Wie lange darf man in Spanien bleiben? Kompletter Ratgeber

Einleitung: Spanien als beliebtes Ziel für längere Aufenthalte

Spanien begeistert jedes Jahr Millionen ausländischer Besucher mit seiner Vielfalt – von sonnenverwöhnten Küsten über pulsierende Metropolen bis hin zu idyllischen ländlichen Regionen. Ob für einen längeren Urlaub, ein Sabbatical, einen Zweitwohnsitz oder einen neuen Lebensabschnitt: Wer nach Spanien reist, fragt sich früher oder später: Wie lange darf man im Land bleiben? Diese Frage ist nicht nur für Touristen relevant, sondern auch für Geschäftsreisende, digitale Nomaden, Pensionäre und Familien, die überlegen, nach Spanien auszuwandern oder dort einen Teil des Jahres zu verbringen.

Dieser umfangreiche Leitfaden gibt Ihnen detailliert Auskunft darüber, wie lange Sie sich in Spanien aufhalten dürfen – abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Zweck des Aufenthalts und unter Berücksichtigung aktueller spanischer und europäischer Regelungen. IMMO ABROAD zeigt Ihnen mögliche Wege auf, erklärt relevante gesetzliche Bestimmungen und gibt praktische Tipps für einen sicheren und legalen Aufenthalt.

1. Überblick: Aufenthaltsdauer in Spanien nach Staatsangehörigkeit

Die Frage, wie lange man in Spanien bleiben darf, hängt im Wesentlichen von der eigenen Staatsangehörigkeit ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Bürgern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz und solchen aus sogenannten Drittstaaten (ohne EU/EWR/Schweiz).

  • EU/EWR/Schweiz: Genießen uneingeschränkte Freizügigkeit, können sich ohne Visum im Land aufhalten und niederlassen.
  • Drittstaaten: Müssen je nach Aufenthaltszweck eine maximale Aufenthaltsdauer beachten und gegebenenfalls ein Visum beantragen.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Regelungen ausführlich beleuchtet, damit Sie Ihren Aufenthalt in Spanien optimal planen können.

2. Touristenvisum und Kurzaufenthalt: Die 90-Tage-Regel im Schengen-Raum

Für viele gilt: Wer als Tourist oder für einen nach Spanien reist, darf sich im Rahmen der Schengen-Regelung bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums frei im Land und im gesamten Schengenraum aufhalten – ohne Visum, sofern der Heimatstaat im Rahmenabkommen aufgeführt ist.

  • Berechtigte Nationalitäten: Bürger fast aller EU-Länder, EWR-Staaten, der Schweiz sowie einer Liste „visumfreier“ Drittstaaten (darunter die USA, Kanada, Australien, Japan etc.).
  • Visumserfordernis: Andere Drittstaaten benötigen ein Schengen-Visum für Aufenthalte bis 90 Tage.

Diese 90-Tage-Regel gilt pro 180 Tage und ist im gesamten Schengenraum verbindlich. Wer sich mehr als 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen aufhalten möchte, benötigt einen anderen Aufenthaltstitel oder muss den Schengenraum rechtzeitig verlassen.

Praxisbeispiel: 90 Tage Aufenthalt optimal nutzen

Wer beispielsweise am 1. Januar nach Spanien einreist, kann dort maximal bis zum 31. März (also 90 aufeinanderfolgende Tage) ohne Visum bleiben. Erst nach einer Abwesenheit von 90 Tagen (im Schengen-Raum) darf wieder eine Einreise für weitere 90 Tage erfolgen.

Konsequenzen bei Überschreitung der 90-Tage-Grenze

Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern, Einreisesperren oder gar mit einem Abschiebungsbescheid geahndet werden. Es ist daher unerlässlich, die Fristen strikt einzuhalten oder rechtzeitig ein Langzeitvisum zu beantragen.

3. Länger bleiben: Aufenthaltsmöglichkeiten für EU-Bürger

Als EU-Bürger genießen Sie in Spanien die besonderen Vorteile der europäischen Freizügigkeit. Dennoch gibt es Besonderheiten, wenn Sie länger als drei Monate bleiben oder Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Spanien verlegen möchten.

