Plusvalia Steuer in Spanien 2025: Alles Wichtige wissen

Einleitung: Plusvalía Steuer in Spanien – Ein umfassender Überblick

Die Plusvalía Steuer ist ein zentrales Thema beim Immobilienverkauf in Spanien – insbesondere im Jahr 2025, da sich steuerliche Regelungen weiterhin verändern und anpassen. Viele Eigentümer, Käufer und Investoren stehen vor einer Vielzahl von Fragen: Was ist die Plusvalía Steuer überhaupt? Wer muss sie zahlen? Wie wird sie berechnet? Welche Rolle spielen Reformen und Urteile der letzten Jahre? Wie kann man rechtlich und steuerlich optimal agieren?

In diesem ausführlichen Leitfaden, speziell konzipiert für den hohen Anspruch von IMMO ABROAD-Kunden, erfahren Sie jedes Detail zur Plusvalía Steuer in Spanien für das Jahr 2025. Ob Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen, zu vererben oder zu schenken – dieser Ratgeber klärt alle Finanz-, Rechts- und Praxisthemen und gibt wertvolle Expertentipps.

Was ist die Plusvalía Steuer? Gesetzliche Grundlagen und Zweck

Die Plusvalía Steuer, offiziell als Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU) bezeichnet, ist eine kommunale Steuer in Spanien. Sie wird fällig beim Verkauf, bei der Schenkung oder beim Erbe einer städtischen Immobilie. Ihr Ziel ist es, den Wertzuwachs des Grundstücksanteils während des Besitzes zu besteuern.

Gesetzlich geregelt ist sie im Gesetz Real Decreto Legislativo 2/2004 in Spanien, wobei jede Gemeinde individuelle Regelungen hinsichtlich Steuersatz, Freibeträge und Berechnungsart treffen kann.

  • Nur städtische Grundstücke: Die Plusvalía Steuer betrifft ausschließlich Grundstücke mit städtischer Nutzung.
  • Grundstückswertzuwachs: Versteuert wird ausschließlich der Wertzuwachs des Bodens – nicht der aufstehende Bau.
  • Kommunales Steuerrecht: Die Einnahmen fließen den jeweiligen Gemeinden zu.

Wer ist steuerpflichtig? Verkäufer, Erben und Beschenkte

Die Pflicht zur Entrichtung der Plusvalía Steuer trifft unterschiedliche Gruppen – je nach Art der Eigentumsübertragung:

  1. Beim Immobilienverkauf: Der Verkäufer ist in der Regel steuerpflichtig, da er den Wertzuwachs des Grundstücks realisiert hat.
  2. Bei Schenkungen und Erbschaften: Der Erwerber, also der Beschenkte oder Erbe, haftet für die Plusvalía Steuer.
  3. Sonderfälle: Bei Verkäufen durch juristische Personen oder bei Verkäufen an Gebietsfremde können abweichende Regelungen gelten.

Die Steuerpflicht entsteht immer mit der tatsächlichen Übertragung des Eigentums. In einigen Fällen kann auch der neue Eigentümer in subsidiärer Haftung genommen werden, falls der Verkäufer seiner Pflicht nicht nachkommt.

Historische Entwicklung und rechtliche Änderungen der Plusvalía Steuer

Die Plusvalía Steuer hat sich im Laufe der Jahre deutlich verändert. Insbesondere Gerichtsentscheidungen aus jüngster Zeit haben ihre Anwendung massiv beeinflusst. Die bemerkenswertesten Entwicklungen:

  • Konstitutionelles Urteil 2017: Das spanische Verfassungsgericht erklärte Teile der Berechnungsmethodik für verfassungswidrig, wenn keine Wertsteigerung vorliegt.
  • Urteil von 2021: Die bisher gesetzliche Formel für die Berechnung wurde außer Kraft gesetzt. Gemeinden mussten neue Berechnungsmethoden einführen, die den tatsächlichen Wertzuwachs berücksichtigen.
  • Gesetzesnovelle 2022: Mit dem Real Decreto-ley 26/2021 wurde die Steuer umfassend reformiert: Neue Wahlmöglichkeiten, eine realitätsnähere Berechnung und Transparenz für den Steuerpflichtigen kamen hinzu.

