Welche Dokumente benötigt man für eine Hypothek in Spanien?

Einleitung: Der Weg zur Hypothek in Spanien

Die Suche nach einer eigenen Immobilie in Spanien ist für viele ein Lebenstraum. Das sonnige Klima, traumhafte Strände und ein entspanntes Lebensgefühl machen das Land seit jeher zu einem der begehrtesten Ziele von Immobilienkäufern aus aller Welt. Doch sobald der Entschluss zum Immobilienkauf steht, rückt das Thema Finanzierung in den Vordergrund. Wer eine Hypothek in Spanien aufnehmen möchte, sieht sich mit einer Vielzahl von Dokumenten und bürokratischen Anforderungen konfrontiert, die sich deutlich von denen im eigenen Land unterscheiden können.

IMMO ABROAD erklärt ausführlich, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen, wie der Ablauf bei der Beantragung einer Hypothek funktioniert, welche Besonderheiten für Ausländer gelten und welche Tipps Ihnen den Weg zu Ihrer Traumimmobilie in Spanien erleichtern.

Grundlagen des spanischen Hypothekensystems

Um zu verstehen, welche Dokumente für eine Hypothek in Spanien nötig sind, ist es wichtig, sich zunächst mit dem lokalen Hypothekensystem vertraut zu machen. Die spanischen Banken und Kreditinstitute prüfen jeden Antrag genau und verlangen umfangreiche Nachweise, um das Risiko zu minimieren. Auch wenn die Verfahren teilweise standardisiert sind, können Unterschiede zwischen den Banken bestehen.

In Spanien gelten oft spezifische Voraussetzungen für Nicht-Residenten, die ein Haus am Meer, eine Finca im Hinterland oder eine elegante Stadtwohnung erwerben möchten. Die Konditionen hängen vom Status des Antragstellers (Residencia/Nicht-Residencia), der Höhe des Eigenkapitals, dem Verwendungszweck der Immobilie (Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz, Investition), der gewünschten Laufzeit und weiteren Faktoren ab.

Klassische Hypothekenmodelle in Spanien

  • Annuitätendarlehen: Monatliche Raten bleiben über die Laufzeit gleich.
  • Kredit mit variablem Zinssatz: Die Zinsen werden üblicherweise halbjährlich oder jährlich angepasst.
  • Festzinsdarlehen: Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit konstant.

Alle Modelle setzen voraus, dass umfangreiche Dokumente eingereicht werden, um das eigene Einkommen, die Bonität und den Verwendungszweck transparent nachzuweisen.

Wer kann eine Hypothek in Spanien beantragen?

Nicht nur spanische Staatsbürger, sondern auch Ausländer, darunter viele EU-Bürger, haben die Möglichkeit, in Spanien eine Hypothek aufzunehmen. Der Prozess unterscheidet sich für Residenten und Nicht-Residenten, wobei für Letztere oft strengere Voraussetzungen und weniger günstige Konditionen gelten.

  • Residenten: Personen, die ihren Lebensmittelpunkt und steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben, profitieren meist von attraktiveren Bedingungen und höheren Beleihungswerten.
  • Nicht-Residenten: Wer weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt, gilt als Nicht-Resident. Für diese Gruppe ist die maximale Beleihung in der Regel geringer, meist bei 60–70% des Immobilienwertes.

Beide Gruppen müssen nahezu die gleichen Unterlagen einreichen, wobei die Prüfung für Ausländer oft detaillierter ausfällt.

Die wichtigsten Dokumente für den Hypothekenantrag

Spanische Banken sind verpflichtet, umfangreiche Dokumente von jedem Hypothekenantragsteller zu verlangen, ganz gleich ob Sie in Spanien leben oder nicht. Die Nachweise müssen belegen, dass Sie kreditwürdig sind und die monatlichen Raten langfristig bedienen können. Die im Folgenden aufgelisteten Dokumente werden in der Regel für jeden Kreditnehmer (bei Ehepaaren oder Miteigentümern für beide Personen) benötigt.