Freizügigkeitsrecht und Wohnsitzanmeldung

Werden mehr als 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines 180-Tage-Zeitraumes überschritten, spricht man vom „Langzeitaufenthalt“. Für EU- bzw. EWR-Bürger und Schweizer gelten dabei folgende Pflichten und Rechte:

  • Erste 90 Tage: Keine spezielle Anmeldung oder Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
  • Ab dem 91. Tag: Registrierung als residente comunitario, sprich als EU-Bürger mit längerfristigem Wohnsitz.
    • Notwendig: Anmeldung beim Ausländerregister (Registro Central de Extranjeros), in der Regel bei der lokalen Polizeistation.
    • Erhalt eines Certificado de Registro (grüne Aufenthaltskarte, NIE-Nummer inklusive).

Voraussetzungen für den Langzeitaufenthalt

Für den dauerhaften Aufenthalt in Spanien als EU-Bürger müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Erwerbstätigkeit: Angestellt, selbstständig oder geschäftlich tätig.
  2. Eigenmittel: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um nicht auf spanische Sozialhilfe angewiesen zu sein.
  3. Krankenversicherung: Vollwertige Krankenversicherung für Spanien (privat oder gesetzlich, z.B. EHIC).
  4. Studierende: Immatrikulation an einer anerkannten Bildungseinrichtung, Nachweis über Unterhalt und Krankenversicherung.

Nach fünf Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt besteht Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht in Spanien.

NIE-Nummer und empadronamiento

Ein weiteres Muss bei längeren Aufenthalten: die Beantragung der NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) und die Anmeldung beim lokalen Einwohnermeldeamt (empadronamiento), um als Resident geführt zu werden. Die NIE ist zentral für alle administrativen Schritte – von Immobilienkäufen über Arbeitsverträge bis hin zur Kontoeröffnung.

4. Aufenthaltsregeln für britische Staatsbürger nach dem Brexit

Großbritannien ist seit 2021 kein EU-Mitglied mehr, was grundlegende Änderungen für britische Bürger mit sich bringt. Die „Freizügigkeit“ gilt nicht mehr, stattdessen sind britische Staatsangehörige jetzt wie andere Drittstaatsangehörige zu behandeln.

  • Kurzaufenthalt: Bis zu 90 Tage in 180 Tagen visumfrei möglich, sofern kein Arbeitsaufnahme erfolgt.
  • Längerer Aufenthalt: Ab 91 Tagen ist ein entsprechendes Visum erforderlich, etwa zur Arbeit, zum Studium oder zur Familienzusammenführung.
  • Residencia: Wer bereits vor dem 1. Januar 2021 offiziell in Spanien ansässig war, genießt Sonderrechte gemäß dem Withdrawal Agreement und erhält eine spezielle Aufenthaltskarte (TIE).

Falls ein langfristiger Aufenthalt geplant ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung des passenden Visums bei der zuständigen spanischen Auslandsvertretung im Vereinigten Königreich.

5. Aufenthaltsregelungen für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU, Nicht-EWR, Nicht-Schweiz)

Personen aus Drittstaaten, etwa den USA, Kanada, Australien oder China, unterliegen eigenen Aufenthaltsbestimmungen. Die generelle Regel lautet:

  • Kurzfristiger Aufenthalt (Tourismus, Geschäftsreisen): bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, für visumpflichtige Nationalitäten mit Schengen-Visum.
  • Langfristiger Aufenthalt (über 90 Tage): Verpflichtend ist ein nationales Visum (Visado Nacional, Typ D) für Spanien, je nach Zweck (Arbeit, Studium, Investition, Familienzusammenführung etc.).

Typen von Langzeitvisa

Für längere Aufenthalte stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  1. Studentenvisum: Für Studierende oder Praktikanten an spanischen Bildungseinrichtungen.
  2. Arbeitsvisum: Für Angestellte, Selbstständige, Forscher oder Saisonalbeschäftigte.
  3. Familienzusammenführungsvisum: Zum Nachzug von Familienmitgliedern zu bereits in Spanien lebenden engen Angehörigen.
  4. Nichteinkommens-Visum (Visado no lucrativo): Für Personen, die ohne Erwerbstätigkeit nach Spanien einreisen wollen und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können – beliebt bei Rentnern.
  5. Golden Visa: Für Investoren mit bestimmten Mindestinvestitionen in Immobilien oder Unternehmen.

Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen spanischen Auslandsvertretung. Die gültige Aufenthaltserlaubnis wird vor Ort in Spanien nachgezogen und kann je nach Zweck verlängert werden.

6. Aufenthaltsverlängerung und Daueraufenthaltsrecht: Schritte und Möglichkeiten

Wer länger als der ursprünglich erlaubte Zeitraum (90 Tage für Touristen, 1 Jahr für Visa) bleiben möchte, kann eine Verlängerung oder eine Änderung des Aufenthaltstitels beantragen. Je nach rechtlichem Status gibt es Unterschiede.

  1. Touristenstatus: Eine Verlängerung der 90-Tage-Aufenthaltsdauer ist nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. medizinische Notsituation, höhere Gewalt) möglich – erfolgt über die Ausländerbehörde vor Ort.
  2. Langzeitvisa: Können je nach Kategorie verlängert werden. Voraussetzung sind die fortdauernde Erfüllung der ursprünglichen Bedingungen und die rechtzeitige Verlängerungsantragsstellung.
  3. Daueraufenthalt für EU-Bürger: Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts: Daueraufenthaltsrecht beantragen, gültig für 10 Jahre und beliebig verlängerbar.
  4. Daueraufenthaltskarte für Drittstaatler: Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt: Residencia de larga duración mit weitgehend gleichen Rechten wie spanische Staatsbürger (ausgenommen politische Rechte).

Empfohlene Vorgehensweise

Planen Sie Ihren Aufenthalt frühzeitig und informieren Sie sich umfassend über Anforderungen sowie Fristen, um mögliche Überschreitungen und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

7. Steuerliche Aspekte bei längeren Auslandsaufenthalten

Ein längerer Aufenthalt in Spanien kann erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Steuerpflicht hängt davon ab, ob Sie als „Steuerresident“ gelten.

Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit

  • Als steuerlich ansässig gelten Sie, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr (nicht notwendig zusammenhängend) in Spanien aufhalten oder den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen im Land haben.
  • In diesem Fall unterliegen Sie der unbeschränkten Steuerpflicht und müssen Ihr weltweites Einkommen in Spanien deklarieren.

Doppelbesteuerung und internationale Abkommen

Spanien hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um doppelte Steuerbelastungen zu vermeiden. Daher sollten Sie vor längeren Auslandsaufenthalten Ihren individuellen Fall mit einem Steuerberater klären.

Sonderregelungen für Pensionäre und digitale Nomaden

Immer beliebter ist Spanien für Rentner und digitale Nomaden. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf steuerliche Sonderregelungen und die Vorteile bestimmter Visa-Programme.

8. Krankenversicherung und soziale Absicherung: Was ist zu beachten?

Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist Voraussetzung für jeden längeren Aufenthalt in Spanien. Er ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch essentiell für die persönliche Sicherheit.

EU-Bürger:

  • Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt Notfälle vorübergehend ab.
  • Bei Wohnsitzverlagerung: Anmeldung im spanischen System („Seguridad Social“) für alle Arbeitnehmer, Rentner und deren Familienangehörige.
  • Alternativ: Abschluss einer privaten spanischen Krankenversicherung.

Drittstaatsangehörige:

  • Voraussetzung für viele Visa: Abschluss einer umfassenden privaten Krankenversicherung in Spanien.
  • Deckungsumfang: Muss unbegrenzte Leistungen in ganz Spanien bieten.

Wer in Spanien arbeitet, ist automatisch über den Arbeitgeber sozialversichert (inklusive Kranken-, Renten- und Unfallversicherung).

9. Immobilienbesitz und Aufenthalt: Bindung von Eigentum an Aufenthaltsrechte?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Eigentum in Spanien automatisch zu Aufenthaltsrecht führt. Tatsächlich ist allein der Immobilienerwerb für EU-Bürger problemlos möglich und für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage) ausreichend.

