Steuern für ein Zweitwohnsitz in Frankreich 2025: Wichtige Infos

Einführung: Steuern und Abgaben für ein Zweitwohnsitz in Frankreich 2025

Frankreich bleibt einer der begehrtesten Standorte für Zweitwohnsitze. Die romantischen französischen Landschaften, das milde Klima, die hohe Lebensqualität sowie die kulturelle Vielfalt locken jedes Jahr zahlreiche Käufer aus dem Ausland an, insbesondere aus den Niederlanden. Doch mit der Freude am eigenen Haus in Frankreich gehen auch steuerliche Verpflichtungen einher, die keinesfalls unterschätzt werden sollten. Wer sich im Jahr 2025 für den Erwerb, die Vermietung oder einfach den Besitz eines Hauses oder einer Ferienwohnung in Frankreich entscheidet, muss genau wissen, welche steuerlichen Belastungen auf ihn zukommen. Dieser umfassende Leitfaden informiert Sie detailliert und aktuell zu allen Aspekten der Besteuerung eines zweiten Hauses in Frankreich.

Überblick: Arten von Steuern auf ein Zweithaus in Frankreich

Der Besitz eines Zweitwohnsitzes in Frankreich bringt verschiedene Steuern und Abgaben mit sich. Diese lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:

  • Kauf- und Erwerbssteuern: Steuern und Gebühren, die beim Kauf eines Hauses in Frankreich anfallen.
  • Laufende Besitzsteuern und Abgaben: Alle regelmäßigen Steuern, die jährlich auf den Besitz des Hauses erhoben werden.
  • Ertrags- und Veräußerungssteuern: Steuern auf Mieteinnahmen und Gewinne aus dem späteren Verkauf.

Im Folgenden werden alle relevanten Steuerarten für ausländische Eigentümer von Zweitwohnsitzen in Frankreich, insbesondere für das Steuerjahr 2025, detailliert erläutert.

Die Grunderwerbssteuer („Frais de Notaire“): Einmalige Kosten beim Kauf

Beim Kauf einer Immobilie in Frankreich fallen nicht nur der vereinbarte Kaufpreis, sondern auch eine ganze Reihe von Nebenkosten an, die als Frais de Notaire bezeichnet werden. Diese umfassen:

  1. Die eigentliche Grunderwerbsteuer (droits de mutation): Meist zwischen 5,8% und 6,5% des Kaufpreises, abhängig von der jeweiligen Region und Gemeinde. Sie gliedert sich hauptsächlich in Steuern für das Département, die Gemeinde und den Staat auf.
  2. Notarkosten: Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und betragen etwa 0,8% bis 1% des Kaufpreises für bestehende Immobilien. Für Neubauten ist der Satz oft geringer.
  3. Verschiedene Gebühren und Auslagen: Kleinere Kostenblöcke für Verwaltung, Grundbuch, Urkundenausstellung etc. (rund 1.000–1.500 € pauschal).

Insgesamt sollten Sie davon ausgehen, dass die Nebenkosten beim Kauf eines Zweitwohnsitzes in Frankreich im Jahr 2025 etwa 7% bis 8% des Kaufpreises betragen.

Die Grundsteuer („Taxe Foncière“): Jährliche Belastung für Eigentümer

Einer der wichtigsten Kostenpunkte für Eigentümer von Immobilien in Frankreich ist die Taxe Foncière. Sie ist eine jährliche Grundsteuer, die von allen Immobilienbesitzern – unabhängig vom Wohnsitz – entrichtet werden muss. Die wichtigsten Fakten zur Taxe Foncière:

  • Steuerpflichtig ist derjenige, der am 1. Januar des Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
  • Die Bemessungsgrundlage ist der sog. „valeur locative cadastrale“ (der Katastermietwert), also ein fiktiver Mietwert, den die französische Steuerbehörde für jede Immobilie individuell festlegt.
  • Die Höhe hängt von der Größe, der Ausstattung, der Lage und dem Baujahr der Immobilie ab.
  • Die Kommunen bestimmen den Steuersatz, weshalb die Steuer von Gemeinde zu Gemeinde erheblich schwanken kann.
  • Für 2025 sind infolge von Inflationsanpassungen und kommunalen Finanzreformen vielerorts moderate Steigerungen zu erwarten.

Ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Standard im ländlichen Raum wird selten weniger als 500 € jährlich besteuert, in urbanen Regionen und Ferienhochburgen können es jedoch leicht 1.000–3.000 € oder deutlich mehr pro Jahr sein. Vorschüsse oder Komplettzahlungen erfolgen üblicherweise im Herbst.

Die Wohnsteuer („Taxe d’Habitation“): Aktuelle Entwicklungen ab 2025

Die Taxe d’Habitation war viele Jahre lang eine der wichtigsten laufenden Steuern auf Immobilien. Sie wurde früher von jedem Nutzer erhoben, der das Haus am 1. Januar bewohnte, unabhängig von Eigentum oder Miete. Für Hauptwohnsitze wurde die Steuer schrittweise abgeschafft; ab 2023 bezahlen Eigentümer eines Zweitwohnsitzes aber weiter die Taxe d’Habitation — oft sogar zu erhöhten Sätzen:

  • Betroffen sind Immobilien, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, z. B. Ferienhäuser.
  • Die Höhe der Steuer wird ebenfalls auf Basis des Katastermietwerts (valeur locative cadastrale) berechnet, wie bei der Taxe Foncière, allerdings häufig mit einem Aufschlag (bis zu 60% – Städte wie Paris, Bordeaux oder Lyon).
  • Viele Gemeinden erhöhen speziell für Zweitwohnsitze die Steuersätze seit 2022 jedes Jahr, um den Wohnungsmarkt für Einheimische zu entlasten.

Wichtig: Wer in einer Region mit Wohnraummangel investiert, muss ab 2025 mit weiteren Erhöhungen der Taxe d’Habitation rechnen. In einigen Küstenregionen und größten Städten galten bislang schon schon Aufschläge von 60 %, teilweise wurden diese 2024/2025 weiter erhöht.

Wer ein Ferienhaus nicht vermietet und ausschließlich privat nutzt, wird die volle Steuerlast tragen.

Sondersteuern für leerstehende Immobilien („Taxe sur les Logements Vacants“)

Einige Gemeinden und Städte – vor allem Ballungsräume und beliebte Ferienorte – erheben zusätzliche Sondersteuern auf leerstehende Immobilien, die über längere Zeiträume nicht bewohnt werden.

  • Betroffen sind meist Häuser und Wohnungen, die seit mindestens einem Jahr leer stehen.
  • Die Steuer kann bis zu 17% des Katastermietwerts im zweiten Jahr der Leerstandsphase betragen.
  • Gemeinden setzen diese Maßnahme vermehrt ein, um Wohnraum verfügbar zu halten und Spekulationen zu verhindern.

Eigentümer, die ihr Ferienhaus nur wenige Wochen im Jahr nutzen, laufen Gefahr, von dieser Steuer betroffen zu werden, wenn sie die Nutzung nicht nachweisen können. Das Finanzamt verlangt dann ggf. Nachweise wie Rechnungen für Wasser, Strom oder andere Verbrauchsdaten.

Unser Tipp: Prüfen Sie die Statuten Ihrer Gemeinde sorgfältig, damit Sie keine Überraschungen erleben!

Die französische Einkommensteuer auf Mieteinnahmen („Impôt sur le Revenu Foncier“)

Wer seinen Zweitwohnsitz in Frankreich vermietet, muss die Einkünfte in Frankreich versteuern. Dies gilt sowohl für langfristige als auch für saisonale Vermietungen (z. B. Ferienvermietung):

  • Mieteinnahmen müssen jährlich im Rahmen der französischen Steuererklärung gemeldet werden.
  • Die Besteuerung richtet sich nach der Höhe der Einnahmen sowie nach dem gewählten Steuerregime.
  • Für Privatpersonen gibt es das pauschale Mikrofonsciersystem (30% Pauschalabzug) oder das Regime réel, bei dem tatsächliche Kosten wie Reparaturen, Verwaltung, Zinsen etc. abgezogen werden können.
  • Hinzu kommen derzeit 17,2% Sozialabgaben (prélèvements sociaux).

Nichteinwohner, also Steuerpflichtige mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs, unterliegen ebenfalls der französischen Steuer, sofern die Immobilie in Frankreich steht. Doppelbesteuerungsabkommen sorgen meist dafür, dass diese Einkünfte im Heimatland nicht noch einmal versteuert werden.