1. Identitätsnachweis

  • Reisepass oder Personalausweis (EU-Bürger): Der Reisepass (alternativ: Personalausweis) muss im Original und als Kopie vorliegen, Seiten mit biometrischen Daten und dem Foto müssen gut lesbar sein.
  • NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero): Für jede Immobilien- oder Finanztransaktion in Spanien benötigen Ausländer eine NIE. Sie wird vom spanischen Innenministerium ausgestellt und dient der steuerlichen Identifikation.

2. Einkommensnachweise

Banken möchten sicherstellen, dass Sie sich die Kreditraten leisten können. Die Nachweise unterscheiden sich, je nachdem ob Sie Angestellter, Selbständiger oder Rentner sind:

  1. Angestellte:
    • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 3–6 Monate (in Spanien: "nóminas")
    • Arbeitsvertrag (möglichst unbefristet) – Kopie und ggf. Übersetzung ins Spanische
    • Jährliche Steuererklärung(en) des Heimatlandes (meist "Declaración de la Renta")
  2. Selbstständige/Freiberufler:
    • Letzte Einkommenssteuererklärung(en)
    • Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten Jahre
    • Nachweis einer aktiven selbstständigen Tätigkeit (z.B. Handelsregisterauszug, Zertifikate, Kundenverträge)
  3. Rentner:
    • Nachweis über Pensionszahlungen/Rentenbescheid
    • Bankauszüge mit regelmäßigen Zahlungseingängen

In jedem Fall müssen die Dokumente aktuell sein und falls notwendig ins Spanische übersetzt und teils durch einen vereidigten Übersetzer ("traductor jurado") beglaubigt werden.

3. Steuerliche Nachweise

  • Jahressteuerbescheide der letzten 1–2 Steuerjahre aus dem Heimatland
  • Formblätter oder Nachweise über gezahlte Einkommen- und/oder Körperschaftssteuer
  • Falls erforderlich: Nachweis der in Spanien gezahlten Steuern (für Residenten)
  • Erklärung über steuerlichen Wohnsitz, zum Beispiel mittels Formblatt 30/IRPF

4. Kontoauszüge der letzten Monate

Es werden die vollständigen Auszüge in Kopie verlangt – typischerweise der letzten drei bis sechs Monate. Hiermit will die Bank Einsicht in Zahlungsmoral, Lebenshaltungskosten und Sparverhalten gewinnen.

  • Kontoauszüge aller relevanten Konten
  • Angaben zu wiederkehrenden Belastungen (Miete, Leasing etc.)

5. Nachweise über bestehende Kredite und Verbindlichkeiten

  • Informationen zu laufenden Kreditverträgen (z.B. Hypothek, Kfz-Leasing, Privatkredite)
  • Höhe der monatlichen Rückzahlungen
  • Kreditlaufzeit
  • Restschuld

Die Bank prüft so, wie hoch Ihre monatliche Gesamtbelastung ist, und ob diese im Verhältnis zu Ihrem Einkommen steht.

6. Nachweis über Eigenmittel (Kapitalnachweis)

Ein Muss für jeden Hypothekenantrag: Sie müssen belegen, dass Sie über ausreichendes Eigenkapital verfügen, um die Anzahlung (meist zwischen 30–40% des Kaufpreises) sowie die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notargebühren etc.) zu begleichen.

  • Kontoauszüge oder Sparbuchauszüge
  • Bestätigung über Herkunft der Gelder ("Herkunftsnachweis")
  • Geschenk- oder Schenkungsverträge (im Fall von Zuwendungen durch Familie)

7. Nachweis über Zahlungsvergangenheit (Schufa / Bonität)

Banken verlangen einen Nachweis Ihrer Kredithistorie aus dem Heimatland. In Deutschland ist dies gewöhnlich die Schufa-Auskunft oder ein gleichwertiges Dokument. In anderen Ländern sind dies vergleichbare Institutionen (Credit Check, Credit Report).