Für langfristige Aufenthaltsrechte genügt der Besitz eines Hauses oder einer Wohnung hingegen NICHT – es sei denn, es wird ein spezielles Investorenvisum („Golden Visa“) beantragt:

  • Golden Visa: Verfügbar ab 500.000 Euro Immobilienwert und mit mehreren Vorteilen: uneingeschränktes Ein- und Ausreisen, Aufenthaltserlaubnis für die Familie, spätere Daueraufenthaltsrechte.

Für alle anderen ist ein gültiger Aufenthaltstitel notwendig. Immobilienbesitz allein verschafft kein dauerhaftes Visum.

10. Spezialfälle: Digítale Nomaden, Rentner, Studenten und Selbstständige

Mit den veränderten Arbeitswelten und gesellschaftlichen Entwicklungen bieten sich immer mehr spezialisierte Aufenthaltstitel und Programme für bestimmte Gruppen an:

Digitale Nomaden-Visum

Spanien plant (im Rahmen des „Startups-Gesetzes“) ein spezielles Visum für digitale Nomaden, um weltweit tätigen Remote-Arbeitenden einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen. Erste Pilotprojekte laufen bereits, Details werden laufend angepasst.

Rentner und Pensionäre

Das beliebte Visado no lucrativo ist speziell für nicht erwerbstätige Personen gedacht, die ihren Ruhestand in Spanien verbringen möchten. Voraussetzungen sind insbesondere:

  • Nachweis ausreichender Mittel gemessen am spanischen Mindestlohn
  • Krankenversicherungsschutz
  • Regelmäßige Erfüllung der Verlängerungskriterien

Studenten in Spanien

Für Studien- oder Ausbildungszwecke wird ein spezielles Studentenvisum benötigt. Die Zulassung zum Aufenthalt ist in aller Regel an die Immatrikulation an einer anerkannten spanischen Institution gekoppelt.

Selbstständige, Unternehmer und Forscher

Eigene Aufenthaltstitel gibt es für Gründer, Investoren, hochqualifizierte Fachkräfte oder Forscher. Das Antragsverfahren ist an den jeweiligen Nachweis der beabsichtigten Tätigkeit geknüpft.

11. Familienzusammenführung und Ehepartner: Rechte und Möglichkeiten

Auch für Familienmitglieder existieren spezielle Regelungen für einen längeren Aufenthalt in Spanien:

  • Ehepartner / eingetragene Lebenspartner von EU-Bürgern oder Spaniern: Relativ einfaches Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltsberechtigung.
  • Kinder und Eltern abhängiger Familienmitglieder: Recht auf Familiennachzug abhängig von jeweiligem Status des Antragstellenden.
  • Für Drittstaatsangehörige: Nachzug immer visumpflichtig und an strenge Anforderungen gebunden.

Erforderliche Nachweise und Fristen

Meist sollte der Antrag von außerhalb Spaniens gestellt werden. Zu den geforderten Unterlagen zählen:

  1. Heirats- bzw. Geburtsurkunden
  2. Krankenversicherungsnachweis
  3. Nachweis finanzieller Mittel
  4. Nachweis eines festen Wohnsitzes in Spanien

Nach der Genehmigung ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde zwingend erforderlich.

12. Besonderheiten bei Arbeitsvisa, Saisonarbeit und Praktika

Für eine bezahlte Beschäftigung in Spanien bedarf es spezifischer Visa und Erlaubnisse – unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

  • EU-Bürger: Keine Arbeitsgenehmigung erforderlich, freie Jobsuche und Arbeitsaufnahme möglich.
  • Drittstaatsangehörige: Arbeitsvisum nötig. In der Regel durch einen Arbeitgeber in Spanien zu beantragen.
  • Saisonarbeit: Spezielle Programme für Erntehelfer, Tourismus, Gastronomie – Zeitvertrag und Rückkehrpflicht nach Ablauf.
  • Praktika: Auch hierfür existieren spezielle Visa; Voraussetzung: Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag.

Wird ein Arbeitsplatz während des Aufenthalts in Spanien gefunden, kann unter bestimmten Voraussetzungen vor Ort der Status geändert werden – dies liegt jedoch im Ermessen der Ausländerbehörden und verlangt meist die Rückkehr ins Heimatland zur Antragstellung.