Fragen Sie vor Beginn der Vermietung Ihren Steuerberater und halten Sie alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig nach!

Zweitwohnungssteuer: Erhöhungen und Entwicklungen ab 2025

Um Wohnraum in Ballungsräumen und Urlaubsregionen zu schützen, dürfen französische Gemeinden seit einigen Jahren eine zusätzliche Zweitwohnungssteuer („surtaxe d’habitation sur les résidences secondaires“) erheben. Mit der Steuerreform 2023 wurden immer mehr Städte zu sogenannten angespannten Wohngebieten („zones tendues“) erklärt; 2025 setzt sich dieser Trend fort:

  • Die Surtaxe kann derzeit zwischen 5% und 60% Aufschlag auf die ohnehin schon erhebliche Taxe d’Habitation betragen.
  • Wer also ein Ferienhaus in Paris, an der Côte d’Azur oder in anderen beliebten Regionen besitzt, zahlt ab 2025 häufig deutlich mehr als noch 2022.
  • Die konkrete Höhe und Einführung der Zweitwohnungssteuer entscheidet die jeweilige Gemeinde (Conseil Municipal).

Eigentümer sollten die lokale Presse und die amtlichen Kommunalanzeigen im Auge behalten, da die Gemeinden fast jährlich an der Steuerschraube drehen.

Besonderheiten bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien in Frankreich

Wer sein Ferienhaus in Frankreich vererbt oder verschenkt, unterliegt dem französischen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (droits de succession ou de donation). Hier gelten folgende Grundsätze:

  • Alle Immobilien auf französischem Staatsgebiet sind immer nach französischem Recht zu versteuern, auch wenn der Erbe oder Beschenkte nicht in Frankreich lebt.
  • Die Freibeträge und Steuersätze unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem bzw. Erblasser und Erbe.
  • Im engen Familienkreis (z. B. Kinder) sind Freibeträge von bis zu 100.000 € (pro Kind und Elternteil) möglich. Darüber liegt der Steuersatz zwischen 5% und 45%.
  • Für weiter entfernte Verwandte oder Dritte betragen die Freibeträge oft nur 1.594 €, danach gilt ein Steuersatz von meist 60%!

Eine vorausschauende Nachlassplanung (Auseinandersetzung mit „Pacte Successoral“, „Testament“ oder Nutzung von Gesellschaftsmodellen, z.B. der SCI) kann die Belastung maßgeblich reduzieren.

Wir empfehlen dringend, sich durch einen Experten beraten zu lassen, um spätere steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Eine kurze Übersicht: Steuerliche Meldepflichten und praktische Hinweise für 2025

Frankreich hat in den letzten Jahren die Kontrolle und den Datenaustausch im Immobiliensektor massiv ausgebaut. Das betrifft auch ausländische Eigentümer von Zweitwohnsitzen:

  • Jeder Immobilienbesitzer (auch im Ausland lebende) muss jährlich eine Erklärung über den Nutzungsstatus der Immobilie (Haupt-, Miet- oder Zweitwohnsitz) an das französische Finanzamt abgeben – oft online im Monat Juni.
  • Größere Umbauten, Zubauten oder Nutzungsänderungen müssen zwingend gemeldet werden, da sie die Einheitswerte für Steuerzwecke ändern können.
  • Nicht gemeldete Vermietungen oder falsche Angaben führen zu empfindlichen Geldstrafen.
  • Auch bei Schenkungen oder Erbschaften müssen innerhalb kurzer Fristen Meldungen erfolgen.

Unser Rat: Verlassen Sie sich auf die Unterstützung erfahrener Sachverständiger; Unwissenheit schützt nicht vor Strafen.

Steuersätze und regionale Unterschiede bei der Zweitwohnsitzbesteuerung in Frankreich

Einer der großen Unterschiede in der französischen Steuerlandschaft ist der Einfluss der Region. Nicht nur auf die Höhe der Grund- und Wohnsteuern, sondern auch auf Zusatzabgaben, Zuschläge und Gebühren. Einige Beispiele:

  • In Paris, Nizza, Bordeaux, Lyon und weiteren „zones tendues“ sind die Beträge für Taxe Foncière und Taxe d’Habitation für Zweitwohnsitze teils doppelt so hoch wie im ländlichen Raum.
  • An der Côte d’Azur, im Baskenland, in den Alpen und Pyrenäen gelten oft spezielle Zuschläge, etwa für Tourismusförderung oder Naturschutz.
  • Zahlreiche Küstenkommunen erhöhen die Zweitwohnungssteuer jedes Jahr weiter.