Für 2025 ist weiterhin mit Anpassungen und einer stärkeren Digitalisierung der Verfahren zu rechnen.

Aktuelle Rechtslage und Berechnungsgrundlagen in 2025

Für das Jahr 2025 gelten die Reformen aus 2022 und fortlaufende Anpassungen auf Landes- und Gemeindeebene. Die entscheidenden Punkte der geltenden Plusvalía-Besteuerung:

  • Zwei Berechnungsmethoden:
    a) Objektive Methode (Pauschalmethode): Basierend auf festen Wertsteigerungskoeffizienten, angepasst an die Haltezeit.
    b) Reale Wertzuwachsmethode: Steuerpflichtige können alternativ den tatsächlichen Wertzuwachs (Differenz Verkaufspreis und Ankaufspreis des Grundstücks) vorlegen und den niedrigeren Betrag versteuern.
  • Wahlrecht: Steuerpflichtige können die Methode wählen, die für sie vorteilhafter ist.
  • Direkte Verbindung zum Katasterwert: Grundlage der Berechnung bleibt der Katasterwert des Bodens – nicht des Gebäudes am Grundstück.
  • Individuelle Gemeindesätze: Die Steuersätze und Höchstgrenzen können je Gemeinde unterschiedlich sein.

Wichtig: Selbst wenn ein realer Wertverlust nachweisbar ist, fällt keine Steuer an. Dies muss jedoch eigens nachgewiesen werden.

Fallbeispiele: Berechnung der Plusvalía Steuer 2025

Ein praxisnahes Verständnis ist für die richtige steuerliche Einschätzung essenziell. Je nach Sachlage und Gemeinde kann die Steuerlast erheblich variieren. Nachfolgend typische Szenarien:

Beispiel 1: Verkauf einer Immobilie mit hohem Wertzuwachs

  • Katasterwert Boden: 100.000 €
    Haltezeit: 10 Jahre
    Gemeindespezifischer Koeffizient: 0,10 (10% pro Jahr)
    Rechengang: 100.000 € x 0,10 x 10 = 100.000 €
    Basissteuerbetrag: 100.000 €
    Steuersatz: 30%
    Zu zahlende Plusvalía: 30.000 €

Beispiel 2: Verkauf mit geringem oder keinem Wertzuwachs

  • Kaufpreis (2015): 120.000 €
    Verkaufspreis (2025): 110.000 €
    Ergebnis: Wertverlust! Keine Plusvalía Steuer, sofern der Verlust nachgewiesen wird.

Beispiel 3: Anwendung der Alternativmethode

  • Die objektive Berechnung ergäbe laut Gemeinde 12.000 € Steuer, der tatsächliche Wertzuwachs liegt aber (nachweislich durch offizielle Unterlagen) nur bei 6.000 €. Der Steuerpflichtige kann den niedrigeren Wert wählen und muss nur 6.000 € versteuern.

Dies unterstreicht die Bedeutung einer individuellen Prüfung und gegebenenfalls professioneller Beratung.

Regionale Unterschiede und Gemeindeautonomie

Die Plusvalía Steuer ist keine nationale Steuer, sondern wird auf kommunaler Ebene erhoben. Deshalb gibt es teils erhebliche Unterschiede bei Steuersätzen, Freibeträgen und Verfahren zwischen beliebten Regionen wie Andalusien, Valencia, Katalonien oder der Costa Blanca.

Unterschiede im Detail

  • Steuersätze: Können von 5% bis über 30% reichen – je nach Gemeinde!
  • Mindestfreibeträge und Freibeträge: Manche Ortschaften haben Freibeträge für nahe Angehörige (z. B. Kinder, Ehegatten).
  • Verfahren: Einige Gemeinden setzen auf digitale Kommunikation; andere arbeiten noch rein papierbasiert.
  • Fristen: Die Meldefrist für die Plusvalía Steuer liegt meist zwischen 30 und 180 Tagen ab Eigentumsübertragung.

Für spezifische Immobilien muss daher immer die geltende Kommunalsatzung konsultiert werden.