13. Das spanische Melderecht: Empadronamiento und seine Bedeutung

Das empadronamiento ist die Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) und für alle Personen mit längerfristigem Aufenthaltswunsch in Spanien verpflichtend – unabhängig von der Nationalität.

  • Status als Anwohner: Voraussetzung für Zugang zu öffentlichen Diensten (z.B. Schule, Gesundheitswesen) und Beantragung weiterer Aufenthaltstitel.
  • Wird für viele Verwaltungsvorgänge benötigt: Führerschein, Anmeldung beim Finanzamt, Bevölkerungsstatistik etc.

Die Anmeldung sollte in den ersten Wochen nach Einreise erfolgen. Aufgrund regionaler Unterschiede empfiehlt sich die rechtzeitige Terminvereinbarung und gründliche Vorbereitung aller Unterlagen.

14. Praktische Tipps für einen problemlosen Aufenthalt in Spanien

Für einen sorgenfreien Aufenthalt empfehlen sich diese praktischen Hinweise:

  • Planen Sie rechtzeitig: Viele Visa und Erlaubnisse haben längere Bearbeitungszeiten. Beginnen Sie mit der Organisation Monate im Voraus.
  • Dokumente übersetzen lassen: Viele Unterlagen (Geburts-, Heiratsurkunden, Steuerbescheide) müssen auf Spanisch vorliegen, teils mit Apostille.
  • Fristen einhalten: Überschreitungen bei der Aufenthaltsdauer führen zu ernsthaften Konsequenzen.
  • Ortsübliche Meldepflichten beachten: Anmeldung bei örtlichen Behörden ist unerlässlich.
  • Absicherung prüfen: Krankenversicherungsschutz, Haftpflicht und ausreichende finanzielle Mittel sicherstellen.
  • Aufenthaltszeiten dokumentieren: Speichern Sie Reiseunterlagen, Boarding Pässe und Bankbelege, um problemlose Nachweise bei Behörden zu haben.

Gut informiert und vorbereitet steht einem längeren, legalen und angenehmen Spanienaufenthalt nichts im Weg.

15. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Viele scheitern an scheinbaren Kleinigkeiten, die jedoch schwerwiegende Folgen haben können. Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • Ignorieren der 90-Tage-Regel: Selbst ein Tag Überschreitung kann zu Bußgeldern und Einreisesperren führen.
  • Fehlende NIE-Nummer: Ohne NIE sind viele Geschäfte und Behördengänge unmöglich.
  • Unzureichender Versicherungsschutz: Ein fehlender oder mangelhafter Versicherungsnachweis kann die Visaerteilung blockieren.
  • Falsche Annahme über Eigentum: Hauskauf ersetzt keine Aufenthaltsgenehmigung (außer beim Golden Visa).
  • Vergessene Anmeldung (empadronamiento): Verzögert Zugang zu Schule, Arzt oder Kindergeld.

Mit professioneller Beratung und gewissenhafter Planung lässt sich jeder dieser Fehler im Vorfeld vermeiden.

16. Was tun im Notfall? Unerwartete Verlängerung und besondere Ausnahmefälle

Es gibt Situationen, in denen eine Verlängerung des Aufenthalts unumgänglich wird, etwa durch:

  • Erkrankung oder Unfall
  • Reisebeschränkungen (z.B. wegen Pandemie)
  • Höhere Gewalt oder Naturkatastrophen

In solchen Fällen ist umgehend Kontakt mit der lokalen Ausländerbehörde aufzunehmen und sofort detaillierte Nachweise für den Ausnahmegrund zu liefern. Die Behörden entscheiden individuell, ob eine befristete Verlängerung, Duldung oder Sonderregelung erteilt wird.

Verhalten bei drohender Überschreitung

  • Konfliktsituationen oder Notlagen sofort anzeigen und Nachweise aufbewahren.
  • Nie illegal im Land verbleiben: Nachträgliche Legalisierung ist fast nie möglich.

Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch erfahrene Spezialisten.

17. Zukunftsaussichten und aktuelle Gesetzesänderungen

Die Regelungen zum Aufenthalt in Spanien werden laufend angepasst – etwa mit dem angekündigten digitalen Nomaden-Visum, Automatismen bei Daueraufenthaltsrechten oder Lockerungen für Startup-Gründer.