8. Informationen und Unterlagen zur Immobilie

  • Kaufabsichtserklärung ("reserva" oder "arras contract")
  • Grundbuchauszug (Nota simple): Dokumentiert den Eigentümer, Hypothekenlasten, Beschränkungen
  • Lageplan, Baujahr, Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética)
  • Katasterauszug (Referencia catastral)
  • Baujahr, Größe und Zustand der Immobilie
  • Reservierungs- oder Anzahlungsbeleg

Einige Dokumente erhalten Sie vom Verkäufer bzw. Makler, andere werden gemeinsam mit dem Notar zusammengestellt.

9. Immobilienbewertung und Gutachten

Ein offizielles Gutachten (Tasación) ist Voraussetzung für die Finanzierung. Es wird von einem unabhängigen, von der Bank anerkannten Gutachter durchgeführt. Das Gutachten legt den Beleihungswert der Immobilie fest, der sich von Kaufpreis und Marktwert unterscheiden kann.

  • Auftrag und Kosten gehen meist zu Lasten des Käufers
  • Das Gutachten ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig (meist 3–6 Monate)
  • Die Bank gewährt die Hypothek ausschließlich auf Grundlage dieses Wertes

10. Sonstige persönliche Unterlagen

  • Familienstandsurkunde (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunden von Kindern (bei gemeinsamer Finanzierung oder Erbschaftsregelung)
  • Testamente oder Erbregelungen (falls relevant)
  • Wohnsitznachweis (z.B. aktuelle Meldebescheinigung, Stromrechnung)
  • Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Der Antragstellungsprozess: Schritt für Schritt

Vom Wunsch zur eigenen Immobilie bis zur finalen Kreditvergabe führt der Hypothekenprozess in Spanien durch mehrere klar definierte Stufen. Mit gründlicher Vorbereitung und professioneller Begleitung lassen sich Stolperfallen vermeiden.

1. Beratung und Vorgespräch

Bevor Sie Dokumente einsammeln, empfiehlt sich ein Orientierungsgespräch mit Experten, um die eigenen Möglichkeiten und Alternativen auszuloten. IMMO ABROAD berät Sie individuell und prüft, welches Kreditmodell und welche Bank zu Ihrem Profil passen.

2. Zusammenstellung aller Unterlagen

Dieser Schritt ist entscheidend: Die Qualität und Vollständigkeit Ihrer Dokumentenmappe beeinflusst entscheidend, wie rasch die Bank prüft und entscheidet. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen verursachen Verzögerungen oder Ablehnungen.

  • Alle Unterlagen gesammelt, geprüft und ggf. übersetzt/beglaubigt bereitstellen
  • Checkliste regelmäßig abgleichen und Aktualität sicherstellen

3. Hypothekenantrag an die Bank

Mit Unterstützung Ihrer Immobilien- oder Finanzexperten wird Ihr Antrag samt vollständiger Dokumente bei der ausgewählten Bank eingereicht. Die Bank prüft die Angaben und kann bei Bedarf weitere Nachweise oder Rückfragen stellen.

4. Bewertung der Bonität und Risikoprüfung

Die Bank bewertet Ihre finanzielle Situation, prüft, ob die monatliche Belastung tragbar ist und entscheidet dann über die maximale Hypothekensumme. In dieser Phase können erneute Rückfragen oder Anforderungen weiterer Dokumente erfolgen.

  • Bei positiven Ergebnis: Vorläufige Finanzierungsgenehmigung ("pre-aprobación")
  • Bei negativen Ergebnis: Ablehnung oder Wunsch nach zusätzlichen Nachweisen

5. Beauftragung des Gutachtens

Das unabhängige Gutachten wird beauftragt, sobald die Bank sieht, dass Ihre Unterlagen in Ordnung und die Bonität gegeben ist. Auf Basis des Gutachtens wird der Beleihungswert festgelegt, der als Grundlage für die maximale Kredithöhe dient.

6. Annahme des Kreditangebotes

Die Bank unterbreitet Ihnen nun ein konkretes Kreditangebot mit allen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Ratenhöhe, Nebenkostenregelung etc.). Prüfen Sie die Angebote sorgfältig, gerne auch unter Zuhilfenahme Ihrer Berater von IMMO ABROAD.