Fristen, Pflichten und Verfahren bei der Steuererklärung

Nach der Eigentumsübertragung – sei es durch Verkauf, Erbe oder Schenkung – beginnt für den Steuerpflichtigen die „Uhr zu ticken“. Die wichtigsten Aspekte:

  1. Frist zur Anzeige: Üblicherweise 30 Tage nach dem Beurkundungsdatum beim Verkauf, 6 Monate bei Tod des Erblassers. Je Gemeinde können Fristen abweichen.
  2. Einreichung der Erklärung: Übermittlung an das Steuerbüro der Gemeinde, meist persönlich oder digital.
  3. Belege: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Katasterauszug, Nachweis des Kaufpreises, Angaben zur Haltezeit und Personaldaten.
  4. Steuerbescheid: Nach Prüfung erlässt die Gemeinde den Steuerbescheid; der Betrag ist innerhalb einer festgesetzten Frist zu begleichen.
  5. Verspätung: Verspätete Anzeigen können Bußgelder und Zuschläge nach sich ziehen.

Eine fachkundig und fristgerecht ausgeführte Erklärung schützt vor Sanktionen und bietet auch Gestaltungsmöglichkeiten.

Plusvalía Steuer beim Erbe und bei Schenkung

Neben Immobilienverkäufen ist die Plusvalía Steuer auch beim Erbe und bei Schenkungen eines städtischen Grundstücks zu entrichten. Allerdings gibt es entscheidende Unterschiede zur Verkaufsbesteuerung:

  • Die Steuerpflicht trifft den Erben oder Beschenkten.
  • Frist: Eine Anzeige nach dem Erbfall muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Verlängerung um weitere 6 Monate ist beantragbar.
  • Viele Gemeinden räumen Freibeträge oder Steuerermäßigungen für nahe Angehörige ein.
  • Die Berechnungsmethodik bleibt wie beim Verkauf, die Haltezeit beginnt mit dem Erwerb durch den Verstorbenen.

Es ist ratsam, die Regelungen der betroffenen Gemeinde und des Bundeslands genau zu prüfen, insbesondere bei komplexen Familiensituationen oder mehreren Erben.

Reform und Digitalisierung ab 2022 – Ausblick für 2025

Die letzten Jahre standen im Zeichen einer tiefgreifenden Reform der Plusvalía Steuer. Auch für das Jahr 2025 ist ein Trend klar erkennbar:

Wichtige Neuerungen:

  • Digitale Abwicklung: Immer mehr Gemeinden bieten vollständig elektronische Verfahren, inklusive Online-Antrag und Online-Bescheid.
  • Mehr Transparenz: Die individuellen Berechnungen und Steuertarife werden digital zugänglich gemacht.
  • Schnellere Bearbeitung: Durch Digitalisierung sinkt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer erheblich.
  • Verbesserte Rechtssicherheit: Mit der neuen Wahlmöglichkeit zwischen Objektiv- und Realmethode ist die Steuergerechigkeit gestiegen.

Zukünftige Entwicklungen werden zusätzliche Verbesserungen für Eigentümer sowie eine Vereinheitlichung der Abläufe bringen.

Die Rolle von IMMO ABROAD bei der Plusvalía Steuer

Die Thematik der Plusvalía Steuer kann komplex, unübersichtlich und zeitintensiv sein. IMMO ABROAD begleitet Eigentümer, Verkäufer, Käufer, Erben und Investoren mit umfassender Erfahrung und tiefgreifendem Know-how.

Leistungsspektrum im Überblick

  • Professionelle Beratung: Analyse der individuellen Situation, Erklärung der konkreten Steuerpflicht und optimalen Vorgehensweise.
  • Vorbereitung der Unterlagen: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise.
  • Antragsservice: Einreichung und digitale Abwicklung der Plusvalía Steuererklärung bei der zuständigen Gemeinde.
  • Nachbearbeitung und Kommunikation: Klärung von Rückfragen mit der Gemeinde, Unterstützung bei Einsprüchen oder Nachforderungen.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit: IMMO ABROAD arbeitet absolut diskret, transparent und im Sinne des Kunden.

Mit IMMO ABROAD profitieren Immobilienbesitzer in Spanien von einem Service, der höchste rechtliche und fachliche Standards garantiert.