  • EU-Politik: Harmonisierung der Freizügigkeit, mehr Schutz und Service für mobile Bürger.
  • Drittstaatsregelung: Teilweise Vereinfachungen bei langjährigem Aufenthalt oder Sonderprogrammen (Investoren, Forscher etc.).
  • Steuerliche Maßnahmen: Förderung bestimmter Zuzugsgruppen, Digitalisierung der Verwaltungsprozesse.

Die spanische Regierung reagiert damit auf globale Trends, zunehmende internationale Mobilität und den Wandel der Arbeitswelt. Es lohnt sich, die Anpassungen regelmäßig mitzuverfolgen – vor allem bei geplanten langfristigen Aufenthalten.

18. Zusammenfassung: Der maßgeschneiderte Weg zum Spanien-Aufenthalt

Die Frage „Hoelang darf man sich in Spanien aufhalten?“ ist komplex, aber lösbar. Für jedes Profil – ob Tourist, Pensionär, Student, Selbstständiger oder Investor – existieren angepasste Regelungen und praktische Wege, um die jeweilige Wunschdauer legal und komfortabel zu realisieren.

  • EU-Bürger: 90 Tage ohne Anmeldung, Langzeitaufenthalt unkompliziert mit Registrierung und Nachweis über Mittel/Krankenversicherung.
  • Drittstaatsangehörige: 90-Tage-Regel beachten, sonst Visa und Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • Familienmitglieder: Anspruch auf Familienzusammenführung und vereinfachte Nachzugsregeln – rechtzeitig beantragen.
  • Besondere Profile: Für Rentner, digitale Nomaden, Startups und Investoren attraktive Sonderprogramme.
  • Wichtig: Versicherung, Steuerpflicht und Meldepflichten immer beachten.

Spanien bietet als Land der Sonne und Lebensfreude die passende Lösung für jeden – vorausgesetzt, Sie planen rechtzeitig und informieren sich ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten. IMMO ABROAD steht Ihnen als professioneller und erfahrener Partner bei allen Fragen rund um Langzeitaufenthalte, Meldeformalitäten und Immobilienbesitz zur Seite.

19. FAQ: Die häufigsten Fragen rund um die Aufenthaltsdauer in Spanien

  • Wie lange kann ich ohne Visum in Spanien bleiben?

    Für EU-Bürger, EWR, Schweiz: Unbegrenzt, aber ab 90 Tagen Registrierung als Resident erforderlich. Für viele Drittstaatsangehörige: bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne Visum (sofern Schengen-abkommensberechtigt).

  • Wie funktioniert die 90/180-Tage-Regel?

    Sie zählt jeden Aufenthaltstag innerhalb der letzten 180 Tage rückwirkend. Nach 90 Tagen Aufenthalt müssen Sie 90 Tage ausreisen, bevor ein neuer Aufenthalt möglich ist.

  • Berechtigt mich ein Hauskauf zu einem dauerhaften Aufenthalt?

    Nein, außer beim Erwerb einer Immobilie im Rahmen des Golden Visa-Programms (ab 500.000 Euro). Ansonsten gelten die allgemeinen Visapflichten.

  • Wann werde ich in Spanien steuerpflichtig?

    Nach Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr oder wenn Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Spanien liegt.

  • Kann ich während meines Aufenthalts in Spanien arbeiten?

    EU-Bürger: Ja, ohne Einschränkung. Drittstaatsangehörige: Nur mit entsprechendem Arbeitsvisum und Erlaubnis.

  • Welchen Versicherungsschutz brauche ich?

    Für Aufenthalte über 90 Tage: Volle Krankenversicherung (gesetzlich oder privat).

  • Muss ich mich beim Ayuntamiento anmelden?

    Ja, ab längerem Aufenthalt ist das empadronamiento verpflichtend – für Schule, Autoanmeldung, Gesundheitswesen u.a.

  • Wie kann ich meinen Aufenthalt im Notfall verlängern?

    Nur bei gravierenden Ausnahmefällen. Antrag über die Ausländerbehörde, unter Nachweis der Umstände.

20. IMMO ABROAD – Ihr starker Partner für den Aufenthalt in Spanien

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