7. Unterzeichnung des Hypothekenvertrags beim Notar

Alle Hypotheken in Spanien werden öffentlich beurkundet. Die finale Unterzeichnung erfolgt in Gegenwart eines Notars, zeitgleich mit dem Kaufvertrag über die Immobilie ("escritura pública de compraventa"). Erst nach Eintragung im Grundbuch wird die Hypothek rechtswirksam und die Auszahlung freigegeben.

Besondere Anforderungen für ausländische Antragsteller

Für Käufer aus dem Ausland gelten – neben dem genannten Grundsatz – einige zusätzliche Vorgaben:

  • Alle Dokumente müssen in Spanisch oder, falls im Original in einer anderen Sprache, von einem vereidigten Übersetzer (traductor jurado) übersetzt sein.
  • Internationale Kontobewegungen und Gelder müssen transparent belegt werden (aus Geldwäschegründen – Herkunftsnachweis erforderlich).
  • Kontaktdaten und Anschrift im Heimatland sowie eine korrekte steuerliche Einstufung sind unerlässlich.
  • Einkommensnachweise müssen von den jeweiligen Behörden lückenlos belegt werden.
  • Die vom Kreditnehmer geforderte NIE-Nummer ist für alle Immobiliengeschäfte ein Muss.

Rolle von Gutachtern, Notaren und Beratern

Der Erwerb einer Immobilie in Spanien wird im Vergleich zu anderen Ländern besonders von folgenden Fachleuten begleitet:

  • Unabhängige Gutachter (Tasadores): Sie bewerten den Immobilienwert und stellen das Gutachten für die Bank aus.
  • Notare: Verantwortlich für die Beurkundung von Kauf- und Hypothekenvertrag. Sie prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Identität und Geschäftsfähigkeit der Parteien sicher und erklären die rechtlichen Konsequenzen des Vertragsabschlusses.
  • Steuerberater / Anwälte: Gerade bei komplexeren Finanzierungen oder Vermögensstrukturen empfiehlt sich die Hinzuziehung eines erfahrenen Steuer- oder Rechtsberaters.
  • Sachverständige/Übersetzer: Beglaubigen und übersetzen bei Bedarf wichtige Unterlagen.

Ein koordiniertes Zusammenspiel ist der Schlüssel zu einer zügigen, rechtssicheren und sorgenfreien Abwicklung.

Prüfung der Dokumentation durch die Bank – Was wird besonders beachtet?

Die Banken in Spanien haben umfangreiche interne Prüfprozesse etabliert. Folgende Aspekte stehen im Zentrum der Beurteilung:

  • Echtheit und Aktualität der Dokumente: Falsche oder veraltete Belege führen zu sofortiger Ablehnung.
  • Transparente Herkunft der Gelder (Anti-Geldwäsche): Die Bank muss sicherstellen, dass keine Schwarzgelder oder Gelder aus illegalen Quellen im Spiel sind.
  • Konsistenz aller Angaben: Die Bank überprüft, ob Angaben in verschiedenen Unterlagen widerspruchsfrei sind.
  • Darlehenshöhe und monatliche Belastung: In der Regel wünschen Banken, dass Ihre monatliche Hypothekenrate maximal 30–35% Ihres gesicherten Nettoeinkommens beträgt.
  • Eintragungen im Grundbuch: Die Immobilie sollte lastenfrei oder unbelastet sein, andernfalls sind Sondervereinbarungen zu treffen.
  • Bonitätsprüfung (Schufa, Kreditwürdigkeit): Eintragungen über Rückstände oder außerordentliche Belastungen führen zur Ablehnung.

Was tun bei länderspezifischen Besonderheiten?

Insbesondere Antragsteller aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz müssen darauf achten, dass fremdsprachige Unterlagen korrekt ins Spanische übertragen werden. Steuerbescheide, Bilanzunterlagen oder andere länderspezifische Nachweise werden nicht immer im Ursprungsland in der gewünschten Form ausgestellt. Im Zweifel hilft eine frühzeitige Abstimmung mit den Experten von IMMO ABROAD.

Auch die Nachweispflichten für das Herkunftsland der Eigenmittel und der Nachweis einer "weißen Weste" müssen oft mit Originalurkunden und offiziellen Übersetzungen belegt werden, um Geldwäschevorschriften EU-weit zu erfüllen.