Auch die Einkaufspreise für Dienstleistungen und Betriebskosten sind regional sehr unterschiedlich. Steuerliche Planung bedeutet in Frankreich immer auch regionale Recherche!

Kauf von Immobilien über Gesellschaften: SCI, SARL de Famille, SAS

Immer öfter werden Immobilien in Frankreich von Ausländern nicht als Privatperson, sondern über eine Gesellschaft (meist die „Société Civile Immobilière“, kurz SCI) erworben. Gründe und Vorteile:

  • Flexiblere Verwaltung bei mehreren Eigentümern (z. B. Erbengemeinschaften oder Familien).
  • Sicherheit und Trennung von Privatvermögen.
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. im Erbfall.

Allerdings gilt es, die steuerlichen Konsequenzen und Mehrkosten genau zu prüfen, denn Frankreich behandelt Gesellschaften nach eigenen Regeln:

  • Eine SCI wird als juristische Person behandelt, mit eigener Steuerpflicht auf Einkünfte aus Vermietung oder Verkauf.
  • Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen fallen ebenfalls Steuern an.
  • Die laufende Buchhaltung und Verwaltung ist aufwendiger und kann Zusatzkosten nach sich ziehen.

Lassen Sie sich vorab von Notaren und Steuerexperten beraten, ob eine Gesellschaft für Ihren Immobilienerwerb sinnvoll ist.

Mehrwertsteuer und Immobilienkauf: Neubau vs. Altbau

Beim Immobilienkauf in Frankreich spielt es eine große Rolle, ob Sie einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie erwerben. Das hat direkte Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer (TVA) und die Erwerbsnebenkosten:

  • Altbauten: Beim Kauf von älteren Immobilien fällt keine Mehrwertsteuer an, sondern lediglich die klassischen Notar- und Grundbuchkosten (5,8–6,5%).
  • Neubauten: Beim Kauf neu gebauter Immobilien (unter 5 Jahren ab Fertigstellung) wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 20% fällig. Allerdings können Käufer dafür eine niedrigere Grunderwerbsteuer (rund 2–3%) erwarten.

Gerade hochwertige Neubauten (z. B. Villen, Ferienhäuser im Luxussegment) haben durch die Mehrwertsteuer einen deutlichen Preisaufschlag. Wenn Sie planen zu vermieten, können Sie in bestimmten Fällen einen Teil der Mehrwertsteuer zurückerhalten – dies gilt z. B. für gewerbliche, möblierte Vermietungen (wie „Location Meublée Professionnelle“).

Immobilienverkauf: Gewerbesteuer und Besteuerung von Verkaufsgewinnen („Plus-Value“)

Beim Verkauf eines Ferienhauses in Frankreich müssen Sie als Verkäufer auf eventuell entstandene Gewinne eine Spekulationssteuer (Impôt sur la Plus-Value Immobilière) entrichten. Die wichtigsten Regeln lauten:

  • Das französische Steuergesetz sieht aktuell für Privatpersonen eine Steuer auf den Verkaufsgewinn (Differenz Startpreis minus Kaufnebenkosten/Anschaffungswert minus Verkaufskosten) vor.
  • Der Steuersatz beträgt pauschal 19% auf den Veräußerungsgewinn plus 17,2% Sozialabgaben (prélèvements sociaux).
  • Nach Ablauf von fünf Jahren Besitz werden jährlich Abschläge gewährt, bis ab dem 23. Besitzjahr die Plus-Value-Steuer entfällt.
  • Für besonders hohe Gewinne (>50.000 €) gibt es zusätzliche Zuschläge.
  • Wertsteigernde Investitionen sowie nachgewiesene Modernisierungskosten können gewinnmindernd abgezogen werden (Voraussetzung: Nachweisbarkeit durch Rechnungen auf den Namen des deklarierenden Eigentümers).

Vorsicht: Wer sein Haus über eine Gesellschaft hält, sollte die abweichenden, teils strengeren steuerlichen Regelungen kennen.