Tipps zur Minimierung der Plusvalía Steuerlast

Eine hohe Plusvalía Besteuerung kann den Gewinn beim Immobilienverkauf oder -übergang schmälern. Mit strategischer Planung lässt sich die Steuer jedoch oftmals reduzieren:

  1. Prüfung des realen Wertzuwachses: Ist nachweisbar kein Gewinn entstanden, kann die Steuerpflicht ganz entfallen.
  2. Wahl der günstigeren Berechnungsmethode: Seit 2022 besteht ein Wahlrecht – die richtige Methode bringt spürbare Vorteile.
  3. Professionelle Dokumentation: Eine sorgfältige Dokumentation aller Erwerbs- und Verkaufskosten sowie Instandhaltungskosten verringert den steuerlich relevanten Wertzuwachs.
  4. Frühzeitige Beratung: Eine professionelle Steuerberatung vermeidet Fehler, die teure Nachzahlungen oder Sanktionen zur Folge haben können.
  5. Nutzung von Freibeträgen: In Erb- und Schenkungsfällen stehen häufig großzügige Freibeträge zur Verfügung.

Transparenz, Gründlichkeit und proaktives Handeln sind die Schlüssel zur Steueroptimierung.

Häufige Fehler und wichtige Praxishinweise

Viele Steuerpflichtige machen bei der Erklärung oder Bezahlung der Plusvalía Steuer teure Fehler. Zu den häufigsten Problemen gehören:

  • Falsche Berechnungen: Veraltete Methoden oder ungenaue Koeffizienten führen zu einer zu hohen Steuerlast.
  • Nichtbeachtung von Fristen: Versäumte Fristen verursachen Verzugszinsen und Bußgelder.
  • Unvollständige Dokumentation: Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung oder verhindern den steuerlichen Abzug.
  • Keine Prüfung des tatsächlichen Wertzuwachses: So wird mitunter zu viel Steuer gezahlt.
  • Unzureichende Beratung: Durch Eigeninitiative oder unqualifizierte Beratungen wird unnötig viel gezahlt.

IMMO ABROAD empfiehlt eine sorgfältige, rechtzeitige Planung in allen Belangen rund um die Plusvalía Steuer.

Aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

Die spanische Justiz hat in den letzten Jahren die Plusvalía Steuer mehrmals auf den Prüfstand gestellt, was nachhaltig Einfluss auf Praxis und Gesetzgebung hat.

  • Keine Steuer bei Wertverlust: Gerichte bestätigen: Wer nachweisbar Verlust macht, muss keine Plusvalía Steuer zahlen.
  • Individuelles Wahlrecht: Steuerpflichtige haben Anspruch darauf, die für sie günstigste Methode anzuwenden.
  • Rückwirkende Korrekturen: Betroffene können unter bestimmten Bedingungen bereits gezahlte Plusvalía Steuern teilweise zurückfordern, wenn sie auf unrichtiger Berechnung beruhen.

Aktuelle Prozesse bestätigen den Trend zu mehr Steuerfairness – erfordern allerdings eine individuelle Analyse im Einzelfall.

Plusvalía Steuer und andere spanische Immobiliensteuern – Abgrenzung und Unterschiede

Im spanischen Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von Immobiliensteuern. Die Plusvalía Steuer ist nicht mit folgenden Abgaben zu verwechseln:

  • IRPF (Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn): Privatpersonen zahlen bei Wertgewinn auf die gesamte Immobilie Abgeltungssteuer.
  • Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI): Die jährliche Grundsteuer auf den Katasterwert einer Immobilie.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Je nach Wert des übertragenen Vermögens, Land und Verwandtschaftsgrad.

Nur die Plusvalía Steuer bezieht sich explizit auf den Wertzuwachs des städtischen Grundstückanteils und ist rein kommunal geregelt.

Plusvalía Steuer für Nichtresidenten – Besondere Hinweise

Immobilieneigentum durch im Ausland Ansässige (no residentes) unterliegt ebenfalls der Plusvalía Steuer bei Verkauf, Schenkung oder Erbe. Nichtresidenten sollten Folgendes beachten:

  • Die Steuerpflicht besteht unabhängig vom Wohnsitz in Spanien.
  • Die Plusvalía Steuer ist zusätzlich zu anderen Steuern, wie der capital gains tax und der Quellensteuer für Nichtresidenten, zu entrichten.
  • Die Abwicklung erfolgt häufig über einen steuerlichen Vertreter beim Verkauf.