Häufige Fehlerquellen und wie man sie vermeidet

  • Unvollständige Unterlagen: Jede Lücke in den Dokumenten verzögert den Prozess. Nutzen Sie eine strukturierte Checkliste!
  • Veraltete Originale: Dokumente sollten möglichst frisch (nicht älter als drei Monate) vorgelegt werden, besonders Kontoauszüge und Bescheide.
  • Fehlende Übersetzungen: Jede Bank verlangt beglaubigte spanische Übersetzungen aller Fremdsprachenunterlagen.
  • Unklare Herkunft der Eigenmittel: Schenkungen oder Überweisungen aus anderen Ländern müssen klar belegt sein (Schenkungsvertrag, Überweisungsbelege).
  • Nichterhaltene oder fehlerhafte NIE-Nummer: Ohne Vorlage der richtigen NIE ist kein Hypothekenantrag möglich.
  • Kreditwürdigkeit wird überschätzt: Banken prüfen sehr streng – überschätzen Sie nicht Ihren finanziellen Spielraum.

Unterschiede bei Immobilienarten: Neubau, Bestand, Ferienobjekt

Der Dokumentations- und Antragsaufwand kann je nach Art der Immobilie variieren:

Neubauimmobilien

  • Baugenehmigung und Fertigstellungserklärung (Licencia de Primera Ocupación)
  • Bauträgerverträge mit Zahlungsplan
  • Sicherheitsbürgschaften oder Bankgarantien

Bestandsimmobilien

  • Nota simple mit aktuellen Lasten
  • Nachweis der Grundsteuerbezahlung (IBI-Quittungen der letzten Jahre)

Ferienobjekte & gewerbliche Anlagen

  • Erlaubnis zur Ferienvermietung, falls angestrebt
  • Eventuell Gewerbenachweise und zusätzliche steuerliche Dokumente

Fazit: Ihre vollständige Dokumenten-Checkliste

Wer eine Hypothek in Spanien beantragen möchte, sollte umfassende Vorbereitung, Sorgfalt und Professionalität mitbringen. Mit einer vollständigen, aktuellen und korrekt übersetzten Dokumentenmappe erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle und erfolgreiche Finanzierungszusage. Die Spezialisten von IMMO ABROAD begleiten Sie gerne auf jedem Schritt und helfen, alle Dokumente zusammenzustellen und etwaige Stolpersteine zu vermeiden.

Hier zusammengefasst Ihre Checkliste:

  • Reisepass oder Ausweis (Kopie und Original)
  • NIE-Nummer
  • Einkommensnachweise gemäß Status (Angestellter/Selbständiger/Rentner)
  • Lohnabrechnungen und Steuerbescheide
  • Bankkontoauszüge (3–6 Monate)
  • Nachweis bestehender Kredite und Verbindlichkeiten
  • Bonitätsnachweis (Schufa etc.)
  • Nachweis über Eigenmittel und deren Herkunft
  • Immobiliendokumente (Grundbuchauszug, Kataster, Energieausweis etc.)
  • Gutachten nach Bankenstandard
  • Familienstandsnachweis, Meldebescheinigung etc.

Mit strukturierter Vorbereitung lassen sich Missverständnisse und Verzögerungen vermeiden, sodass Ihrem Traum von einer eigenen Immobilie in Spanien schon bald nichts mehr im Wege steht.

Zusätzliche Tipps für einen erfolgreichen Hypothekenantrag in Spanien

  1. Frühzeitig Expertenrat einholen: Um unnötige Fehler im Antragsprozess zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits bei der Planung erfahrene Spezialisten einzubinden.
  2. Eigene Bonität realistisch einschätzen: Prüfen Sie vorab Ihre monatlichen Belastungsgrenzen und gestalten Sie die Finanzierung solide.
  3. Regelmäßige Rücksprache mit Beratern: Nutzen Sie den Kontakt zu IMMO ABROAD, um jede neue Anforderung zügig zu erfüllen und auf Nachfragen rasch zu reagieren.
  4. Dokumentenmappe sauber strukturieren: Übersichtliche Ablage erspart Rückfragen und sorgt für einen schnellen Bearbeitungsprozess.
  5. Wünsche und Möglichkeiten offen kommunizieren: Je klarer Ihre Vorstellungen, desto gezielter können passende Finanzierungsmodelle angeboten werden.
  6. Flexibilität behalten: Ein Finanzierungsvorschlag ist kein Zwang – bei ungünstigen Konditionen können weitere Optionen geprüft werden.