Energiesteuern und ökologische Auflagen für Immobilienbesitzer

Um den Energieverbrauch zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß zu senken, verschärft Frankreich kontinuierlich die Gebäudeverordnungen. Das bedeutet für alle Eigentümer ab 2025:

  • Neue Energiezertifikate und gesetzliche Pflichten für die Modernisierung von Bestandsgebäuden („diagnostic de performance énergétique“).
  • Monetäre Steuervergünstigungen für Sanierungsmaßnahmen, z. B. Fenster- oder Dämmungsaustausch, Installation von Wärmepumpen.
  • Strafen und Nutzungsverbote für energetisch schlechteste Häuser ab 2025–2030 – auch bei Ferienhäusern!

Wir empfehlen Eigentümern oder Kaufinteressenten dringend, die energetische Einstufung des Objekts zu prüfen und in ein nachhaltiges Modernisierungskonzept zu investieren.

Steuerliche Optimierung: Legale Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast

Trotz der zahlreichen steuerlichen Belastungen gibt es in Frankreich verschiedene legale Möglichkeiten, die Steuerlast rund um den Zweitwohnsitz zu verringern:

  1. Vermietung und Option für das „Régime Réel“

    Bei aktueller oder geplanter Vermietung empfiehlt sich häufig das „Régime Réel“, mit dem Sie alle tatsächlichen Kosten (Instandhaltung, Zinsen, Verwaltung) absetzen können.

  2. Mehrwertsteuererstattung bei gewerblicher Vermietung

    Mietmodelle wie „Location Meublée Professionnelle“ ermöglichen, einen Teil der bezahlten Mehrwertsteuer zurückzuerhalten.

  3. Schrittweise Modernisierung und Wertsteigerung

    Renovierungsmaßnahmen, die dokumentiert werden, lassen sich beim späteren Verkauf steuermindernd geltend machen.

  4. Steuerliche Gestaltung des Eigentums

    In bestimmten Konstellationen ist eine Übertragung auf Kinder oder im Rahmen einer SCI steuerlich günstiger.

Erfahrungsgemäß ist professionelle Beratung in Frankreich besonders lohnend, um teure Fehler und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

Doppelbesteuerung: Abkommen zwischen Frankreich und den Niederlanden

Viele niederländische Käufer eines zweiten Hauses in Frankreich fragen sich, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Grundlage ist das bilaterale Steuerabkommen zwischen Frankreich und den Niederlanden, das folgende Grundsätze vorsieht:

  • Immobilieneinkünfte werden grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem die Immobilie gelegen ist (hier: Frankreich).
  • Die Niederlande verzichten auf eine weitere Besteuerung, gewähren aber unter Umständen eine Anrechnung der französischen Steuer.
  • Für Mieteinnahmen muss also immer in Frankreich eine Steuererklärung gemacht werden – in den Niederlanden wird diese dann mitgeteilt.
  • Verbraucher müssen beide nationalen Deklarationspflichten erfüllen!

Was bedeutet das im Alltag? Die meisten Steuerpflichten ergeben sich in Frankreich. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, sowohl einen niederländischen als auch einen französischen Steuerberater zu konsultieren.

Risikofaktoren und Fallstricke: Typische Fehler beim Zweitwohnsitz in Frankreich

Steuern in Frankreich sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Die häufigsten Fehler ausländischer Eigentümer sind:

  • Vernachlässigung der lokalen Steuerbescheide: Mitteilungen der französischen Behörden (oft nur auf Französisch) werden übersehen, Fristen verstreichen, Zahlungen werden vergessen.
  • Zuwenig Nachweise bei Vermietung: Einnahmen werden nicht sauber dokumentiert; Abzüge werden nicht anerkannt.
  • Falsche Nutzungserklärungen: Wird das Ferienhaus faktisch häufiger vermietet als deklariert, drohen hohe Nachzahlungen und Bußgelder.
  • Unkenntnis von Erneuerungspflichten: Wer energetische Sanierungspflichten missachtet, verliert langfristig den Nutzungsanspruch und riskiert Geldstrafen.
  • Unzureichende Erbschaftsplanung: Erben müssen im schlimmsten Fall Häuser verkaufen, um Steuerforderungen bezahlen zu können.