Unkenntnis der Fristen oder Verfahren kann hier schnell zu erheblichen Nachteilen führen. Eine individuelle, professionelle Betreuung ist anzuraten.

Umgang mit Bescheiden, Widerspruch und Rückforderung der Plusvalía Steuer

Hat die Gemeinde die Plusvalía Steuer festgesetzt, können Steuerpflichtige den Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen, beispielsweise bei nachgewiesenem Wertverlust oder fehlerhafter Berechnung.

  1. Laufende Fristen: Ein Widerspruch ist binnen eines Monats ab Zustellung des Bescheids einzulegen.
  2. Erforderliche Unterlagen: Nachweis des tatsächlichen Kauf- und Verkaufspreises, Gutachten, Verträge, Urkunden.
  3. Rückforderungsrecht: Bei unrechtmäßiger Doppelbesteuerung, fehlerhaften Grundwerten oder verfassungswidriger Anwendung können gezahlte Beträge erstattet werden.

IMMO ABROAD begleitet seine Kunden bei der sorgfältigen Prüfung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

Steuerliche Auswirkungen auf Käufer und Verkäufer – strategische Überlegungen

Der Steueranteil durch die Plusvalía Steuer hat einen direkten Einfluss auf die Rendite und Liquidität bei Immobilienveräußerungen und –übertragungen. Daher empfiehlt sich:

  • Verkäufer: Eine umfassende Berechnung der Steuerlast und Anpassung des Verkaufspreises, um keine Einbußen hinnehmen zu müssen.
  • Käufer: Prüfung im Vorfeld, ob mögliche Steuerrückstände aus Vorveräußerungen bestehen (subsidiäre Haftung!).
  • Erben: Einschätzung des optimalen Zeitpunkts und der günstigsten Übertragungswege für spätere Veräußerung oder Nutzung.

IMMO ABROAD erstellt hierfür maßgeschneiderte Analysen und gibt klare Handlungsempfehlungen.

Fallstudien: Plusvalía Steuer in verschiedenen Lebenssituationen

Die steuerliche Belastung und der optimale Umgang mit der Plusvalía Steuer kann sich je nach persönlicher Lebenssituation sehr unterschiedlich gestalten:

1. Verkauf durch langjährigen Eigentümer

Ein Eigentümer, der seine Immobilie langjährig gehalten und einen erheblichen Wertzuwachs des Grundstücksanteils erfahren hat, muss die Plusvalía Steuer einkalkulieren. Durch die Wahl der realen Wertzuwachsmethode kann die Steuerlast meist reduziert werden, sofern nachweisbare Kosten abgezogen werden.

2. Erwerb durch Erbfall

Ein Erbe kann häufig steuerliche Freibeträge und familienbezogene Ermäßigungen nutzen. Eine klare Dokumentation der Besitzverhältnisse und Erwerbsdaten ist hierbei unerlässlich.

3. Verkauf nach nur kurzer Haltezeit mit geringem Gewinn

Wer seine Immobilie schon nach wenigen Jahren weiterverkauft, kann je nach Wertentwicklung und Marktlage die Steuerlast oft niedrig halten oder vollständig vermeiden, sofern entweder der reale Wertzuwachs minimal oder nicht vorhanden ist.

4. Verkauf mit dokumentiertem Verlust

Hier ermöglicht die aktuelle Rechtsprechung, dass keine Plusvalía Steuer anfällt, sofern der Verlust nach Aktenlage klar belegt ist.

5. Übertragung im Rahmen einer Schenkung

Auch bei Schenkungen empfiehlt es sich, den Wertzuwachs aktuell nach Marktentwicklung und Aktenlage exakt zu erfassen und nachzuweisen.

IMMO ABROAD nimmt für jede Kundensituation eine persönliche Einschätzung und sorgfältige Planung vor, um die Steuerlast zu minimieren.