Spanische Hypothekenprozesse sind anspruchsvoll, aber mit sorgfältiger Vorbereitung und der richtigen Unterstützung gelingt Ihr Schritt ins Eigenheim sicher, schnell und transparent.

Glossar wichtiger Begriffe zur spanischen Hypothek

  • NIE-Nummer: Persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien, obligatorisch für Immobiliengeschäfte.
  • Nota simple: Offizielle Grundbuchauskunft über Eigentumsverhältnisse und Belastungen der Immobilie.
  • Tasación: Bewertung und Gutachten des Immobilienwertes durch einen zertifizierten Sachverständigen.
  • Escritura pública: Öffentlich beurkundeter Vertrag (z.B. Kaufvertrag oder Hypothekenvertrag) durch einen spanischen Notar.
  • IBI: Spanische Grundsteuer, jährlich durch den Eigentümer zu entrichten.
  • Arras: Vorvertrag, der die Immobilie für den Käufer reserviert und eine Anzahlung vorsieht.
  • IRPF: Einkommenssteuer in Spanien ("Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas").

Häufige Fragen rund um die Hypothekendokumente in Spanien

Wie lange dauert es, bis eine Hypothek genehmigt ist?

Im besten Fall dauert die vollständige Prüfung und Genehmigung Ihrer Hypothek vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Unterzeichnung beim Notar zwischen 4 und 8 Wochen. Verzögerungen ergeben sich meist durch unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen.

Müssen alle Dokumente ins Spanische übersetzt werden?

Sämtliche Dokumente, die nicht auf Spanisch vorliegen, müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übertragen werden. Nur dann akzeptieren Banken und Notare die Unterlagen offiziell.

Kann ein Hypothekenantrag auch mehrfach erfolgen oder bei mehreren Banken eingereicht werden?

Ja, Angebotseinholung bei mehreren Banken ist gängige Praxis und oft empfehlenswert, um die besten Konditionen zu ermitteln.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Nicht-Residenten müssen in der Regel mindestens 30 – 40% des Kaufpreises plus Kaufnebenkosten aufbringen, Residenten meist weniger (20 – 30%).

Was passiert, wenn Dokumente fehlen oder abgelehnt werden?

Meist fordert die Bank gezielt Nachreichungen. Bei grundsätzlichen Problemen (z.B. keine beglaubigte Übersetzung, unklare Herkunft der Eigenmittel) wird der Antrag abgelehnt.

Können die Unterlagen digital eingereicht werden?

Viele Banken arbeiten inzwischen digital. Dennoch sind amtlich beglaubigte Originale oder beglaubigte Kopien unverzichtbar, besonders für notarielle Schritte.

Schlusswort: Mit der richtigen Vorbereitung zum Hypothekenerfolg in Spanien

Der Traum von einer eigenen Immobilie in Spanien lässt sich mit Geduld, Sorgfalt und der richtigen Beratung sicher verwirklichen. Gerade das Thema Dokumente ist für ausländische Käufer von zentraler Bedeutung – denn hier entscheidet sich die Schnelligkeit und Sicherheit Ihrer Finanzierung.

IMMO ABROAD steht Ihnen als zuverlässiger Partner während des gesamten Hypothekenprozesses zur Seite: Von der umfassenden Erstberatung über die Zusammenstellung sämtlicher Dokumente bis hin zur finalen Unterschrift beim Notar begleiten wir Sie transparent, professionell und persönlich. Damit steht Ihrem Einstieg in das spanische Lebensgefühl nichts mehr im Wege.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude auf Ihrem Weg zur eigenen Immobilie in Spanien!