Durch laufende professionelle Überwachung und regelmäßige Aktualisierung Ihrer Unterlagen vermeiden Sie solche Risiken.

Zusätzliche lokale Abgaben und Gebühren auf den Zweitwohnsitz in Frankreich

Neben den staatlichen Standardsteuern erheben viele Gemeinden weitere Abgaben, darunter:

  • Müllgebühren (Taxe d’Enlèvement des Ordures Ménagères, TEOM): Diese sind oft in der Grundsteuer enthalten, manchmal aber separat zu leisten.
  • TOURISTENABGABEN (Taxe de Séjour): Bei Vermietung an Feriengäste müssen Sie oft eine lokale Kurtaxe einziehen und an die Gemeinde abführen.
  • Beitrag zur Förderung von Gemeindeeinrichtungen und Infrastruktur: Vor allem bei häufiger Vermietung (Parkplätze, Straßen, Freizeitanlagen, Strandzugang etc.) werden zweckgebundene Gebühren verlangt.

Alle solche Abgaben werden separat durchsetzbar, teils auf einen Schlag, teils monatlich oder quartalsweise erhoben.

Praktische Tipps zum Thema Steuern & Recht beim Ferienhaus in Frankreich

Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung möchten wir zukünftigen oder aktuellen Besitzern eines Ferienhauses in Frankreich folgende Tipps an die Hand geben:

  • Führen Sie ein Steuerexposé für Ihre Immobilie mit allen investiven Kosten, laufenden Betriebskosten, energetischen Maßnahmen und Nachweisen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente (Kaufvertrag, Energieausweis, Rechnungen) auf Ihren Namen lauten und gut archiviert sind.
  • Klären Sie von Beginn an die Frage: Private Nutzung oder (teilweise) Vermietung? Die steuerlichen Auswirkungen sind erheblich.
  • Halten Sie sich an alle Fristen für Steuererklärungen und Zahlungen (Termine: Grundsteuer/Taxe Foncière im Herbst, Einkommensteuer im Frühjahr/Sommer).
  • Planen Sie Modernisierungen und energetische Aufwertungen rechtzeitig, um steuerliche Vorteilsfristen zu nutzen.
  • Überlegen Sie, ob eine Übertragung auf Familienmitglieder im Erbfall steuerlich Vorteile bringt.
  • Vermeiden Sie Schwarzvermietung – Frankreich arbeitet intensiv mit Datenabgleichen und Kontrollen gegen Steuerhinterziehung.

Aktuelle Entwicklung ab 2025: Was ändert sich für Eigentümer von Zweitwohnsitzen?

Die französische Gesetzgebung und Steuerpraxis wurden in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Für das Jahr 2025 sind insbesondere folgende Neuerungen zu beachten:

  1. Weitere Erhöhungen der Taxe d’Habitation für Zweitwohnsitze: Immer mehr Gemeinden setzen die maximal erlaubten Zuschläge durch.
  2. Stärkere Kontrolle leerstehender Immobilien: Die Behörden führen gezielte Erhebungen zu Nutzungszeiten durch und verlangen ggf. Nachweise (Rechnungen).
  3. Neue energetische Mindestanforderungen an Bestandsgebäude: Wer die Anforderungen nicht erfüllt, darf auch sein Ferienhaus künftig nicht mehr regelmäßig an Feriengäste vermieten.
  4. Digitalisierung bei Steuererklärungen: Die Pflicht zur elektronischen Deklaration wird weiter ausgeweitet.
  5. Zweisprachige Informationsportale: Frankreich stellt mehr Informationen zu Steuern, Abgaben und Pflichten online zur Verfügung – teilweise auch auf Englisch und Niederländisch.

Für Eigentümer bedeutet das: Mehr Eigenverantwortung, höhere Transparenz – aber auch gestiegene Belastungen.

Fazit: Was Sie als Eigentümer eines Zweitwohnsitzes in Frankreich 2025 beachten müssen

Der Besitz eines Ferienhauses in Frankreich ist und bleibt ein Privileg – aber auch ein komplexes Thema, das umsichtige, vorausschauende Planung verlangt.

