zugelassen. Regionale und gemeindliche Beschlüsse, die Vorgaben der Eigentümergemeinschaft und die baulichen Gegebenheiten bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen eine Ferienvermietung möglich ist.

  2. Wie teuer ist eine Lizenz und wie lange ist sie gültig?

    Lizenzen sind unterschiedlich bepreist – von einer einmaligen Gebühr bis zu jährlichen Abgaben. In vielen Regionen gelten die Genehmigungen auf unbestimmte Zeit, können aber bei Verstößen entzogen werden.

  3. Muss ich meine ganzen Einnahmen versteuern?

    Ja. Eigentümer müssen ihre Einnahmen in Spanien versteuern, wobei je nach Steuerstatus und Nationalität bestimmte Kosten abgezogen werden dürfen. Die Vermeidung von Steuerhinterziehung ist essenziell.

  4. Darf ich einen Makler beauftragen?

    Die Beauftragung eines Maklers ist zulässig, die Haftung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben bleibt aber beim Eigentümer.

  5. Wie kann ich mich gegen Problem-Mieter schützen?

    Durch sorgfältige Vertragsgestaltung, Hinterlegung einer angemessenen Kaution und umfassende Versicherung lassen sich die meisten Risiken minimieren.

  6. Was passiert bei Gesetzesänderungen?

    Neue Regelungen gelten in der Regel auch für Bestandsvermieter. Lassen Sie sich regelmäßig beraten und passen Sie Ihre Strategie an.

  7. Wie erkenne ich, ob meine Wohnung für Ferienvermietung infrage kommt?

    Prüfen Sie Bebauungsplan, Satzungen der Eigentümergemeinschaft und die jeweilige regionale Gesetzgebung. Auf Wunsch übernimmt IMMO ABROAD die Prüfung für Sie.

  8. Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?

    Gemeinden, Polizei und Tourismusbehörden führen stichprobenartige sowie konkrete Kontrollen durch. Die Sanktionen bei Verstößen sind erheblich.

Checkliste: Ihr Weg zur legalen Vermietung in Spanien

  • Stellen Sie Ihren Eigentumsnachweis und die Bewohnbarkeitsbescheinigung bereit
  • Prüfen Sie lokale und regionale Vorgaben zur Vermietung
  • Beantragen Sie ggf. die touristische Lizenz und Registrierungsnummer
  • Klärung mit der Eigentümergemeinschaft
  • Erstellen eines klaren Mietvertrags
  • Organisieren Sie die Gästemeldung und Kautionsverwaltung
  • Stellen Sie sicher, dass alle steuerlichen Meldungen fristgerecht erfolgen
  • Investieren Sie in eine adäquate Versicherung
  • Setzen Sie auf professionelle, transparente Kommunikation mit Ihren Gästen
  • Bleiben Sie stets informiert über Änderungen der gesetzlichen Lage

Schlusswort

Eine legale Vermietung in Spanien erfordert Planung, Information und Sorgfalt. Mit IMMO ABROAD als Ihrem Partner sind Sie auf der sicheren Seite und können das Potenzial Ihrer spanischen Immobilie voll ausschöpfen. Unsere langjährige Erfahrung und unser Netzwerk vor Ort unterstützen Sie dabei umfassend – von der Lizenzierung bis zur laufenden Verwaltung. Starten Sie jetzt, Ihr Investment in Spanien sicher und gewinnbringend zu vermieten!