Zusammenarbeit mit dem Notar: Schnittstellen zur Plusvalía Steuer

Beim Immobilienverkauf oder bei der Übertragung ist der Notar eine zentrale Schnittstelle auch für die Plusvalía Steuer:

  • Pflichtinformation: Im Rahmen der notariellen Beurkundung klärt der Notar über die Steuerpflicht und die Fristen auf.
  • Vorbereitende Dokumentation: Die vom Notar ausgestellte öffentliche Urkunde ist zentraler Nachweis für die Steuererklärung.
  • Direkte Übermittlung: In vielen Gemeinden leiten Notare die Informationen direkt an die Steuerämter weiter.

Die enge Verzahnung zwischen Notariat und Steuerbehörden beschleunigt die Abwicklung und reduziert das Fehlerpotenzial.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Plusvalía Steuer 2025

  • Muss ich immer Plusvalía Steuer zahlen?
    Nein, nur bei nachweisbarem Wertzuwachs fällt die Steuer an. Bei Verlust oder Stagnation entfällt sie.
  • Wie hoch ist der Steuersatz?
    Er variiert je nach Gemeinde und beträgt meist zwischen 5 und 30 Prozent des Wertzuwachses.
  • Welche Unterlagen benötige ich?
    Katasterauszug, notarielle Urkunden, Kauf- und Verkaufverträge, Nachweise über Kaufpreis/Verkaufspreis.
  • Was passiert bei verspäteter Meldung?
    Es drohen Bußgelder und Verzugszinsen. Im schlimmsten Fall auch steuerliche Nachforderungen für den neuen Eigentümer.
  • Was kann IMMO ABROAD für mich tun?
    Umfassende Beratung, Detailprüfung, Erklärung der Steuer, Antragstellung sowie Rechtsdurchsetzung im Streitfall.

Abschließende Bewertung und Empfehlungen

Die Plusvalía Steuer zählt zu den wichtigsten fiskalischen Faktoren bei städtischem Immobilieneigentum in Spanien. Dank der aktuellen Gesetzeslage und anhaltenden Reformen bietet sich dem Steuerpflichtigen 2025 eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch Herausforderungen.

Mit fachlichem Know-how, einer individuellen Strategie und der Unterstützung von IMMO ABROAD lässt sich die eigene Steuerlast optimal gestalten. Rechtssicherheit, Kostentransparenz und eine zielgerichtete Vorgehensweise sichern nachhaltigen Erfolg.

Für weitere Detailfragen, individuelle Berechnungen oder Hilfe bei konkreten Steuerangelegenheiten empfiehlt sich der direkte Dialog mit IMMO ABROAD – Ihrem Spezialisten für exzellente Beratung auf dem spanischen Immobilienmarkt.

Glossar: Zentrale Begriffe rund um die Plusvalía Steuer

  • Katasterwert: Der amtlich festgesetzte Wert eines Grundstücks, auf dessen Basis viele Steuern berechnet werden.
  • Steuersatz: Prozentualer Anteil zur Berechnung der Steuer auf den festgestellten Wertzuwachs.
  • Haltezeit: Zeitraum, in dem der Verkäufer das Eigentum an dem Grundstück hatte.
  • Objektive Methode: Pauschale Berechnung nach gesetzlichen Tabellen und Koeffizienten.
  • Reale Wertzuwachsmethode: Berechnung auf Basis der effektiven Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis.
  • Widerspruch: Rechtlicher Einspruch gegen den Steuerbescheid.
  • Freibetrag: Steuerfreier Anteil oder Reduzierung, meist für enge Familienangehörige.
  • Bodenwert: Wert des Grundstücks, ohne Berücksichtigung baulicher Anlagen.

Schlusswort

Die Plusvalía Steuer erreicht im Jahr 2025 eine neue Transparenz und Fairness. Dank der aktuellen Gesetzeslage profitieren Immobilienbesitzer in Spanien von Wahlmöglichkeiten und Rechtssicherheit. Damit die Besteuerung optimal und ohne unangenehme Überraschungen verläuft, empfiehlt sich eine individuelle Planung und kompetente Beratung.

IMMO ABROAD steht Ihnen als starker, erfahrener Partner bei allen Fragen, Berechnungen und Verfahren rund um die Plusvalía Steuer und jede weitere Immobilientransaktion in Spanien zur Seite.