  • Informieren Sie sich jederzeit aktuell über steuerliche Änderungen durch das Finanzamt und die Gemeinde Ihres Ferienorts.
  • Kalkulieren Sie mit mindestens 1–2% des Immobilienwerts jährlich an laufenden Steuern und Abgaben.
  • Planen Sie Kosten für Notar, Grundbuch, eventuell Mehrwertsteuer und Einführung privater oder fremdgenutzter Immobilienmodelle mit ein.
  • Halten Sie alle Nachweise für Modernisierung, Nutzung und Vermietung gut sortiert bereit.
  • Konsultieren Sie regelmäßig Steuerberater, um vor Ort optimal beraten zu sein und auf Gesetzesänderungen sofort zu reagieren.
  • Bedenken Sie schon beim Kauf die spätere Weitergabe des Hauses an Kinder oder Familie und planen Sie steuerlich optimal.

So sichern Sie sich langfristig Freude an Ihrem Haus in Frankreich – ohne böse Überraschungen durch zu hohe oder nicht eingeplante Steuerlasten.

Häufig gestellte Fragen zu Steuern auf den Zweitwohnsitz in Frankreich

Muss ich in Frankreich auch Steuern zahlen, wenn ich nicht in Frankreich lebe?

Ja, als ausländischer Eigentümer eines Hauses in Frankreich sind Sie für die Immobilie in Frankreich steuerpflichtig, insbesondere was Grundsteuer (Taxe Foncière) und ggf. Wohnsteuer (Taxe d’Habitation) betrifft. Auch Mieteinkünfte und Verkaufsgewinne werden immer in Frankreich besteuert.

Muss die französische Steuer in den Niederlanden angegeben werden?

In der Regel müssen Sie Ihre Einkünfte aus französischen Immobilien auch in Ihrer niederländischen Steuererklärung angeben. Meist werden die Steuern jedoch angerechnet und werden nicht doppelt erhoben, das Doppelbesteuerungsabkommen schützt Sie davor.

Welche Fristen muss ich unbedingt beachten?

Die wichtigsten Fristen sind: Erklärung über die Nutzungsart (meist Juni), Grundsteuerzahlung (Herbst), Einkommensteuererklärung (Frühjahr/Sommer) und ggf. Zahlungen von Zusatzgebühren oder lokalen Abgaben (variabel je nach Gemeinde).

Kann ich meine Steuerlast durch Vermietung senken?

Ja, bei Vermietung entscheiden Sie sich für das pauschale oder das reale Einnahme-Ausgabe-System. Durch Absetzung von Kosten oder Energiesanierung lassen sich Steuern legal verringern. Einzelfallprüfung durch Experten ist ratsam.

Welche Regelungen gelten für die Weitergabe des Hauses an die nächste Generation?

Französisches Erbrecht und Steuerrrecht greifen unabhängig vom Wohnsitz der Erben. Durch vorausschauende steuerliche Gestaltung kann hier viel Geld gespart werden – Beratung zahlt sich besonders beim Übergang an Kinder oder Familie aus.

Welche Sanktionen drohen bei Falschangaben oder versäumten Fristen?

Das französische Steueramt ist sehr streng: Es drohen Bußgelder und hohe Nachzahlungen, wenn Sie Steuern pünktlich oder korrekt angeben. Nutzen Sie professionelle Unterstützung und melden Sie jede relevante Änderung umgehend.

Empfehlungen für zukünftige Eigentümer von Ferienhäusern in Frankreich

  • Lassen Sie sich bereits beim Immobilienkauf steuerlich beraten und kalkulieren Sie realistische Zahlen für laufende und einmalige Steuern ein.
  • Halten Sie engen Kontakt mit französischen Behörden, Notaren und Steuerberatern, um aktuelle Änderungen sofort mitzubekommen.
  • Nutzen Sie steuerliche Vergünstigungen (z. B. für energetische Sanierung oder gewerbliche Vermietung) aus, sofern sie Ihnen zustehen.
  • Informieren Sie sich über alle Rechte und Pflichten bei der Nutzung, Vermietung, Modernisierung oder Vererbung der Immobilie.

IMMO ABROAD begleitet Sie von Anfang an kompetent und sorgt dafür, dass Ihr Traum vom eigenen Haus in Frankreich nicht durch steuerliche Unkenntnis getrübt wird. Profitieren Sie von unseren lokalen Kenntnissen, langjähriger Erfahrung und praktischen Tipps rund um Steuern, Abgaben und Pflichten für Ihr Ferienhaus im schönen Frankreich.